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Nationalismus gefährdet Entwicklung Europas

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Viele sehen im zunehmenden Nationalismus eine Gefahr für die EU.

Umfrage im zehnten Jahr in Folge

Im Roland-Rechtsreport sorgen sich Befragte um den Kurs vieler Länder – Mehrheit wünscht sich gemeinsame Regeln

Der zunehmende Nationalismus in einigen Ländern beunruhigt viele Menschen in Deutschland: 60 Prozent sehen darin ein großes Risiko für die weitere Entwicklung Europas. Nahezu genausoviele Bürger beunruhigt der Gedanke sehr stark oder stark, dass immer mehr europäische Länder zunehmend einen nationalen Kurs verfolgen. Lediglich gut ein Drittel sind über diese Entwicklung weniger oder gar nicht besorgt.

Besonders beunruhigt zeigen sich Menschen, die sich als politisch Interessierte einstufen sowie Anhänger von SPD und Grünen. Weniger irritiert sind hingegen politisch eher Desinteressierte sowie Anhänger der AfD: Von diesen gibt gerade einmal jeder Fünfte an, dass ihn der zunehmende Nationalismus in Europa beunruhigt. Für fast drei Viertel der AfD-Anhänger scheint dies hingegen kein Grund zur Aufregung.

Trotz der weit verbreiteten Beunruhigung über nationalistische Tendenzen scheinen auch Teile der deutschen Bevölkerung nicht frei davon, von ihrem Staat mehr Nationalismus zu fordern: 41 Prozent der Befragten halten dies zwar für den falschen Weg. Nahezu genauso viele, nämlich 40 Prozent, äußerten in der von der Roland-Versicherung initiierten Umfrage aber auch, dass Deutschland in Zukunft verstärkt eigene Interessen verfolgen und dabei weniger Rücksicht auf andere Länder nehmen sollte.

Mehr „nationalen Egoismus“ befürworten insbesondere bildungsferne Schichten und Bewohner ostdeutscher Bundesländer. Hingegen hält eine klare Mehrheit (55 Prozent) der Menschen mit höherer Bildung „Germany First“ für den falschen Weg.

Grundsätzlich wünscht sich eine große Mehrheit der Bürger (78 Prozent) gemeinsame europäische Regelungen für viele Bereiche wie die Außen- und Sicherheitspolitik. Knapp drei Viertel befürworten dies auch für die Schuldenpolitik der EU-Mitgliedsländer und die Zuwanderung von Ausländern (72 Prozent). Auch den Verbraucherschutz möchten 61 Prozent der Bürger europäisch geregelt wissen. Für knapp jeden Zweiten gilt dies auch für Bildungsabschlüsse. Lediglich die Höhe der Steuern und Abgaben sowie die Bestimmungen zu den Sozialleistungen möchten die Bürger mehrheitlich in nationaler Verantwortung belassen. Für die Zukunft Europas präferiert eine klare Mehrheit (68 Prozent) ein Bündnis einzelner Staaten. Lediglich 17 Prozent votieren für einen gemeinsamen europäischen Staat.

Bei der Einstellung zum deutschen Justizsystem setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: Zwar vertrauen sehr viele Bürger den deutschen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit, doch nehmen sie gleichzeitig eine starke Überlastung der Justiz wahr. So denken inzwischen 85 Prozent der Bürger, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern, fast genauso viele (83 Prozent) halten die Gerichte für überlastet. Über 60 Prozent sehen die Rechtsprechung in Deutschland als uneinheitlich an.

Insgesamt wollen die Bürger mehrheitlich Gerichtsprozesse eher vermeiden. Fast jeder Vierte der Befragten meint in den vergangenen fünf Jahren Situationen erlebt zuhaben, in denen er rechtlichen Beistand hätte gebrauchen können, diesen dann aber nicht in Anspruch genommen hat – zehn Prozent sogar mehrmals. Die Gründe hierfür sind vielfältig, einer davon ist die Sorge vor hohen Prozesskosten.

So zeigt der Rechtsreport 2020, dass die Deutschen im Durchschnitt erst bei einem finanziellen Schaden von 1840 Euro vor Gericht ziehen würden. Personen mit einem niedrigen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1750 Euro sind noch zurückhaltender: Sie erwägen erst ab einem Betrag von 2370 Euro ein Gerichtsverfahren. Bemerkenswert ist zudem, dass Männer ab einem durchschnittlichen Streitwert von mehr als 2200 Euro prozessieren würden, Frauen hingegen bereits bei rund 1400 Euro.

Info
Der Rechtsreport 2020 steht auch im Netz zur Verfügung: www.roland-gruppe.de/rechtsreport  Von Gerald Dietz

E-Zigarette explodiert in Hosentasche

Gericht sieht keinen Arbeitsunfall

Explodiert der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen des Kontaktes mit einem Dienstschlüssel in der Hosentasche, ist dies kein Arbeitsunfall. Das hat nach Auskunft von Fachleuten der Arag-Versicherungsgruppe das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku, dessen Mitführen dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.

Eine 27-jährige Wuppertalerin war mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit einem E-Zigaretten-Akku vor dem Sozialgericht erfolglos geblieben. Zu der beruflichen Tätigkeit der Klägerin gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte dafür einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit.

Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale nahm sie den Dienstschlüssel in die Hosentasche, in der sich auch der Ersatzakku befand. Sie machte sich auf den Weg, den Müll in einem Container auf dem Firmenhof zu entsorgen. Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin.

Info
Sozialgericht Düsseldorf: Az.: S 6 U 491/16

Drei Dinge müssen mitfahren

Wer Platz im Auto schaffen oder sein Fahrzeug zum Spritsparen einige Kilos leichter machen möchte, hat viele Möglichkeiten – von der Demontage des Dachgepäckträgers oder der Dachbox bis hin zum Entrümpeln von Handschuhfach, Ablagen, Fächern, Innenraum und Kofferraum. Drei Dinge gibt es indes, die einer Aufräumaktion keinesfalls zum Opfer fallen sollten – so will es die Straßenverkehrs-Ordnung. Dabei handelt es sich um den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste. Wer bei einer Polizeikontrolle ohne diese Dinge angetroffen wird, riskiert ein Verwarngeld.

Kein Recht auf saubere Schulakte

Ein Schüler, dessen Akte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren „Bereinigung“ unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. Eine entsprechende Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin getroffen.

Der Schüler hatte zunächst ein Gymnasium besucht, welches er nach einem Gewaltvorfall verließ. Auch später an einer anderen Schule kam es zu in seiner Schülerakte dokumentierten Vorfällen.

Enkeltrick in Corona-Zeiten

Betrugsmaschen am Telefon sind extrem einfallsreich

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Betrug per Anruf: Täter wollen Geld erbeuten.

Wenn es darum geht, per Telefon oder Smartphone an das Geld anderer Leute zu kommen, sind die Betrugsmaschen extrem einfallsreich. Die Methoden werden immer dreister. Auch der einigen bereits bekannte Enkeltrick hat eine neue Variante im Zuge der Corona-Epidemie bekommen.

Hier täuschen die Betrüger eine angebliche Erkrankung von Familienangehörigen mit dem Corona-Virus vor. Unter dem Vorwand, dringend Geld für Behandlungskosten und teure Medikamente zu benötigen, setzen sie ihre Opfer unter Druck.

Beim Enkeltrick handelt es sich um eine Betrugsmasche, die explizit leichtgläubige ältere Personen ins Visier nimmt, heißt es in einer Mitteilung der Arag-Versicherungsgruppe zu der Masche.

Der Trickbetrug beginnt mit einem Telefonanruf. Dort meldet sich ein angebliches Enkelkind der angerufenen Person und gibt vor, in einer finanziellen Notsituation zu stecken. Der angerufene Senior ist froh, vom Enkel zu hören und mit seinem Ersparten oft schnell hilfsbereit.

Der falsche Enkel würde bei einer Gegenüberstellung natürlich auffliegen. Also schickt er einen vermeintlichen Freund – einen Komplizen – um so das Opfer um sein Geld zu erleichtern.

Die Masche ist einfach, aber für viele Senioren nicht einfach zu durchschauen. Und die Varianten sind, wie das Corona-Beispiel zeigt, vielfältig. Statt des Enkels kann es auch eine Enkelin, ein Neffe oder ein Patenkind sein. Mal ist das Enkelkind bei dem Trick im Krankenhaus und benötigt dringend Geld, mal im Ausland gestrandet und kann das Bare daher nicht persönlich in Empfang nehmen. Der Enkel-Trick wird wohl noch lange nicht aussterben und die Polizei weiter beschäftigen, meinen die Arag-Experten. gd
  

Umfrage im zehnten Jahr in Folge

Bereits im zehnten Jahr in Folge hat das Allensbach-Institut im Auftrag der Roland-Rechtsschutzversicherung für den Rechtsreport Bürger nach ihrer Meinung zum Rechtssystem in Deutschland befragt.

Insgesamt über 1200 Bürger wurden für die Untersuchung ausgesucht. Neben der Entwicklung in Europa gab es mehrere weiterere Schwerpunktthemen in der Studie.

Zudem waren die Meinungen der Befragten insgesamt zum Rechtssystem in Deutschland Thema des Reports.