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Klagetool in der Justiz

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Bis November geplant: digitale Klagewege. fotos: R. Günther/dpa

Gericht bestätigt doppeltes Bußgeld

Viele shoppen online, buchen Reisen über das Netz und mussten corona-bedingt viele Monate digital im Homeoffice arbeiten. Das Online-Leben ist nicht in allen Bereichen leicht. Doch die Pandemie hat gezeigt, dass es Vorteile haben kann, Angelegenheiten auf diesem Wege zu erledigen. Warum sollte nicht die Digitalisierung auch genutzt werden, um leichter Streitfälle vor Gericht durchzusetzen? Dies soll bald ein neues Online-Klagetool ermöglichen, das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geprüft wird.

Digitalisierung bei der Rechtssprechung wird geprüft

Laut BMJV zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2000 Euro vor Gericht ziehen. Vorher wird gezögert, weil das Kostenrisiko oder der Aufwand einer Klage zu hoch erscheint. Zudem weisen Fachleute der Arag-Versicherungsgruppe darauf hin, dass Klagewege für juristisch Unerfahrene schwer durchschaubar sind. So gingen Bürgern berechtigte Ansprüche verloren. Zugleich können Gerichte die Flut an Klageschreiben kaum mehr bewältigen, weil eine digitale Weiterverarbeitung noch nicht möglich ist.
  

Um die Interaktion zwischen Justiz und rechtsuchenden Menschen zu vereinfachen und Gerichten ein ressourcenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen, hat das BMJV in Kooperation mit dem unter Schirmherrschaft des Kanzleramts stehenden Hochschulprogramm Tech4Germany das Projekt „Digitale Klagewege“ gestartet. Im Rahmen dieses sogenannten Fellowship-Programms wird bis November ein Online-Tool entwickelt, mit dem Bürger Klage einreichen und Gerichte entsprechende Verfahren einfacher und schneller bearbeiten können.

Nach Auskunft der Arag wird das Klagetool nur bei Klagen zum Einsatz kommen, die bei Gerichten eingereicht werden, bei denen kein Anwaltszwang herrscht, etwa bei Amts-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Im ersten Schritt geht es laut BMJV um mietrechtliche Ansprüche.

Entwickelt wird der Software-Prototyp demnach nach nutzerzentrierten Kriterien von jungen Digital-Talenten der Bereiche Technologie, Produktentwicklung und Design. Unterstützt wird das interdisziplinäre Team von Mitarbeitern aus verschiedenen Bundesbehörden, den Digitallotsen. Ziel aller Fellowship-Programme ist, den digitalen Service von Verwaltungsbehörden zu verbessern. gd

Vorsatz wegen Gas geben

Gericht bestätigt doppeltes Bußgeld

Wer erkennt, dass er eine Haltelinie bei Rot überfährt und dennoch weiterfährt, handelt vorsätzlich – besonders, wenn bei Gelb noch Gas gegeben wird. Das zeigt laut ADAC ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Ein Autofahrer fuhr auf eine Ampel zu und beschleunigte bei Gelb. Als rot wurde, war er noch zwei bis drei Autolängen davor, fuhr aber weiter. Die Ampel überwachende Polizeibeamte hatten den Vorgang beobachtet. Gegen ein erhobenes doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz legte der Mann Widerspruch ein. Das eingeschaltete Gericht sah den Vorsatz ebenso gegeben: Wenn jemand erkennt, dass er wohl bei Rot die Haltelinie passiert und das in Kauf nimmt, ist von vorsätzlichem Handeln auszugehen.