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Tag des Friedhofs

Kondolenz mit Abstand

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Bei Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich: die Trauerfeier auf dem Friedhof. foto: Pixabay/bdb/aKZ-O

Durch die Corona-Krise galten auch für Bestattungen und Trauerfeiern im Frühjahr zunächst rigorose Regeln. Gewisse Einschränkungen sind auch nach den inzwischen erfolgten Lockerungen weiterhin zu beachten. So sind die hygienischen Anforderungen erhöht worden, für die Anzahl der Teilnehmer in der Kapelle oder auf dem Friedhof gibt es teilweise Begrenzungen. Über die örtlich jeweils aktuell gültigen Bestimmungen kann der Bestatter informieren.

Trotz Beschränkungen durch Corona: Zeit für die Trauer nehmen

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern grundsätzlich möglichst auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden. Das bedeutet, dass auf Umarmungen, Küsse und Händeschütteln verzichtet werden sollte. Für Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, gilt auch auf dem Friedhof die 1,5-Meter-Abstandsregelung. Größere Trauerfeiern sind derzeit in der Regel nicht möglich. Oft kann die Zeremonie aber über das Internet online übertragen werden.

Trotz Beschränkungen sollten sich Angehörige die notwendige Zeit für den Abschied von den Verstorbenen nehmen, empfehlen Trauerberater. Bestatter können helfen, einen würdevollen Rahmen zu finden, der allen Beteiligten den nötigen Raum lässt.

War der Verstorbene an Corona erkrankt, gelten für den Bestatter unter anderem besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Selbstschutz. Dazu gehört es, Einmalkleidung, Handschuhe und Gesichtsmaske zu tragen. Unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften kann es unter Umständen trotzdem möglich sein, sich von dem Verstorbenen am Sarg zu verabschieden. Unproblematisch ist in jedem Fall die Trauerfeier mit der Urne bei der Feuerbestattung. net