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In guten Händen

Zu Hause oder im Heim

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Pflege findet oft zu Hause statt. fotos: Adobe STock/js-Pflege; dpa

Ob zu Hause – allein und mit Unterstützung entsprechender Dienste – oder im Heim: Die Angehörigen-Pflege stellt die ganze Familie vor Herausforderungen. Mit welcher finanziellen Hilfe zu Betreuende rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Bis zu 2000 Euro monatlich sind möglich.

Für die Pflege Angehöriger gibt es verschiedene Möglichkeiten

■ Die Pflege zu Hause ist nach Angaben von Fachleuten der Arag-Versicherung meist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Über die Verwendung der Mittel kann dann frei entschieden werden.

■ Voraussetzung ist, dass der zu Betreuende mit Pflegegrad zwei bis fünf zu Hause nicht erwerbsmäßig, wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird. Unter Umständen hat die Pflegeperson zudem Ansprüche auf Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

■ Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch Betreuungsmaßnahmen an. Die Höhe finanzieller Hilfen dafür ist wiederum vom Pflegegrad abhängig. Der Pflegebedürftige erhält sogenannte Kombinationsleistungen, das Pflegegeld wird dabei nach Abzug der Kosten für den Pflegedienst nur anteilig ausgezahlt.

■ Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage nach einer Betreuung im Heim oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Bei der Pflege im Heim kommen auch auf die Angehörigen eventuell Kosten zu, wenn die Aufwendungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung und Zusatzversicherungen nicht abgedeckt werden.

■ Die Höhe der Zahlungen der Pflegeversicherung ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades, der per Gutachten zu den Beeinträchtigungen und Art der Pflege bestimmt wird. Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung für die Begutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt dies Medicproof.

■ Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird der Pflegegrad ermittelt. Zudem weisen die Arag-Fachleute darauf hin, dass Pflegebedürftige prinzipiell einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel haben. gd