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Rentner in der Steuerpflicht

Rentner in der Steuerpflicht

Durch Bezugserhöhungen oder Veränderung persönlicher Verhältnisse können Rentner unversehens in die Steuerpflicht rutschen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. So gab es etwa 2020 Rentenerhöhungen, die in den alten Bundesländern im Schnitt 3,45 und in Ostdeutschland 4,2 Prozent betragen haben. Durch die Erhöhung werden 63 000 Rentner mehr mit Steuern belastet, so die Bundesregierung. Hat die Rente 2005 oder früher begonnen, beträgt der Rentenfreibetrag 50 Prozent. Für spätere Rentenjahrgänge wird er abgeschmolzen bis 2020 noch 20 Prozent. Der BVL hat eine Tabelle erstellt, ab welcher Rente Steuern anfallen. Info www.bvl-verband.de