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Ratgeber Steuern

Steuern sparen durch Einzelbewertung

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Korrigierbar: Steuerberechnung von Dienstwagen. Foto: Heinl/dpa

Künstlerin kreiert Duft fürs Finanzamt

Zu Corona-Zeiten fahren Beschäftigte mit Homeoffice nicht täglich zum Betrieb. Dienstfahrten entfallen, getagt wird per Schaltkonferenz. Dienstwagen kommen dienstlich und privat seltener zum Einsatz. Dennoch wird der geldwerte Vorteil des Beschäftigten durch das Gefährt jeden Monat als Sachbezug versteuert. Das muss nicht sein.

Bei der Dienstwagennutzung zu Corona-Zeiten ist eine Korrektur möglich

Während die, die Fahrtenbuch führen, nur zusätzliche Kilometer versteuern müssen, bekommen jene, die die sogenannte 1-Prozent-Versteuerung gewählt haben, ein Problem. Bei dieser Methode fallen unabhängig von der Nutzung monatlich pauschale Steuerzahlungen an. Vom Listenpreis des Fahrzeugs bei Erstzulassung wird monatlich ein Prozent auf den Arbeitslohn gerechnet, um Privatfahrten abzugelten. Bei einem Listenpreis von 50 000 Euro macht das jeden Monat 500 Euro aus. Zusätzlich werden für Fahrten zur Arbeit noch 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuert. Von diesen erhöhten Bezügen werden dann Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet.

„Eine Korrektur ist im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung möglich“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). So könne eine nachträgliche Einzelbewertung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Voraussetzung ist die lückenlose ganzjährige Dokumentation aller Fahrten zur Arbeit.

Bei der Einzelbewertung werden bei den Fahrten zur Arbeit die pauschalen 0,03 ersetzt durch 0,002 Prozent des Listenpreises pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit. Günstiger ist dies, wenn weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeitsstätte gefahren wird oder sie an weniger als 180 Tagen im Jahr aufgesucht wurde. gd

Parfüm riecht nach Banknoten

Künstlerin kreiert Duft fürs Finanzamt

Im Neubau des Karlsruher Finanzamtes kann man Parfüm bekommen, das nach frisch gedrucktem Geld riechen soll. Die Konzeptkünstlerin Katharina Hohmann hat die Kreation „Aerarium“ entwickelt und bei einem Kunst-am-Bau-Wettbewerb gewonnen. Inspiriert habe sie, dass sich auf dem Neubaugelände ehemals die Parfümerie F. Wolff und Sohn befand.

Das Parfüm besteht den Angaben nach unter anderem aus Iris, Feigenblättern, Cannabis, weißem Moschus und Wildleder. Komponiert habe Hohmann den Duft mit dem Zürcher Parfümeur Andreas Wilhelm. Abgefüllt wird er in Flaschen unterschiedlicher Farbe und Form, die eine Art Perlmuttschimmer haben.

Auch das kein Zufall: Im Schwarzwald unweit von Karlsruhe sei ein besonderer Parfümflakon aus grünlichem Waldglas, vermutlich aus der frühen Neuzeit, gefunden worden, erläuterte Hohmann. „Die Form dieses Fläschchens, dem besondere, magische Kräfte zugeschrieben wurden, war Vorbild für die Flakons, die nun in der Vitrine im Finanzamt Karlsruhe zu sehen sind.“

600 an der Zahl sind es in der ersten Auflage – gewidmet den 600 Mitarbeitern. Die Flakons des „Steuerdufts“ kosten 60 Euro.

Rentner in der Steuerpflicht

Durch Bezugserhöhungen oder Veränderung persönlicher Verhältnisse können Rentner unversehens in die Steuerpflicht rutschen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. So gab es etwa 2020 Rentenerhöhungen, die in den alten Bundesländern im Schnitt 3,45 und in Ostdeutschland 4,2 Prozent betragen haben.

Durch die Erhöhung werden letztlich 63 000 Rentner mehr mit Steuern belastet, so die Bundesregierung. Hat die Rente 2005 oder früher begonnen, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent. Für spätere Rentenjahrgänge wird er dagegen abgeschmolzen bis 2020 noch 20 Prozent. Der BVL hat eine entsprechende Tabelle erstellt, ab welcher Rente künftig welche Steuern anfallen.

Info www.bvl-verband.de