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Recht und Steuern

Nach dem Tod Leben retten

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Dringend gebraucht: Spenderorgane. fotos: Soeren Stache/dpa, dpa

Weit mehr als 300 Menschen warten allein in Brandenburg derzeit auf ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr etwa gab es aber nur zehn Spender. Indes ist das Interesse am Thema seit der Diskussion im Bundestag um die Neuregelung im Transplantationsgesetz zu Beginn des Jahres sprunghaft angestiegen. In den ersten vier Monaten 2020 wurden 2,5 Millionen Organspendeausweise bestellt – eine halbe Million mehr als im Vorjahreszeitraum.■ Gesetzliche RegelungIn Deutschland gilt bezüglich Organspenden weiter die sogenannte Entscheidungslösung. Dabei soll nach Angaben der Arag-Versicherungsgruppe durch regelmäßige Information eine bewusste Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten angeregt werden. Dazu erhalten alle Krankenversicherten ab dem 17. Lebensjahr alle zwei Jahre Infomaterial und einen Organspendeausweis zur möglichen Zustimmung von ihrer Krankenkasse. Zudem werden Bürger auf Organspenden angesprochen, wenn sie einen Personalausweis beantragen oder einen Arzt besuchen. Darüber hinaus wird ein Online- Register eingerichtet, in dem jeder seine Haltung zur Organspende – Ja oder Nein – dokumentieren kann.■ WiderspruchslösungDie vom Bundesgesundheitsministerium und Politikern vorgeschlagene sogenannte doppelte Widerspruchslösung fand im Januar im Bundestag indes keine Mehrheit. Sie hätte bedeutet, dass jeder potenzieller Spender ist, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Streng geregelt ist, welche Organe zur Spende vorgesehen sind. Laut Arag können nach dem Tod Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden sowie Haut, Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Für Organspenden gilt rechtlich die Entscheidungslösung

■ Lebendspenden
Die „Lebendspende“, also zu Lebzeiten, ist hier auf Nieren und Teile der Leber begrenzt. Zudem ist sie demnach nur zulässig, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung steht. Der Spender, wenn er denn zuvor von Ärzten auch als geeignet eingestuft wird, muss volljährig sein und der Entnahme ausdrücklich zugestimmt haben. Darüber hinaus darf nur für Verwandte ersten und zweiten Grades oder aber bei einer besonderen Verbundenheit zum Empfänger gespendet werden.

■ Mindestalter
Bereits ab dem 16. Lebensjahr dürfen Minderjährige ihre Bereitschaft zur Spende erklären und mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Eine Altersobergrenze für Organspender gibt es dabei grundsätzlich nicht. Es zählt einzig und allein der Zustand der Organe. Dies wird im Einzelfall medizinisch beurteilt. In der Regel gilt jedoch: Je jünger die verstorbene Person, desto mehr Organe sind geeignet.

■ Widerruf
Wer sich einmal entschieden hat, seine Organe nach dem Tod zu spenden, kann dies widerrufen – indem er seinen Organspendeausweis vernichtet. Von Gerald Dietz

Heiße Phase beim Fiskus beginnt

Viele Bürger haben ihre Steuererklärung in diesem Jahr besonders früh eingereicht – weil sie ungewohnt viel Zeit hatten, vor allem wohl aber, weil in der Corona-Pandemie jeder Cent Erstattung dringend gebraucht wird. Trotzdem steht den Finanzämtern die heiße Phase noch bevor, denn am 31. Juli endet die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2019 – ohne Beratung. Für den, der sich professionelle Unterstützung bei Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen holt, gilt nach Angaben des Verbraucher- Portals Finanztip der letzte Februartag des übernächsten Jahres als Abgabefrist. In diesem Jahr könnte die Bearbeitung länger dauern, warnten Finanzämter schon im April – zu viele Aufgaben wegen der Krise. Ob die Ämter im Gegenzug kulanter bei Verspätungszuschlägen sind, wird sich zeigen.

2021 dürfte die Steuererklärung komplizierter werden – vor allem für all diejenigen, die vom Küchentisch oder dem Heim-Arbeitszimmer aus gearbeitet haben. Die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit fällt dafür natürlich weg. Allerdings lassen sich etwa mit Kinderbetreuungskosten eventuell Steuern sparen.