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Überlastung der Justiz

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Nicht nur die Bürger, sondern auch Richter und Staatsanwälte klagen über eine Überlastung der Justiz. FOTOS:BERND SETTNIK/DPA

Kampf gegen Online-Steuerbetrug wirkt

Von Theresa Münch Werden Bürger, Richter und Staatsanwälte zum Zustand der Justiz befragt, steht sie kurz vor dem Kollaps. Die Unzufriedenheit erreicht neue Höchstwerte – doch die Politik verspricht Besserung. Erst kürzlich wurde mit dem sogenannten Pakt für den Rechtsstaat von Bund und Ländern ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem bis 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden sollen. Vor allem Familiengerichte sollen gestärkt werden.Immer mehr Menschen halten die Gerichte in Deutschland für überlastet. Nach einer Allensbach-Umfrage ist diese Einschätzung mit 79 Prozent auf einen neuen Höchstwert seit der ersten Befragung im Jahr 2010 gestiegen. 88 Prozent der Befragten meinen zudem, dass die meisten Verfahren in Deutschland zu lange dauern.

Vertrauen in Gerichte geht verloren – Pakt für den Rechtsstaat

Eine große Mehrheit der befragten Richter und Staatsanwälte teilt die Kritik. Besonders Staatsanwälte halten ihre jeweiligen Behörden für schlecht besetzt.

Handlungsbedarf ist nicht erst nach der Studie programmiert. Unzufrieden ist der Umfrage zufolge besonders die ostdeutsche Bevölkerung, wo in diesem Jahr in gleich drei Bundesländern gewählt wird. 83 Prozent halten die Gerichte hier für überlastet, sogar 90 Prozent beklagen eine aus ihrer Sicht vielfach zu lange Verfahrensdauer. Hier ist auch das Vertrauen in die Justiz deutlich geringer als in den westlichen Bundesländern: Nur 55 Prozent der befragten Bürger in Ostdeutschland vertrauen nach eigenen Angaben den Gerichten.

Die befragten Richter und Staatsanwälte forderten die Politik mehrheitlich auf, mehr Fachleute für die Justiz einzustellen. 92 Prozent der Staatsanwälte und 82 Prozent der Richter sehen laut Umfrage Personallücken in ihren jeweiligen Bereichen an den Gerichten. Eine Mehrheit beklagt zudem, die Rahmenbedingungen für eine gute Rechtsprechung hätten sich in Deutschland in den vergangenen Jahren eher verschlechtert.

60 zusätzliche Stellen sollen in Brandenburg durch den Pakt für den Rechtsstaat entstehen

Aus Sicht des Deutschen Richterbunds ist eine verfehlte Sparpolitik vieler Länder Schuld an der prekären Personalsituation der Justiz. Doch Bund und Länder hätten den Handlungsbedarf erkannt, sagte Geschäftsführer Sven Rebehn. Ende Januar konnten die Gespräche zum sogenannten Pakt für den Rechtsstaat, der unter anderem die Einstellung von 2000 zusätzlichen Richtern und Staatsanwälten verspricht, zu einem positiven Abschluss gebracht werden.

Bei einem Spitzentreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder wurde vereinbart, in den kommenden zwei Jahren insgesamt 2000 neue Stellen für Staatsanwälte und Richter zu schaffen.

Die Kosten dafür werden mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Die Bundesregierung will den Ländern in zwei Tranchen insgesamt 220 Millionen Euro zuschießen. Die erste Hälfte soll fließen, wenn die Länder nachgewiesen haben, dass sie zusammen 1000 Stellen geschaffen haben – dabei sollen aber auch rückwirkend Stellen angerechnet werden, die ab Januar 2017 entstanden sind. Das restliche Geld fließt, wenn bis 2021 letztlich alle 2000 Stellen geschaffen sind. Weil die Justiz Ländersache ist, kann der Bund die Stellen nicht direkt finanzieren. Das Potsdamer Justizministerium rechnet für Brandenburg mit 60 zusätzlichen Richterstellen durch den Pakt.

Rund 1000 Juristen wurden befragt

Das Institut für Demoskopie Allensbach befragte im Auftrag der Roland-Rechtsschutzversicherung 1242 repräsentativ ausgewählte Bürger ab 16 Jahren.

Zudem wurden insgesamt 988 ebenfalls repräsentativ ausgewählte Richter und Staatsanwälte interviewt. Die Umfrage wurde für einen geplanten neuen Rechtsreport des Unternehmens in Auftrag gegeben.

Kampf gegen Online-Steuerbetrug wirkt

Gezahlte Umsatzabgaben soll konsequenter beim Fiskus ankommen

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Umsatzsteuern aus dem Online-Handel sollen auch beim Fiskus ankommen. FOTO: DPA

Ein neues Gesetz gegen den Umsatzsteuerbetrug im Internethandel zeigt offenbar Wirkung. Bis Mitte Februar haben sich bereits 9194 Händler mit Sitz in der Volksrepublik China, einschließlich Hongkong, Taiwan und Macau, allein in Berlin beim zuständigen Finanzamt Neukölln steuerlich registrieren lassen.

Auch aus anderen Bundesländern gibt es laut Medienberichten entsprechende Meldungen. Vor der Verschärfung waren es etwa in Berlin-Neukölln lediglich 430 Händler gewesen.

Jahrelang zahlten vor allem Unternehmen und Händler aus China beim Verkauf von Waren über Plattformen und Marktplätze wie Amazon oder Ebay keine Umsatzsteuer. Mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Vermeidung entsprechender Steuerausfälle haften nun die Betreiber der Marktplätze bei Steuerbetrug selbst für die Händler.

Daher können die Händler dort nur noch Geschäfte machen, wenn sie steuerlich in Deutschland registriert sind. Das Ziel sind bis zu 500 Millionen Euro mehr an jährlichen Steuereinnahmen.

Käufer zahlten bisher oft einen Preis mit Mehrwertsteuer, aber die Ware kam ohne Rechnung; die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer des Händlers wurde nicht gezahlt.

Das blieb lange folgenlos, weil man diese Firmen und Verkäufer etwa in China nur schwer greifen und haft machen konnte. Sie müssen nun aber fürchten, dass Betreiber der Internet-Marktplätze diese Händler bei Umgehen der Umsatzsteuer sperren – daher sind beispielsweise die Registrierungen bei dem für Umsätze von Online-Händlern aus Fernost zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln so stark gestiegen.

Die Zahl habe sich im Zeitraum von eineinhalb Jahren mehr als verzwanzigfacht, sagte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Dieser Erfolg sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, „dass das Land Berlin Druck auf die Plattformbetreiber ausgeübt hat“. Auch Hessen hatte auf eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze gedrungen, um Umsatzsteuertricks zu stoppen. „Das zeigt, dass das Gesetz greift,“ sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Die neue Haftungsregelung sei ein sinnvolles Instrument.

Fiskus profitiert von Zinsflaute

Milliarden-Ersparnis seit der Finanzkrise

Der deutsche Staat spart dank der Niedrigzinsen im Euroraum Milliarden. Nach Berechnungen der Bundesbank beläuft sich die Ersparnis seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 gegenüber dem Zinsniveau von 2007 auf bislang insgesamt 368 Milliarden Euro.

Der deutsche Fiskus ist damit der größte Profiteur der Niedrigzinsen, gefolgt von Frankreich mit einer Ersparnis von 350 Milliarden Euro und dem hoch verschuldeten italienischen Staat mit 262 Milliarden Euro.

Den Berechnungen zufolge belief sich die Zinsersparnis von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen in Europas größter Volkswirtschaft allein im vergangenen Jahr auf 55 Milliarden Euro. Der Fiskus kommt wegen der Niedrigzinsen billiger an Geld. Die Euro-Zone insgesamt hat verglichen mit dem Niveau von 2007 demnach 1,42 Billionen Euro an Zinsen eingespart.

Für Sparer ist das Zinstief bei steigender Inflation dagegen ziemlich bitter. Sparbuch und Co werfen kaum noch etwas ab. Solange die Teuerungsrate nahe der Nulllinie dümpelte, glich sich das in etwa aus. Bei den inzwischen wieder stärker steigenden Verbraucherpreisen verlieren Sparer unter dem Strich aber Geld.

Versicherung zahlt für Wartung

Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht auf die Anschaffung. Geklagt hatte ein Mann, der auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40 000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen ist. Die Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach 24 Monaten eine Inspektion erfolgte. Daraus entstanden Kosten von 1700 Euro. Die Versicherung wollte nicht zahlen – die Wartung der Prothese sei keine notwendige Heilbehandlung. Das ließ der BGH nicht durchgehen. Der Tarif beinhalte nach Verständnis eines Durchschnittspatienten alle Kosten, „die er aufwenden muss, um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten“.

Kürzung für Witwenrente

Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Ehepartner des Ex-Beschäftigten mehr als zehn Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Eine Witwe hatte geklagt, weil ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringert worden war, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag.