Fachleute gehen von steigendem Beratungsbedarf aus
„Vielmehr dürfte die Anpassung die steigenden Personalkosten der Pflegedienste ausgleichen“, sagte etwa der UPD-Sozialversicherungsexperte Kendy Temme zu Änderungen bei den Sachleistungen. Zahlreiche Bereiche seien zudem auch gar nicht in Angriff genommen worden, stellten seine Kolleginnen fest.
Unter anderem wurden die Zuschüsse zu Dienstleistungen bezeichnenden Pflegesachleistungen, mit denen Angebote ambulanter Pflegedienste finanziert werden können, um rund fünf Prozent heraufgesetzt. Im höchsten Pflegegrad 5 stehen so demnach nun monatlich 2095 statt zuvor 1995 Euro zur Verfügung. Übernimmt ein Pflegedienst Teile der häuslichen Betreuung, rechnet er diese Sachleistungen mit der Kasse ab. Seit einiger Zeit können auch Anteile ungenutzter Pflegesachleistungen umgewandelt werden, um den monatlichen Entlastungsbetrag für Unterstützungen im Alltag von 125 Euro aufzustocken. Dies kann nun auch ohne vorherigen Antrag bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Die jährlichen Leistungen für die Kurzzeitpflege, die genutzt werden kann, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt werden kann, haben sich von bisher 1612 Euro um rund zehn Prozent auf 1774 Euro erhöht. Bis zu acht Wochen im Jahr können Pflegebedürftige in entsprechend zugelassenen Einrichtungen vorübergehend gepflegt werden.
Wegen in vielen Einrichtungen sehr hoher Heimkosten gibt es nun zusätzlich zu den in der stationären Pflege gezahlten Pflegekosten einen nach Aufenthaltsjahren gestaffelten prozentualen Zuschlag, mit dem der zu zahlende Eigenanteil verringert werden kann. Er beträgt zwischen fünf und siebzig Prozent bezogen auf den Eigenanteil an den Kosten der Pflege. Unterbringung und Verpflegung sowie Investitions- und Ausbildungskosten tragen Betroffene weiterhin in voller Höhe.
Wichtige Basisleistungen wie das Pflegegeld oder aber die Bedingungen für die in Urlaubszeiten privater Betreuung übernehmende Verhinderungspflege seien indes bei der Reform außen vor geblieben, bemängelten die UPD-Fachleute. So sei der Leistungsbeitrag der Verhinderungspflege unverändert geblieben. Auch mögliche Aufstockungen aus anderen Leistungen würden wegen Beibehaltung des Status quo nicht ansteigen. „Pflegende Angehörige gehen also auch hier leer aus“, so Temme.
Deutlich wurde auch erneut, dass viele Regelungen für die Betroffenen schwer verständlich und Auswirkungen von Änderungen auf die eigene Pflegesituation kaum abzuschätzen sind. Hinzu kommen Unsicherheiten, ob neue Anträge zu stellen sind, um Leistungen zu erhalten. Pflegeexperten erwarten daher, dass der Beratungsbedarf wohl weiter steigen wird. Gerald Dietz
Unabhängige Patientenberatung
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) sieht sich als neutrale und kostenfreie Beratungsorganisation. Das gilt zum Teil auch in Sachen Pflege.
Sie informiert nach rechtlicher Vorgabe Patienten unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.
Finanziert wird die UPD teils durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Honoriert wird sie als öffentliche Patientenberatung aber auch durch staatliche Gelder.
Info www.patientenberatung.de

