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Bauen im Frühling

Schattiger Platz

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Ampel- und Freiarmschirme lassen durch ihre Konstruktion viel Platz auf der Terrasse. fotos: djd/May Gerätebau, Fotolia

Der Lieblingsplatz in der warmen Jahreszeit ist draußen. Ein guter Sonnenschirm ist dabei hilfreich. Wer sich zu lange ungeschützt draußen aufhält, riskiert sonst schnell einen Sonnenbrand. Oft wäre es ohne Schattenspender auch schlicht zu heiß. Mit dem richtigen Schirmtuch und flexiblen Modellen, die sich leicht dem Sonnenstand anpassen, sind Freiluftfans bestens gerüstet.

Ampelschirme sind platzsparend und bieten Sonnenschutz nach Maß

Ampel- oder Freiarmschirme sind als Sonnenschutz besonders praktisch, weil sie durch ihren speziellen Aufbau viel Platz sparen. Während bei herkömmlichen Schirmen der Mittelmast des Schattenspenders oft im Weg steht, pendelt das Stoffdach beim Ampelschirm frei am seitlich stehenden Arm. Tisch, Liege oder Stühle können so direkt unter dem Sonnenschirm aufgestellt werden.

Wandert die Sonne, kann das Tuch, das um das Standrohr um 360 Grad drehbar ist, leicht in die gewünschte Position gebracht und fixiert werden. So spart man sich das anstrengende Verschieben eines schweren Schirmständers und hat auf Wunsch den ganzen Tag über Schatten. Bei manchen Modellen kann das Schirmtuch komplett senkrecht umgeklappt werden – das sorgt gleichzeitig für einen guten Sichtschutz zum Nachbarn. Noch leichter kann die Höhe des Schirmdachs mit Hilfe einer Gasdruckfeder verstellt werden. Dem Pendeln im Wind beugt wiederum eine Schirmdach-Fixierung vor, die auch das Öffnen des Schirms in Schrägpositionen möglich macht.

Neben der einfachen Bedienbarkeit und Stabilität sollte man beim Sonnenschirmkauf auch auf den UV-Schutzfaktor achten. Für die Befestigung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, vom klassischen Schirmständer über den fahrbaren Ständer, die einzubetonierende Bodenhülse oder die Ankerplatte bis zur Seitenhalterung, die eine Befestigung an der Haus- oder Balkonwand ermöglicht. Ulrich Nettelstroth

Neue Regeln für Ausweis zur Effizienz

Seit 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise bei bestehenden Gebäuden. Der bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien vorzulegende Ausweis richtet sich jetzt nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), so das Serviceportal Intelligent heizen. Die seit Mai 2021 geltenden Änderungen betreffen zum einen Angaben zum Gebäude selbst. Zum anderen wurden die Vorschriften zur Erstellung und zur Vorlage des Energieausweises verschärft. Relevant sind die Änderungen auch für zehn Jahre alte Energieausweise, denn nach Ablauf von zehn Jahren verlieren diese ihre Gültigkeit. Der Energieausweis nach GEG beinhaltet Informationen zur Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Neu sind etwa Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen (in Kilogramm), Auskünfte über Sanierungsstand und Modernisierungsempfehlungen sowie eine Einteilung in Effizienzklassen von A+ bis H, die den Energieverbrauch angeben.