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Zunächst einmal den konkreten Bedarf klären

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Auch Verbandwechsel können zur Arbeit ambulanter Pflegedienste zählen. FOTOS: JANA BAUCH/DPA; DPA

Risiken für Gehirnschlag senken

Von Gerald Dietz Die Auswahl ist mühselig und nicht immer sofort von Erfolg gekrönt. Aber für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind ambulante Pflegedienste oft unverzichtbar. Sie greifen Betroffenen nicht nur in der Körperpflege und der Ernährung, sondern auch in therapeutischen Angelegenheiten wie etwa beim Stomawechsel bei Menschen mit künstlichem Darmausgang unter die Arme. Wie sollte man aber bei der Auswahl eines solchen Dienstes vorgehen? Und was ist zu beachten?„Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen“, heißt es seitens der Verbraucherzentralen. Dabei sollten sich Angehörige überlegen, welche Hilfe sie selbst leisten können und was der Dienst übernehmen soll. Zudem sollte geklärt werden, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und/oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.

Einen ambulanten Pflegedienst auszusuchen, ist nicht ganz einfach

Ist die Entscheidung zugunsten eines professionellen Dienstes gefallen, sollten potenzielle Nutzer sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn mitunter sind die Preisunterschiede nicht unerheblich. Anschriften von Pflegediensten in der Nähe sind bei den Pflegestützpunkten oder aber der Pflegekasse zu erhalten. Bei letzterer sollte auch vorab geklärt werden, ob und welche Kosten übernommen werden. Zudem ist nach Angaben der Verbraucherzentrale wichtig zu prüfen, ob die anfrage kommenden Dienste alle notwendigen Hilfen anbieten oder vermitteln. Eventuell ist einer sogar auf die individuellen Anforderungen spezialisiert. Auf der anderen Seiten haben viele Pflegedienste indes kein Fachpersonal, um etwa eine ambulante psychiatrische Pflege, eine Kinderkrankenpflege oder aber auch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung durchzuführen.

Pflegedienste, die in die engere Auswahl kommen, sollten vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und zu Beratungen bereit sein. Dabei sollte es auch um spezielle Ansprüche an das Pflegepersonal gehen, also Einhaltung bestimmter Zeiten, kein zu häufiger Wechsel der Pflegenden oder Nichtraucher. Auch Nachfragen zu den Mitarbeitern können hier zur Sprache kommen. Also, welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften. Eine wichtige Frage ist zudem die nach erreichbaren Kontaktpersonen für Fragen, Wünsche und Beschwerden. Die Verbraucherzentralen empfehlen auch, sich „das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen“ zu lassen.

Der Pflegevertrag sollte schließlich schriftlich mit den aufgelisteten Leistungen und jeweiligen Kosten geschlossen werden. Der Kontrakt kann laut Verbraucherzentrale „jederzeit ohne Einhaltung einer Frist“ gekündigt werden. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst wird empfohlen, eine möglichst lange Frist im Vertrag zu vereinbaren, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sich einen neuen Partner zu suchen. Treten bei der Pflege Probleme auf oder es missfällt Gravierendes bei den Einsätzen, sollte es keine Scheu geben, das dem Pflegedienst mitzuteilen. Oft hilft hier ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Info www.verbraucherzentrale.de

Risiken für Gehirnschlag senken

Mehr als zwei Drittel der Überlebenden werden letztlich zum Pflegefall

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Besonders Senioren sind von Schlaganfällen betroffen. 80 Prozent der Patienten sind über 80 Jahre alt. FOTO: FOTOLIA

Der Schlaganfall ist die häufigste Ursache einer erworbenen Behinderung bei Erwachsenen. Von den Überlebenden einer solchen Attacke werden rund 64 Prozent anschließend zum Pflegefall. Darauf weist die Barmer-Krankenversicherung hin und plädiert für eine bessere individuelle Vorsorge.

„Rund 70 Prozent aller Schlaganfälle ließen sich vermeiden“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung seien die besten Präventionsmaßnahmen gegen einen Schlaganfall.

Rund 15 000 Menschen haben nach den aktuellsten Zahlen allein im Jahr 2017 im Land Brandenburg einen Schlaganfall erlitten. 270 000 sind es jährlich bundesweit. Die Folgen sind in den allermeisten Fällen dramatisch. Etwa 40 Prozent der Schlaganfälle enden letztlich tödlich. Rund zwei Drittel der Betroffenen tragen Konsequenzen davon, die ihr bisheriges Leben völlig umkrempeln. Sie können ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen und werden zum Pflegefall.

Risikofaktor Nummer eins für einen Schlaganfall ist laut Barmer Bluthochdruck. Auch Rauchen, erhöhte Blutfette, starkes Übergewicht, Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, übermäßiger Alkoholkonsum und ein konstanter Bewegungsmangel erhöhen demnach die Wahrscheinlichkeit für einen Schlaganfall.

Besonders Senioren sollten darauf achten, mögliche Risikofaktoren in den Griff zu bekommen. Denn 80 Prozent der Schlaganfallpatienten sind über 60 Jahre alt. Männer trifft ein Schlaganfall insgesamt häufiger als Frauen.

Bei einem Schlaganfall verstopft ein Blutgefäß im Gehirn. Auch eine massive Einengung eines Gefäßes im Halsbereich kann die Hirndurchblutung so beeinträchtigen, dass es zu Ausfallserscheinungen kommt. Gehirnzellen werden nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und drohen abzusterben.

Charakteristische Anzeichen für einen Schlaganfall sind Seh- und Sprachstörungen, aber auch Lähmungen und Taubheitsgefühle. Ebenso können Schwindel mit Gangunsicherheit sowie sehr starker Kopfschmerz darauf hindeuten. „Durch schnelles Handeln können die Folgen eines Schlaganfalls begrenzt werden“, so Leyh. Bei jedem Verdacht auf Schlaganfall sollte deshalb sofort ein Notarzt über 112 gerufen werden. gd

„Schulnoten“ nicht aussagekräftig

Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist unüberschaubar. Neben gemeinnützigen Trägern bietet auch eine Vielzahl privater Firmen dies an.

Alle Pflegedienste müssen per Gesetz jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft werden. Die Ergebnisse werden derzeit noch im Netz auf den Seiten der Pflegekassen als sogenannte Transparenzberichte „mit Schulnoten“ veröffentlicht.

Doch das System der Pflegenoten gewährleistet laut Verbraucherzentrale nicht, die Qualität der Einrichtungen aussagekräftig darzustellen. Grund: Gute Noten bei unwichtigeren Kriterien können schlechte bei wichtigen ausgleichen.

Das System soll umgestellt werden. Wissenschaftler werten derzeit die Zuverlässigkeit und Praxistauglichkeit eines neuen Verfahrens zur Messung und Darstellung der Qualität von ambulanten Pflegediensten aus. Ergebnisse werden erst im kommenden Jahr erwartet.