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Klagetool in der Justiz

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Bis November geplant: digitale Klagewege. fotos: R. Günther/dpa

Viele shoppen online, buchen Reisen über das Netz und mussten corona-bedingt viele Monate digital im Homeoffice arbeiten. Das Online-Leben ist nicht in allen Bereichen leicht. Doch die Pandemie hat gezeigt, dass es Vorteile haben kann, Angelegenheiten auf diesem Wege zu erledigen. Warum sollte nicht die Digitalisierung auch genutzt werden, um leichter Streitfälle vor Gericht durchzusetzen? Dies soll bald ein neues Online-Klagetool ermöglichen, das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geprüft wird.

Digitalisierung bei der Rechtssprechung wird geprüft

Laut BMJV zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2000 Euro vor Gericht ziehen. Vorher wird gezögert, weil das Kostenrisiko oder der Aufwand einer Klage zu hoch erscheint. Zudem weisen Fachleute der Arag-Versicherungsgruppe darauf hin, dass Klagewege für juristisch Unerfahrene schwer durchschaubar sind. So gingen Bürgern berechtigte Ansprüche verloren. Zugleich können Gerichte die Flut an Klageschreiben kaum mehr bewältigen, weil eine digitale Weiterverarbeitung noch nicht möglich ist.

Um die Interaktion zwischen Justiz und rechtsuchenden Menschen zu vereinfachen und Gerichten ein ressourcenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen, hat das BMJV in Kooperation mit dem unter Schirmherrschaft des Kanzleramts stehenden Hochschulprogramm Tech4Germany das Projekt „Digitale Klagewege“ gestartet. Im Rahmen dieses sogenannten Fellowship-Programms wird bis November ein Online-Tool entwickelt, mit dem Bürger Klage einreichen und Gerichte entsprechende Verfahren einfacher und schneller bearbeiten können.

Nach Auskunft der Arag wird das Klagetool nur bei Klagen zum Einsatz kommen, die bei Gerichten eingereicht werden, bei denen kein Anwaltszwang herrscht, etwa bei Amts-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Im ersten Schritt geht es laut BMJV um mietrechtliche Ansprüche.

Entwickelt wird der Software-Prototyp demnach nach nutzerzentrierten Kriterien von jungen Digital-Talenten der Bereiche Technologie, Produktentwicklung und Design. Unterstützt wird das interdisziplinäre Team von Mitarbeitern aus verschiedenen Bundesbehörden, den Digitallotsen. Ziel aller Fellowship-Programme ist, den digitalen Service von Verwaltungsbehörden zu verbessern. gd

Nachzahlung künftig ohne Zinsen

Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat demnach kürzlich klargestellt, dass die festgesetzten Nachforderungs- und auch Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen aber ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr. Diese Regelung über die Aussetzungsverfügung gilt solange, bis eine Neuregelung kommt, aufgrund derer die Korrektur der ursprünglichen Zinsfestsetzungen erfolgen kann. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Höhe des Zinssatzes auf Steuerforderungen von sechs Prozent pro Jahr.