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Irrläufer zum Fest

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Manchmal ist der Empfang schwieriger. FOTOS: KAI. REMMERS/DPA

Pünktlich zum Heiligen Abend

Von Gerald Dietz     Etwa 2,8 Milliarden Pakete gehen in Deutschland jedes Jahr auf die Reise. Die meisten werden in der Vorweihnachtszeit verschickt. Dass es gerade in den Adventswochen vor dem Fest zu Irrläufern kommen kann, versteht sich von selbst: erhaltene Ware, die nicht bestellt wurde oder das ersehnte, beim danach verreisten Nachbarn abgegebene Paket. Für den Verbraucher gibt es Regeln sowie Rechte und Pflichten im Umgang damit.Wohin mit IrrläufernNirgendwo hin. Bei Dingen, die offensichtlich nicht bestellt wurden, kann der Belieferte vom Versender verlangen, dass das Paket wieder abgeholt wird. Geschieht dies nach einer gesetzten, angemessenen Frist nicht, darf die Sendung verschenkt, als Andenken behalten oder anderweitig verwandt werden. Bringt der Belieferte das irrgeleitete Paket zur Post, hat er nach Angaben der Arag-Versicherung Anspruch auf „Aufwendungsersatz“ – die Erstattung der Rücksendekosten.

Boten dürfen Weihnachtspakete auch weiter entfernt abgeben

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Das umweltbewusste Fahren mit dem Dienstvelo wird künftig auch steuerlich besser honoriert. FOTO: TOBIAS HASE/DPA

Wartende Empfänger

Bis zur Ablieferung eines Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich. Geht die Bestellung auf dem Weg verloren oder landet irrtümlich beim falschen Empfänger, muss der Versender mit dem Transporteur klären, wo das Paket geblieben ist. Empfänger, die Lieferungen erwarten, sollten die Ware laut Arag erst bezahlen, wenn sie eintrifft – selbst wenn inzwischen die Rechnung kommt und auf Zahlungsfristen verweist.

2,8 Milliarden Pakete werden jährlich in Deutschland verschickt

Empfangsboten

Rechtlich ist, wer eine Sendung für einen anderen annimmt, ein sogenannter Empfangsbote. Das kann der Ehegatte sein, der Mitbewohner einer Wohngemeinschaft, ein Lebenspartner oder auch eine Hausangestellte. Klar nimmt auch der Hausgenosse das Paket mit den Geschenken für seinen Nachbarn an. Wenn die Empfänger eine Straße weiter wohnen, ist das auch kein Problem – der Paketzusteller wirft ihnen eine Karte in den Briefkasten. Aber, darf der Paketbote die Sendung so weit entfernt abgeben? Ja, denn die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Geschäftsbedingungen vor, Pakete beim Nachbarn abzugeben. Wie weit entfernt dieser wohnen darf, ist gesetzlich nicht definiert. Um dies zu verhindern, können Empfänger jedoch mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit Paketen passiert, die nicht zustellbar sind.

Kinder beim Empfang

Grundsätzlich kann auch ein Kind Pakete in Empfang nehmen. Wenn es unter sieben Jahre alt und somit geschäftsunfähig ist, geht man jedoch davon aus, dass es nicht zum Empfang berechtigt ist. Gibt es der Paketbote dennoch dem kleinen Nachwuchs und kommt das Paket dann weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es auf Reife und Entwicklungsstand des Kindes an. Da das im Einzelfall zu entscheiden ist, geben viele Paketzusteller das Päckchen lieber beim Nachbarn ab.

Paket zum Arbeitsplatz

Wer den ganzen Tag im Büro sitzt, kann dem Paketboten nicht öffnen – und die ersehnte Lieferung nicht in Empfang nehmen. Warensendungen an den Arbeitsplatz zu senden, kann eine Alternative sein. Wenn der Chef es nicht untersagt hat, dürfen Beschäftigte sich ihre Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht laut Arag allerdings nicht. Wurde von Seiten der Betriebsleitung ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen, müssen sich Angestellte auch in der Vorweihnachtszeit daran halten. Sonst droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Und Vorsicht: Auch wenn es in den meisten Betrieben erlaubt ist, sich Päckchen liefern zu lassen, bedeutet das nicht unbedingt, dass die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit im Internet einkaufen dürfen.

Pünktlich zum Heiligen Abend

Interessant dürfte für viele die Frage sein: Wann kommt die Weihnachtepost noch rechtzeitig an.

Zumindest die Deutsche Post verspricht nach Angaben der Arag-Versicherung, dass Weihnachtsbriefe, die bis zum 21.12.2018 eingeliefert werden, noch rechtzeitig zum Heiligen Abend ankommen.

Pakete innerhalb Deutschlands sollten demnach spätestens am 20.12. aufgegeben werden. In Nachbarländer sollten sie bis zum 14.12. bei der Post sein.

Für Paketsendungen in sonstige europäische und Länder außerhalb des Kontinents ist die offizielle Frist indes bereits abgelaufen.

Vom Kindergeld bis zum Dienstfahrrad

Das neue Jahr bringt auch finanzielle Vorteile in Sachen Steuern

Höheres Kindergeld, neue Regeln für Gutscheine oder härtere Vorschriften im Onlinehandel: Bürger und Betriebe müssen sich im neuen Jahr auf mehr als 30 Änderungen im Steuerrecht einstellen. Was sich 2019 ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2019“ zusammengestellt. Die Abgaben-Fachleute zeigen, welche Rechengrößen sich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern.

Von neuen Regeln für Familien und Unternehmern bis zu fiskalischen Auswirkungen umweltbewussten Fahrens, das Material enthält eine Vielzahl von steuerlichen Aspekten, auf die man sich 2019 einstellen muss. Einige Beispiele: Familien dürfen sich ab Juli 2019 über monatlich zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind freuen. Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9168 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Unternehmer müssen sich auf neue Umsatzsteuerregeln im Onlinehandel und beim Verkauf von Gutscheinen einstellen.

Im Fokus 2019 steht das umweltbewusste Fahren, das der Gesetzgeber steuerlich unterstützt – gefördert werden elektrische Dienstwagen, Diensträder und auch das Jobticket. Konkret: Beschäftigte und Unternehmer, die ihr Dienstrad auch privat nutzen, müssen den daraus entstehenden geldwerten Vorteil künftig nicht mehr versteuern. Die Regelung gilt für alle Velos und E-Bikes befristet vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021.

Wer ein Elektro- oder schadstoffarmes Hybridfahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann die Privatnutzung ebenfalls steuersparender abrechnen. Bei der sogenannten Ein-Prozent-Methode wird nur noch der halbierte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs statt des vollen Fahrzeugpreises angesetzt. Entsprechendes gilt für die Abrechnung der Privatfahrten per Fahrtenbuch.

Und zu guter Letzt: Das steuerfreie Jobticket ist wieder da. Wenn also Beschäftigte von ihrem Unternehmen Tickets oder aber Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, ist dies ab dem Jahr 2019 wieder steuerfrei. Eine entsprechende Regelung gab es bereits bis Ende 2003. Voraussetzung ist, dass das Ticket oder der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird.

Info - Interessierte erhalten das Material beim Bund der Steuerzahler kostenlos über die Service- Hotline 0800/883 83 88.

Richter definieren den Ernstfall

Patientenverfügung soll konkret sein

Menschen wollen selbstbestimmt leben. Dazu gehört letztlich auch die Entscheidung, wie man behandelt werden will, wenn man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung lässt sich der Ernstfall vorausschauend planen. Wie eine rechtlich bindende Patientenverfügung aussehen sollte, hat der Bundesgerichtshof jetzt klar definiert.

Nach Ansicht des XII. Zivilsenats ist sie nur dann bindend, „wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können“. Als „von vorneherein nicht ausreichend“ bezeichneten die Richter dagegen „allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist“.

Gleichzeitig verdeutlichten sie, dass „die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung aber auch nicht überspannt“ werden dürften. „Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht“, so die Kammer.

Konkretisieren lässt sich dabei die eigene Vorstellung demnach beispielsweise durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, spezieller Krankheiten oder aber auch Behandlungssituationen.

Eine Patientenverfügung hat im Ernstfall also nur Bestand, wenn sich darin verlässlich der Wille des Betroffenen ablesen lässt. Einige Rechtsschutzversicherungen, wie etwa die Huk-Coburg, bieten Kunden die Möglichkeit, sich kompetenten Rat einzuholen. Um die Mitversicherung dieses Themas abzuklären, wenden sich Kunden im Vorfeld am besten an ihren Versicherer.

Info - BGH: AZ XII ZB 61/16

Neurentner zahlen mehr Steuern

Wer im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Somit bleiben nur 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich um zwei Prozent. Lag er 2005 noch bei 50 Prozent, sank er bis 2015 auf 30 Prozent. 2040 werden die Renten voll steuerpflichtig sein.