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Grüne Oase - Ideen für Frühling und Sommer im Garten

Quakender Mückenfänger

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Frösche fühlen sich auch in kleinen Teichen wohl. 

Ein Teich ist immer eine Bereicherung für den Garten, auch dann, wenn er nur klein ist. Viele scheuen davor zurück, weil sie mit hohen Kosten und viel Arbeit rechnen. Das gilt aber vor allem für große Anlagen mit Fischbesatz. Ein kleiner Froschteich dagegen ist mit vergleichsweise wenig Mühe einzurichten. Die Tiere wandern von selbst aus der Umgebung zu, wenn die Bedingungen stimmen. Wer Frösche in den Garten locken will, muss dann allerdings auch konsequent auf Fische verzichten, die den Froschlaich auffressen würden. Erst in einem Gewässer von der Größe eines Weihers leben Fische und Frösche einträchtig nebeneinander. Folgende Vorgaben sollte ein Froschteich erfüllen: Die Tiefe sollte mindestens 60 Zentimeter betragen. Es muss eine Uferzone mit flachen Bewuchs geben und großblättrige Wasserpflanzen wie Seerosen in der Mitte. Auf Springbrunnen oder Wasserspiele, die unruhiges Wasser verursachen, sollte verzichtet werden, ebenso auf Pestizide und Kunstdünger. Frösche ernähren sich etwa von Schnecken. Schon eine einzige mit dem Mittel Schneckenkorn vergiftete Schnecke reicht, um einen Gartenfrosch zu töten. Sofern sich eine Schlange am Teich einfindet, wie die Ringelnatter, ist dies dagegen kein Grund zur Beunruhigung. Obschon Wasserschlangen Jagd auf Frösche machen, fügen sie einer gesunden Population keinen bestandsgefährdenden Schaden zu. Für Katzen dagegen sollte der Garten nicht zugänglich sein. Schon ein einziger Stubentiger genügt, um eine ganze Population junger Lurche zu vernichten, wenn sie im Garten umherhüpfen.Damit der Rasenmäher die kleinen Amphibien nicht zerhäckselt, ist die Grünfläche vor jedem Mähen gründlich abzusuchen. Besonders wohl fühlen sich die Tiere in einem naturnahen Garten, der auch außerhalb des Wassers Versteckmöglichkeiten bietet, wie Laubhaufen, Trockenmauern für Sonnenbäder oder einen morschen Baumstamm.Im Sommer können Frösche in der Nacht manchmal ziemlich laut werden. Die Nachbarn können trotzdem in der Regel nicht gegen einen Froschteich klagen, denn auch in einem künstlich angelegten Gewässer sind die Tiere nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt, und es ist verboten, besonders geschützte Arten zu entfernen. Sie dürfen als Grundeigentümer weder den Teich einfach zuschütten noch den Froschlaich herausfischen. Geschützte Tiere wie beispielsweise Frösche dürfen ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde grundsätzlich überhaupt nicht vergrault werden. Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur in wirklichen Härtefällen erteilt. Von Ulrich Nettelstroth         

Frösche bringen Leben schon in kleine Gartenteiche