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In guten Händen

Pflegegrad am Telefon

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Für Zuschüsse zur Betreuung bedarf es der Einstufung in einen Pflegegrad. Fotos: Pedersen/dpa; dpa

Medizinischer Dienst kann Einstufung weiter fernmündlich erkunden

„Wenn sie durch die telefonische Begutachtung keinen Pflegegrad erhalten oder zu niedrig eingestuft werden, hat das für viele Ratsuchende gravierende Folgen. Betroffene müssen ganz oder teilweise auf Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder pflegerische Versorgung verzichten, auf die sie dringend angewiesen sind“, betont UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die Organisation berät nach rechtlicher Vorgabe – finanziert durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Patienten kostenlos und unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

Beantragen Versicherte bei der Pflegekasse einen Pflegegrad, werden sie in der Regel persönlich in ihrem Zuhause durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jedoch derzeit zulässig, dass die Begutachtung ohne persönliche Untersuchung vor Ort erfolgt. Laut Gesetzesbegründung ist vor allem ein strukturiertes Interview vorgesehen, das auch per Telefon oder digital geführt werden kann, ergänzt um weitere notwendige schriftliche Unterlagen.

Die Gutachter müssen beispielsweise prüfen, wie sicher sich die Versicherten in der eigenen Wohnung oder einer Pflegeeinrichtung bewegen, ob sie sich selbst anziehen, essen oder sich waschen können. „Ein Bild davon können sie sich am besten vor Ort machen“, sagt Krumwiede. „Gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf eine persönliche Begutachtung“, sagt auch Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. „Vollständig geimpfte Betroffene sollten auf eine persönliche Begutachtung bestehen und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenn ihnen aufgrund einer telefonischen Begutachtung der Pflegegrad versagt wurde“, so Morris.

Der MD hat im vergangenen Jahr Versicherte fast ausschließlich telefonisch begutachtet. Im März 2021 hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der die Richtlinien für die Tätigkeit des MD erlässt, flächendeckend einheitliche Maßgaben festgelegt, nach denen die Pflegekasse die Versicherten davon abweichend persönlich begutachten soll. In diesem Zusammenhang verweist der MDS darauf, dass es sich bei der Begutachtung außerhalb des Wohnbereichs um einen Ausnahmefall handelt, und legt strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen für die persönliche Begutachtung fest. Die UPD teilt die Einschätzung, dass der persönliche Hausbesuch das beste Verfahren zur Begutachtung ist und bleibt. Die Organisation setzt sich dafür ein, möglichst bald wieder zur persönlichen Begutachtung im Wohnbereich überzugehen. Gerald Dietz