Kosten für Gartenarbeiten, den Winterdienst oder auch den Wartungsservice etwa am Aufzug können zum Teil steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, das diese haushaltsnahen Dienstleistungen von Personen außerhalb des eigenen Hausstands ausgeführt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.