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Nach dem Tod Leben retten

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Dringend gebraucht: Spenderorgane. FOTOS: SOEREN STACHE/DPA; DPA

Organspendeausweis immer dabei haben

Weit mehr als 300 Menschen warten allein in Brandenburg derzeit auf ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr etwa gab es aber nur zehn Spender. Indes ist das Interesse am Thema seit der Diskussion im Bundestag um die Neuregelung im Transplantationsgesetz zu Beginn des Jahres sprunghaft angestiegen. In den ersten vier Monaten des Jahres wurden 2,5 Millionen Organspendeausweise bestellt – eine halbe Million mehr als im Vorjahreszeitraum.

Für Organspenden gilt rechtlich die Entscheidungslösung

In Deutschland gilt bezüglich Organspenden die sogenannte Entscheidungslösung. Dabei soll nach Angaben der Arag-Versicherungsgruppe durch regelmäßige Information eine bewusste Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten angeregt werden. Dazu erhalten alle Krankenversicherten ab dem 17. Lebensjahr alle zwei Jahre Infomaterial und einen Organspendeausweis zur möglichen Zustimmung von ihrer Krankenkasse. Zudem werden Bürger auf Organspenden angesprochen, wenn sie einen Personalausweis beantragen oder einen Arzt besuchen. Darüber hinaus wird ein Online-Register eingerichtet, in dem jeder seine Haltung zur Organspende – Ja oder Nein – dokumentieren kann.

Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene sogenannte doppelte Widerspruchslösung fand im Januar im Bundestag keine Mehrheit. Sie hätte bedeutet, dass jeder ein potenzieller Spender ist, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Streng geregelt ist, welche Organe zur Spende vorgesehen sind. Laut Arag können nach dem Tod Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden sowie Haut, Hornhaut, Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Die „Lebendspende“, also zu Lebzeiten, ist hier auf Nieren und Teile der Leber begrenzt. Zudem ist sie demnach nur zulässig, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung steht. Der Spender, wenn er denn von Ärzten als geeignet eingestuft wird, muss volljährig sein und der Entnahme ausdrücklich zugestimmt haben. Darüber hinaus darf nur für Verwandte ersten und zweiten Grades oder bei einer besonderen Verbundenheit zum Empfänger gespendet werden.

Bereits ab dem 16. Lebensjahr dürfen Minderjährige ihre Bereitschaft zur Spende erklären und auch mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Eine Obergrenze für Organspender gibt es grundsätzlich nicht. Es zählt einzig und allein der Zustand der Organe und Gewebe. Dies wird im Einzelfall medizinisch beurteilt. In der Regel gilt jedoch: Je jünger die verstorbene Person, desto mehr Organe sind geeignet.

Wer sich einmal entschieden hat, seine Organe nach dem Tod zu spenden, kann dies jederzeit widerrufen, indem man seinen Organspendeausweis vernichtet. gd  

Verschieben des Urlaubs schwierig

Vielen Beschäftigten hat der Corona-Virus die Urlaubsplanung zunichtegemacht. Zielorte sind wegen der Pandemie geschlossen oder nicht erreichbar. Umbuchungen rechtfertigen laut Arbeitsrecht aber nicht die einseitige Verlegung eines bewilligten Urlaubs. Dann muss umgebucht oder der Urlaub verschoben werden. Für eine Verschiebung bedarf es laut Bundesurlaubsgesetz der Einwilligung der beschäftigenden Firma. Deren Entscheidung ist es, ob sie dem Beschäftigten entgegenkommt. Viele Betriebe befürchten, dass zahlreiche Mitarbeiter nun lieber im Spätsommer oder Herbst verreisen wollen mit der Folge einer zu dünnen Personaldecke.

Separate Stromzähler

Hat eine Mietwohnung einen separaten Stromzähler, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht der Vermieter, sondern der Mieter für Stromkosten. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hatte jede Wohnung mit eigenem Stromzähler ausgestattet. Eine Klage gegen ihn infolge einer nicht bezahlten Stromrechnung wurde abgewiesen.

Info BGH; VIII ZR 165/18
  

Organspendeausweis immer dabei haben

Da Organspender nicht zentral registriert sind, wird geraten, den Spendeausweis möglichst immer dabei zu haben.

Wer nicht auf den Ausweis warten mag, den Krankenkassen alle zwei Jahre an ihre Kunden verschicken, bekommt ihn in Einwohnermeldeämtern, bei Ärzten, in Krankenhäusern oder Apotheken.

Auch online kann er über das Bundesgesundheitsministerium ausgefüllt oder telefonisch über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 – 90 40 400 kostenlos bestellt werden.