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Bauen und Wohnen - Carports und Garagen

Modernisierung sorgt für Sicherheit

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foto: novoferm/akz-o

Entsteht durch Unachtsamkeit ein Schaden, mindern in der Regel entsprechende Haftpflichtversicherungen das Risiko. Doch wie verhält es sich zum Beispiel bei Garagentoren, die mit einem elektrischen Antrieb versehen sind, aber nicht mehr einwandfrei funktionieren? Was passiert, wenn zum Beispiel das Tor aus dem Haus heraus geschlossen wird, ohne darauf zu achten, ob jemand vor der Garage steht und der Antrieb nicht mit einer modernen Lichtschranke versehen ist? Der Industrieverband Tore Türen Zargen weist darauf hin, dass jeder Betreiber rechtlich verpflichtet ist, die Toranlage – ob im privaten oder gewerblichen Bereich – in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Im Schadensfall muss er mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. Eine regelmäßige Wartung dagegen garantiert den sicheren Betrieb.

Garagentore mit modernem Antrieb und eine regelmäßige Wartung vermindern Haftungsrisiken

Grundsätzlich ist der Betreiber, also in der Regel der Hausbesitzer, verantwortlich dafür, dass die Anlage in einem mängelfreien Zustand ist. Dies gilt auch für ältere Tore, es gibt keinen Bestandsschutz. Moderne Torantriebe bieten geprüfte Sicherheit. Hausbesitzer erledigen mit der regelmäßigen Wartung und Modernisierung des Garagentors gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Diese bringt Sicherheit vor Haftungsfragen, aber auch Einbruchsschutz durch die Aufschubsicherung moderner Antriebe.

„Im gewerblichen Bereich sind die regelmäßige Wartung und Prüfung einmal im Jahr Pflicht. In Abwesenheit einer konkreten Prüfpflicht für privat genutzte Garagentore kann man davon ausgehen, dass im Schadensfall gesetzliche Regelungen aus dem gewerblichen Bereich angewendet werden können“, sagt André Weyer, Produktmanager beim Hersteller Novoferm. Seiner Meinung nach fehlt es hier noch an Rechtssicherheit. „Man sollte bedenken, dass ein Garagentor mit Antrieb als Maschine betrachtet wird. Im Zweifelsfall riskiert der Betreiber, dass Versicherungen die Haftung eben nicht übernehmen und der Garagenbesitzer auf seinen Kosten sitzen bleibt.“ net