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Größter Risikofaktor: Kippen

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Waldbrände (hier in der Lieberoser Heide) werden oft durch weggeworfene Zigarettenkippen ausgelöst.           FOTOS: PATRICK PLEUL/DPA; DPA

Nahrung für die Mülltonne

Von Gerald Dietz Waldbrände wüteten in den vergangenen Wochen vor allem in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Lebensraum auf Arealen von hunderten Hektar wurde zerstört. Einige Gemeinden mussten evakuiert werden. Die Rauchschwaden waren noch in vielen Kilometern Entfernung wahrzunehmen. Einsatzkräfte kämpften tagelang gegen die Brände und versuchten, Gefahren einzudämmen.In einigen Fällen schloss die Polizei Brandstiftung als Auslöser nicht aus. Neben gezielten Aktionen ist Achtlosigkeit eigentlicher Grund auch weiter drohender Brände. Risikofaktor Nummer 1 bei Waldbrandgefahr bleibt die weggeworfene Zigarettenkippe, berichten Fachleute der Arag-Versicherungsgruppe. Schon kleine Glutreste reichen, um einen Brand zu entfachen.

Achtloses Wegwerfen von Zigarettenresten oft Waldbrandursache

Das teils geltende Rauchverbot im Wald wird intensiv überwacht. Ein achtloses Wegwerfen von Kippen kann laut Angaben zuständiger Behörden bis zu 25 000 Euro kosten. Neben dem Rauchverbot gilt im Wald außerdem:
■ Kein offenes Feuer, genauso wie auf Wiesen; nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
■ Parken nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen, niemals auf Wiesen und Feldern. Der heiße Katalysator eines Kfz kann trockenes Gras schnell entzünden.
■ Kein Glas oder Scherben im Wald liegen lassen; der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.

5,6 Billionen Zigaretten werden jedes Jahr weltweit geraucht, 4,5 Billionen davon achtlos weggeworfen. Viele deutsche Innenstädte gleichen schon großen Aschenbechern. Dabei sind die Kippen weit mehr als nur ein ästhetisches Problem. Durch weggeworfene Zigarettenreste werden nicht nur zahlreiche Waldbrände ausgelöst. Über die Stummel geraten hunderte schädlicher Chemikalien in die Umwelt. Filterkippen sind besonders giftig. Ordnungshüter gehen darum gegen allzu sorglose Schnipser vor.

Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit, bezeichnet als „unzulässige Abfallentsorgung“. Und die wird geahndet. Wer seine Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert in manchen Städten zweistellige Verwarngelder. Teils wachen Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass das Abfallgesetz eingehalten wird.

Es existieren aber nicht überall einheitliche Regeln. Die Gemeinden bleiben bei der Festlegung der Bußgelder autark. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, entscheiden auch die Beamten des Ordnungsamts laut Arag im gewissen Rahmen selbst.

Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, macht sich, auch ohne einen Waldbrand auszulösen, der unzulässigen Abfallentsorgung strafbar. Bußgelder wegen Umweltverschmutzung können aber nur erhoben werden, wenn er identifiziert wird. Der Kippenwurf kann auch ein Strafverfahren zur Folge haben – wenn jemand zu Schaden kommt, etwa ein Zweiradfahrer, der erschrickt und stürzt.

Nahrung für die Mülltonne

Missverständliche Gesetze lassen aus Lebensmitteln Abfall werden

Größter Risikofaktor: Kippen-2
Landen viel zu oft im Müll: Lebensmittel. FOTO: DPA

Ein Drittel der Lebensmittel weltweit wird vergeudet oder landet auf dem Müll – während 820 Millionen Menschen unterernährt sind. Dies ist nur einer der Gründe, warum die Weltgemeinschaft an den selbst gesteckten UN-Nachhaltigkeitszielen scheitern könnte, wie Autoren einer Studie der Vereinten Nationen kürzlich mitteilten.

Auch in deutschen Haushalten werden laut Bundesernährungsministerium pro Kopf und Jahr 81 Kilo Lebensmittel weggeworfen. Grund sind neben Achtlosigkeit missverständliche gesetzliche Regeln des Lebensmittelrechts zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Viele Konsumenten wissen nicht, dass das MHD nicht gleichbedeutend mit dem Verbrauchsdatum ist, worauf der Tüv Süd hinweist.

Vier Millionen Tonnen zu Müll degradierte Nahrung werden demnach pro Jahr von deutschen Haushalten verantwortet. Bald ein Zehntel geht laut Tüv allein wegen Ablauf des MHD in den Abfall. Dies zu vermeiden, „wäre ein Beitrag für nachhaltigen Lebensmittelkonsum“, so die Prüforganisation. Ähnlich argumentieren Verbraucherzentralen.

Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Mit der Angabe geben Hersteller lediglich eine seit 1981 gesetzlich festgelegte Orientierung, wie lange das Produkt bei ordnungsgemäßen Verpackungs-, Transport- und Lagerbedingungen Genuss- und Qualitätseigenschaften wenigstens behält. Ist das MHD erst kurz abgelaufen, sind Lebensmittel meist unbedenklich verzehrbar.

„Das MHD gibt eine Qualitätsaussage, das Verbrauchsdatum eine Sicherheitsaussage“, stellt Andreas Daxenberger vom Tüv Süd klar. Es wäre gut, wenn Verbraucher in Deutschland dies „unterscheiden würden“. Allerdings machen es ihnen die gesetzlichen Regeln auch nicht einfacher. Nur bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird hierzulande das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verbrauchsdatum ersetzt, nach dessen Ablauf sie nicht mehr verkauft werden dürfen.

Bei frischen Lebensmitteln, die mit MHD gekennzeichnet sind (etwa Milchprodukte), kann der Verbraucher laut Daxenberger selbst prüfen, ob das Nahrungsmittel noch verzehrt werden kann: Ist kein abweichender Geruch oder Schimmelbildung feststellbar, ist es meist unbedenklich verzehrbar. Bei trockenen, haltbaren Produkten wie Süßem oder etwa Nudeln ist laut Tüv auch nach dem Ablauf des MHD üblich, dass der Geschmack noch völlig in Ordnung ist. gd

Im Sommer steigt der Lärmpegel

Für Ruhezeiten gibt es Regeln

Die Grill- und Garten-Saison ist in vollem Gange und damit steigt auch der Lärmpegel in der Nachbarschaft. Dabei gibt es genau festgelegte Ruhezeiten. Darauf weist die Roland-Rechtsschutzversicherung hin. Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. In dieser Zeit müssen Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Für die Mittagsruhe gibt es hingegen keine bundeseinheitliche Regelung, nur innerhalb von Hausordnungen. An Sonn- und Feiertagen gilt indes eine ganztägige Ruhezeit.

Reale Ausnahmen existieren etwa zu Silvester hinsichtlich des Feuerwerks. Ähnliches gilt für Kinderlärm. Kinder dürfen in der Wohnung oder auf Freiflächen spielen. Dennoch sollten Eltern dafür sorgen, dass der Lärm in den Ruhezeiten nicht ausartet.

Die Zimmerlautstärke ist definiert: Richtwert ist, dass Geräusche gar nicht oder nur schwach durch verschlossene Türen nach außen dringen. Wenn die Musik des Nachbarn also so laut ist, dass man den Text mitsingen kann, entspricht dies nicht der Zimmerlautstärke. Auch Rasenmäher, Sauger oder Haartrockner liegen meist oberhalb der Toleranzgrenze von 30 Dezibel.

Lärmgeplagte haben mehrere Möglichkeiten: Das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn suchen mit der Bitte um Ruhe möglichst ohne Beschimpfungen. Bleibt dies fruchtlos, kann ein Anruf bei der Polizei erfolgen. Die ermahnt die Ruhestörer, kann bei mehrmaligem Ausrücken Lärmquellen einziehen und im schlimmsten Fall ein Bußgeld bis zu 5000 Euro verhängen. Zudem ist es möglich, den Vermieter zu informieren, da die Ruhestörung anderer Mieter zu einem Mietmangel führen kann, den er beheben muss.

Quittung bei Kreditkarte

Wer im Urlaub eine Rechnung mit der Kreditkarte bezahlt, sollte die Quittung nicht gleich wegwerfen. Grund: Anders als bei einer Lastschrift hat man bei der Kreditkartenabbuchung nicht die Möglichkeit, die Belastung bei Unstimmigkeiten einfach zu widerrufen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Daher sind die Belege wichtig, um die Ausgaben nachweisen zu können. Nach Rückkehr ist es ratsam, einen Blick auf das Konto zu werfen. Unklare Umsätze sollten unverzüglich der Hausbank gemeldet werden.

Bußgelder für das Schnipsen

Gemeinden sind bei eventuellen Bußgeldern für das achtlose Wegwerfen von Müll autark. So kostet laut Arag eine weggeschnipste Kippe in Düsseldorf, Hannover und Dresden 10 Euro.

In Dortmund und Nürnberg wird es mit bis zu 35 Euro teurer. In Hamburg und München kostet das Schnipsen 55, in Stuttgart 75 Euro. In Berlin sind Bußgelder je nach Bezirk unterschiedlich.