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Pflege beschäftigt die Justiz

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Zahl der Fälle je Leistungsbereich 2018 (Top Zehn)

Nicht alles ist umlegbar

Von Gerald Dietz   Diskutiert werden derzeit nicht nur die Leistungen in der Pflege und die Bezahlung der in entsprechenden Einrichtungen Beschäftigten. Auch juristisch ist die Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen oft ein Thema. So hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse festgestellt, dass mehr als die Hälfte der registrierten Betrugsfälle bei zu begleichenden Leistungen ambulante Pflegedienste betrifft.Bereits im vergangenen Jahr war gemeldet worden, dass bundesweit zuletzt 230 ambulante Pflegedienste unter Verdacht standen, betrügerisch abgerechnet zu haben. Nach einer älteren Schätzung des Bundeskriminalamts könnte der Schaden für die Sozialkassen bei rund einer Milliarde Euro pro Jahr liegen. Wegen des Verdachts auf Betrug sind bundesweit schon zahlreiche Geschäftsräume und Wohnungen von Pflegedienst-Mitarbeitern durchsucht worden. Auch in Brandenburg gab es diesbezüglich bereits einige polizeiliche Untersuchungen.

Krankenkassen registrieren zunehmend Betrugsfälle


Insgesamt hat die KKH 364 neue Betrugsfälle aus dem vergangenen Jahr aufgedeckt, bei denen gefälschte Rezepte, Abrechnungen, frei erfundene Leistungen und andere Betrügereien eine Rolle spielten. Das waren nach eigenen Angaben rund 100 Fälle mehr als im Vorjahr. Auf Platz 1 der Täter-Liste von Abrechnungsbetrug standen demnach ambulante Pflegedienste mit insgesamt 182 Fällen. Ansonsten erstreckten sich die „neu aufgedeckten Fälle über fast alle Leistungsbereiche des Gesundheitswesens“, so KKH-Chefermittlerin Dina Michels. Nach den ambulanten Pflegediensten an erster Stelle folgten Ärzte mit 63 Fällen, Krankengymnasten und Physiotherapeuten mit 39 sowie Apotheker mit elf Unregelmäßigkeiten.

Nicht alles ist umlegbar

Für die Nebenkostenabrechnung gibt es klare rechtliche Regeln

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Können ins Geld gehen: Nebenkosten. FOTOS: JENS BÜTTNER/DPA

Jedes Jahr landet die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Für Abwasser, Müllabfuhr und durch Steuern fallen bei einer Wohnung Ausgaben an. Viele wissen nicht, welche Aufwendungen zu den Nebenkosten gehören und umgelegt werden dürfen. Welche Regeln es rund um die Nebenkostenabrechnung gibt, erklären Fachleute der Arag-Versicherung.

Welche Kosten kann der Vermieter umlegen?

Zunächst einmal kommt der Eigentümer für die Betriebs-, also die Nebenkosten auf. „Dazu gehören die Wasserversorgung, Heizkosten und Entwässerung, Gelder für die Straßenreinigung sowie Müllbeseitigung und Gartenpflege“, so der Rechtsanwalt Bernd Filsinger. Diese wie auch Abgaben wie die Grundsteuer seien Teil der Nebenkosten, die Vermieter übertragen können. Die Nebenkosten müssen aber im Mietvertrag ausdrücklich als vom Mieter zu tragen erwähnt sein. Was der Eigentümer nicht umlegen darf, sind Kosten für die Instandhaltung oder -setzung oder aber die Hausverwaltung.

Darf der Mieter Belege der Abrechnung einsehen?

„Ob Rechnungen der Wasserwerke oder für die Gartenpflege, der Vermieter muss die Belege zur Einsicht freigeben“, so Filsinger. Er habe zudem die Pflicht, die Kosten und die Rechnung übersichtlich darzustellen. Ist die Abrechnung falsch oder sind Kosten für den Mieter nicht nachvollziehbar, muss der Eigentümer fehlerhafte Punkte korrigieren oder Belege liefern.

Bis wann dürfen Nachzahlungen gefordert werden?

Der Zeitkorridor ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Der Vermieter hat bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung vorzulegen. gd

Bereit zum Bremsen

Mehr Deutsche befürworten ein Tempolimit

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Immer mehr Menschen wollen ein Tempolimit. FOTO: ROLAND/FOTOHANSEL - STOCK.ADOBE

Die Frage um ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist aktueller denn je. Mehrere Umweltverbände haben sich kürzlich zu einem Bündnis zusammengeschlossen und fordern eine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung – gegen den Kurs der Politik. Auch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat die Initiative ergriffen und eine Petition gestartet: 56 000 Menschen haben für ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern unterschrieben.

Bereits vor drei Jahren haben Meinungsforscher von You-Gov im Auftrag der Roland- Rechtsschutzversicherung Bundesbürger zu diesem Thema befragt. Eine erneute Studie zeigt, dass die Anzahl der Befürworter eines Tempolimits gestiegen ist: Waren es 2016 noch 48 Prozent, so sind es nun 53 Prozent.

Unter den weiblichen Befragten befinden sich mit 58 Prozent (2016: 55 Prozent) weitaus mehr Befürworter eines Tempolimits als unter den männlichen: Von Letzteren sprechen sich nur 48 Prozent (2016: 41 Prozent) für eine Obergrenze aus. Außerdem spielt das Alter nach wie vor eine zentrale Rolle. Je älter die Befragten sind, umso eher plädieren sie für ein Geschwindigkeitslimit. Von den 18- bis 24-Jährigen fordern nur 37 Prozent (2016: 34 Prozent) ein Tempolimit, bei den über 54-Jährigen sind es 58 Prozent (2016: 54 Prozent).

Hund mit Beinbruch

Erleidet ein junger Hund beim Springen nach einem Ball einen Beinbruch, ist dies ein „gänzlich unwahrscheinliches Ereignis“ und nicht dem Werfer zuzurechnen. Dies hat laut Arag-Versicherung das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und entsprechende Schadensersatzansprüche einer Hundebesitzerin verneint.

Info OLG; Az.: 6 U 166/18


„In allen Branchen handelt es sich um einige wenige schwarze Schafe“, betont Michels. Doch deren kriminelle Energie kenne „kaum Grenzen.“ Zu groß scheine die Verlockung, vom großen Topf der gesetzlichen Krankenversicherung mit 234 Milliarden Euro Umsatz im vergangenen Jahr illegal etwas abzuzweigen. Michels: „Dass die dringend benötigten Gelder bei der Versorgung kranker Menschen fehlen, nehmen die Verursacher billigend in Kauf.“

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KKH-Chefermittlerin Dina Michels FOTOS: KKH; DPA

Spitzenreiter bei der Schadenssumme in den KKH-Fällen sind demnach erneut die Apotheken. Den zweithöchsten Betrag verzeichnete die KKH im vergangenen Jahr im Bereich orthopädische Hilfsmittel. Hier nahmen ambulante Pflegedienste Platz drei ein.

Auch die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für entsprechende Fälle von Unregelmäßigkeiten eingerichtete „Fallerfassungsstelle Fehlverhalten“ hat im unlängst ausgewerteten Berichtzeitraum 2016/2017 eine erhebliche Steigerung der Fallzahlen registriert. Hier werden aber auch Unregelmäßigkeiten erfasst, die von den Kassen und deren Mitarbeitern selbst ausgehen.

Laut Bericht stieg allein die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Delikte insgesamt um ein Zehntel gegenüber 2014/2015 auf 3029. Auch die Anzahl der verfolgten Fälle insgesamt wuchs um acht Prozent an auf 40 090. Die Höhe der gesicherten Forderungen stieg um mehr als sieben auf rund 49 Millionen Euro. Wie hoch der Anteil der Fälle von Betrügereien im Zusammenhang mit ambulanten Pflegediensten war, ist hier zwar nicht einzeln aufgeführt, Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen nehmen aber große Teile des Berichts ein.