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Schön und gefährlich

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Herbstlaub sorgt für bunte, mitunter aber auch rutschige Gehsteige. FOTOS: HUK-COBURG; DPA

Wohin mit dem Laub?

Von Gerald Dietz Der Herbst schreitet voran. Das Laub an den Bäumen fällt mehr und mehr zu Boden. Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst und Winter sinken nicht nur die Temperaturen, auch Niederschläge nehmen zu und feuchtes Laub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Unfälle sind da schnell passiert.Neben der Räumung von Schnee und Eis müssen Eigentümer dafür Sorge tragen, dass das Laub beseitigt wird und Gehwege verkehrssicher bleiben. Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und wie sich Hauseigentümer um die Reinigung der Gehwege kümmern müssen.

Unfälle durch Herbstlaub können Klagen zur Folge haben

Sind Wege stark von Laub befallen und besteht Sturzgefahr, weil das Laub durchnässt und rutschig ist, muss eventuell auch mehrfach am Tag Laub gefegt werden. Eine pauschale Angabe gibt es indes nicht. „Wie oft, hängt vom Einzelfall, vor allem von der Menge des Laubes ab“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main kann morgens um sieben noch kein gefegter Gehweg verlangt werden (Az.: 2/23 O 368/98). Das Landgericht Coburg entschied, dass die Pflicht zum Laubfegen für den Eigentümer zumutbar sein muss (Az.: 14 O 742/07). Fußgänger und Radfahrer sind in der Pflicht, Wege mit Laub vorsichtig zu betreten oder zu befahren.

"Wie oft, hängt von der Menge des Laubes ab."

Julia Wagner Eigentümerverband Haus & Grund

Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an Mieter weiterzugeben. Die Pflicht des Mieters muss im Mietvertrag vereinbart worden sein. Hierfür gelten strenge Anforderungen. Es muss klare Vorgaben geben für die Arbeiten und die Zeitabstände, in denen sie zu erfolgen haben. Hat der Vermieter das Laubfegen an Mieter übertragen, trifft ihn dennoch eine Kontrollpflicht.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die Versicherung Huk-Coburg mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant etwa das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und – falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für den Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab.

Wohin mit dem Laub?

Ist das Laub zusammengefegt, stellt sich die Frage: Wohin damit? Falls vorhanden, kann es am besten zerkleinert auf den Kompost.

Gibt es auf dem eigenen Terrain keine Verwertungsmöglichkeit, muss das Laub zum Wertstoffhof, zur örtlichen Kompostieranlage, in die Biotonne oder in eine Grüngut-Sammlung. In einigen Gemeinden gibt es Laubsäcke.

Einfach im Wald um die Ecke abgeladen werden darf das Laub vom Grundstück indes nicht. Auch das Verbrennen von Blättern ist in den meisten Gemeinden Deutschlands verboten.

Fiskalische Prüfung vor dem Festtrubel

Blick in die Steuerunterlagen kann sich lohnen

Rechtzeitig vor dem Höhepunkt des zunehmend hektischer werdenden Weihnachtstrubels sollten unbedingt noch einige wichtige steuerliche Dinge erledigt werden. Denn es kann sich durchaus lohnen, noch vor dem anstehenden Jahreswechsel etwas Ordnung in die vorliegenden Steuerunterlagen zu bringen.

So erhält man schnell einen umfassenden Überblick, ob in Kürze vorgesehene größere Anschaffungen noch im laufenden Jahr finanziell sinnvoll sind oder aus steuerlicher Perspektive doch gewinnbringender erst im kommenden in Angriff genommenen werden sollten.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärt in einem neuen Infoservice, woran Beschäftigte, Unternehmer, Rentner, Sparer, Vermieter oder auch andere Gruppen von Steuerzahlern jetzt unbedingt noch denken sollten und welche zu machenden Anträge dabei letztlich bares Geld wert sein können. Dazu hat der Interessenverband die besten 31 Tipps für Steuerzahler zum Jahresende kostenfrei zusammengestellt.

In diesem Jahr gibt es dabei einige aber Besonderheiten zu beachten:

■ Minijobber, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, sollten zum Jahreswechsel ihre eingegangenen Arbeitsverträge genau überprüfen. Unternehmer sollten sich auf der anderen Seite auf anstehende geänderte Regeln zu Gutscheinen einstellen.

■ Wer sich dagegen einen Pkw mit Elektroantrieb als persönlichen Dienstwagen anschaffen möchte, sollte damit eventuell doch noch einige Zeit abwarten. Der Grund dafür: Die fiskalische Berechnung des privaten Nutzungsvorteils für solche Fahrzeuge wird im kommenden Jahr verändert.

Info Der neue Info-Service des Bundes für Steuerzahler (BdSt) Nummer 22 kann kostenfrei unter der Mail-Adresse info@steuerzahler.de angefordert werden.

Vorsorge am besten früh klären

Welche Verfügungen für den Notfall sinnvoll sind

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung – wie unterscheiden sich diese Dokumente für Fälle, in denen der Betroffene nicht mehr selber gehört werden kann? Sind sie für den Notfall, bei ernster Erkrankung oder aber im Alter insgesamt sinnvoll? Mit einem umfassenden Online-Angebot und in einzelnen Informationsveranstaltungen informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg Menschen, die vorsorgen wollen.

„Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen eine Person ihres Vertrauens bestimmen, die sich in einem Notfall im Sinne des Betroffenen um dessen Angelegenheiten kümmert“, informiert Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die Organisation empfiehlt Verbrauchern, sich frühzeitig mit der Vorsorge dafür zu beschäftigen, damit im Fall der Fälle alles nach seinen Wünschen abläuft.

Info Informationen dazu hat die Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer zusammengestellt. Hier werden auch Vortragstermine aufgeführt.