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Fläming: Tipps für die letzten Wochen

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Bei der parentum können sich Jugendliche mit ihren Eltern über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten informieren. Fotos: IfT GmbH 

Verrosteter Auspuff kein Mangel

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Vorteile beim Fiskus zu sichern. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) aufmerksam. Coronabedingt gab es demnach besondere Regeln, die teils zum Jahresende auslaufen. Daher sollten Beschäftigte und Unternehmer prüfen, ob sie noch in diesem Jahr davon profitieren können. Etwa beim „Corona-Bonus“, bei dem Arbeitnehmer laut BdSt bis zu 1500 Euro steuerfrei erhalten können. Unter dem Corona-Bonus sind Sonderzahlungen zu verstehen, die Beschäftigte für besondere Leistungen im Laufe der andauernden Pandemie erhalten haben. Im kommenden Jahr werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.

Bund der Steuerzahler gibt Rat, was noch bis zum Jahresende erledigt werden sollte

Ein weiteres Thema, auf das die Organisation hinweist, ist die noch bis Ende Dezember gültige reduzierte Mehrwertsteuer. Vor allem bei größeren Anschaffungen können Käufer durch die um drei Prozentpunkte herabgesetzte Abgabe profitieren.

Auch wer den Kauf eines Neuwagens plant, sollte nach Ansicht des BdSt möglicherweise noch jetzt aktiv werden. Denn wird der neue Pkw noch 2020 zugelassen, gilt für die Kfz-Steuer die bisherige Berechnung. Bei einer Zulassung ab 2021 kann es aber für manche Modelle teurer werden, weil sich die Kfz-Steuer stärker am Kohlendioxid-Ausstoß orientieren wird.

Manche Anpassungen sind sogar Pflicht! So steigt ab Januar der gesetzliche Mindestlohn, sodass Arbeitsverträge eventuell angepasst werden müssen. Der Mindestlohn gilt übrigens auch für Minijobber im Privathaushalt. Wird eine Anpassung verpasst, hat dies gegebenenfalls nachteilige Auswirkungen, weil die 450-Euro-Grenze überschritten wird und höhere Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Unter anderem gibt der Steuerzahlbund auch den allgemeinen Rat, Belege schon vor dem Jahreswechsel zu sortieren und einen Kassensturz zu machen. So lasse sich etwa besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob die Ausgaben besser verschoben werden sollte. gd

Info
Diese und weitere Tipps können Interessierte auch unter info@steuerzahler.de anfordern.

Verrosteter Auspuff kein Mangel

Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um gewöhnlichen Verschleiß, der keine Gewährleistungsansprüche auslöse. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem entsprechendem Urteil. Das gelte auch für den Fall, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergeben würde.

Burger bleibt Burger

Auch wenn ein Veggieburger nicht aus Fleisch besteht, darf er weiterhin die Bezeichnung „Burger“ tragen. Das Europäische Parlament lehnte einen Antrag auf Untersagung ab. Bei Milchprodukten wie Käse, gelten indes strengere Regeln. Der Begriff „Milch“ ist schon länger Produkten vorbehalten, die aus der „Eutersekretion von Tieren“ stammen. Nun sollen auch Bezeichnungen wie „Nachahmung“ nicht mehr zulässig sein.