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Mit eigener Ausrichtung zum Abschluss

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Freie Schulen bieten ein eigenes Bildungsprofil. FOTOS: BERND WÜSTNECK/DPA

Keine großen Unterschiede bei den Leistungen

Von Ulrich Nettelstroth    Schulen in freier Trägerschaft erfreuen sich bei den Familien in Brandenburg einer großen Beliebtheit. 176 freie Schulen gibt es im Land, an denen 32 000 Mädchen und Jungen unterrichtet werden. Das sind elf Prozent aller Schüler im Land. Das entspricht dem bundesweiten Durchschnitt.Schulbildung ist in Deutschland zwar ein staatlicher Hoheitsbereich, das Schulsystem ist aber zweigleisig und sieht neben staatlichen auch private Einrichtungen vor. Bildungsziele und Lehrpläne werden von den Bundesländern festgelegt. An diesen Rahmen sind auch Privatschulen gebunden, sie können ihren Schülerinnen und Schülern aber ein eigenes Profil bieten. Freie Schulen verfolgen oft eigene Bildungskonzepte, von Waldorf- oder Montessori-Unterricht bis hin zu konfessionellen Ansätzen oder Naturpädagogik. Oft wird auch das Engagement der Eltern bei Schulen in freier Trägerschaft in einem besonderen Maße berücksichtigt.

In Brandenburg erfreuen sich Schulen in freier Trägerschaft bei Eltern und Kindern einer wachsenden Beliebtheit

Keine großen Unterschiede bei den Leistungen

Studie verglich Kompetenzen

Absolventen von Schulen in freier Trägerschaft erzielen ähnliche Leistungen wie Schüler an öffentlichen Schulen. Das ist das Ergebnis einer im vergangenen Jahr von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichten Studie mit dem Titel „Privatschulen in Deutschland – Trends und Leistungsvergleiche“. In einzelnen Bereichen, etwa im Fach Deutsch sowie in Englisch im Bereich „Hörverstehen“ wurden allerdings etwas höhere Kompetenzwerte registriert, die der Studie zufolge möglicherweise durch außerschulische Aktivitäten bedingt sind, etwa häufigere Auslandsaufenthalte bei Privatschulabsolventen.

Für die Zukunft erwarten die Wissenschaftler der Friedrich-Ebert-Stiftung gerade für Freie Schulen große Herausforderungen, die sich aus einem zu erwartenden stärkeren Anstieg der Schülerzahlen und einem damit einhergehenden Lehrkräftemangel ergeben. Auch unter den derzeit 69 000 Lehrkräften an den Privatschulen seien viele, die bald altersbedingt aus dem Schuldienst ausscheiden werden. Das könnte auch eine weitere Expansion von allgemeinbildenden Schulen in privater Trägerschaft begrenzen, so die Einschätzung.

Umstrittene öffentliche Finanzierung

Die Finanzierung von freien Schulen ist seit langem ein umstrittenes Thema. Die Träger beklagen, dass sie bei der Finanzausstattung gegenüber öffentlichen Einrichtungen benachteiligt werden. Das gilt laut der Arbeitsgemeinschaft freie Schulen im Land Brandenburg insbesondere hinsichtlich der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Höhergruppierung von Grundschullehrern. Vor den Verwaltungsgerichten sind deswegen zahlreiche Klagen von Schulträgern anhängig. Vor vier Jahren hatten die Freien Schulen eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Kürzung staatlicher Zuschüsse durch die Brandenburger Landesregierung verloren. Eine existenzbedrohende Situation für die Schulen wollten die Verfassungsrichter damals nicht sehen.


Im vergangenen Herbst sind im Land Brandenburg zwei neue freie Schulen entstanden. In Glienicke (Oberhavel) ist das Neue Berufliche Gymnasium an den Start gegangen. Spezialität sind hier die Bildungsgänge Gestaltungs- und Medientechnik, Elektrotechnik und Wirtschaft. In Potsdam ist die „Schule des Lebens“ hinzugekommen, eine Oberschule mit integrierter Grundschule, die sich dem freien Lernen verschrieben hat und dabei an Konzepten des Psychologen Peter Gray aus den USA orientiert. Für das kommende Schuljahr 2019/2020 gibt es nach Auskunft des Brandenburger Bildungsministeriums bereits mehrere weitere Anträge auf Zulassung von Schulen in freier Trägerschaft.


Privatschulen erhalten eine Grundfinanzierung aus Steuermitteln, erheben aber zusätzlich von den Eltern ein Schulgeld, das nach dem Einkommen gestaffelt ist. Das sogenannte „Sonderungsverbot“ besagt, dass die Erhebung des Schulgeldes nicht dazu führen darf, dass nur Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern die Einrichtungen besuchen. Tatsächlich haben aktuelle Untersuchungen bestätigt, dass die Einkommensstruktur der Familien sich bei freien Schulen nur unwesentlich von der von öffentlichen Schulen unterscheidet. Allerdings stammen die Schüler an Privatschulen in der Regel aus Familien, die ein starkes Interesse an Bildung und zum Teil auch besonderen Bildungskonzepten haben.

Eine Besonderheit sind Internate, in denen die Kinder übernachten und in der Freizeit betreut werden. Sie kommen vor allem für Schülerinnen und Schüler in Frage, bei denen es in Wohnortnähe keine Schule mit dem gewünschten Profil gibt. Bei Internaten kommen zum Schulgeld weitere Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und außerschulische Betreuung, die teilweise erheblich sein können.

Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020

Die zuständige staatliche Grundschule ist für Eltern der erste Anlaufpunkt, wenn es um die Anmeldung der Erstklässler geht. Dort kann der Wechsel auf eine Schule in freier Trägerschaft beantragt werden.

An der bevorzugten Privatschule wird gleichzeitig für das Kind ein Aufnahmeantrag nach den dort geltenden Regularien gestellt.

Bis zum 28. Februar muss die Anmeldung erfolgen. Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2018/2019 alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden.

Für die Sekundarstufe I erfolgt in der besuchten Grundschule am 1. Februar die Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare. Ab dem 11. Februar sind die Unterlagen abzugeben.

Für die gymnasiale Oberstufe erfolgt die Anmeldung vom 18. bis 22. Februar an der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule.