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In guten Händen

Ersatz für die Ferien

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Ersatzpflege sollte früh gesucht werden. FOTO: M. SCHOLZ/DPA-TMN

Kosten für Alternativ-Betreuungen trägt teils die Pflegekasse

Rund 80 Prozent der vier Millionen Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik werden laut Statistik zu Hause versorgt - oft allein durch Angehörige. Wollen die Betreuenden verreisen, muss viel geplant werden. Wer übernimmt die Pflege und gibt es Chancen für eine kurzfristige Lösung bei relativ spontanen Entschlüssen.

Zwei Möglichkeiten kommen bei Urlaub von der Pflege in Frage, erklärt Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die erste Frage bei der Auswahl laut der Expertin: ,,Was möchte die pflegebedürftige Person?" Bei der Verhinderungspflege springen ambulante Pflegedienste, Ehrenamtler, Nachbarn oder andere Angehörige ein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2bis zu sechs Wochen und 1612 Euro pro Jahr. Dieser Betrag gilt aber nur, wenn der Ersatz nicht in einem Haushalt mit dem Betreuten wohnt, nah verwandt oder verschwägert ist. Springen Enkel oder Geschwister ein, gibt es weniger. Auch die Kosten der stationären Kurzzeitpflege in von der Kasse anerkannten Einrichtungen werden ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen und 1774 Euro im Jahr getragen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Zudem können nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungs- für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersrum geht das nur zum Teil.

Madeleine Viol vom Sozialverband VdK rät, die Kosten vor der Urlaubsplanung genau zu berechnen. So müssten Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden.

Beachten sollten Angehörige auch: Der Zuschuss der Pflegekasse bemisst sich nicht am Pflegegrad. Mit höherem Pflegegrad wird es in Kurzzeiteinrichtungen oder bei ambulanter Pflege aber teurer.

Vor allem sollte die Ersatzpflege rechtzeitig organisiert werden. Denn: Einen Rechtsanspruch auf einen freien Kurzzeitpflegeplatz während einer geplanten Reise gibt es nicht. Gleiches gilt für ambulante Pflegedienste, die zu Hause einspringen.

,,Wenn ich einen Kurzzeitpflegeplatz suche, dann sollte ich spätestens drei Monate vorher anfangen", rät Catharina Hansen, Referentin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale. Wer einen Pflegedienst engagieren möchte, muss mit einem ähnlichen Zeitrahmen rechnen - besonders in der Hauptreisezeit.

Kurzzeitpflegeplätze und ambulante Pflegedienste sind über Webportale suchbar, wie dem Pflegenavigator der AOK oder dem Pflegelotsen der Ersatzkassen. Wer kurzfristig ein Angebot finden möchte, sollte Geduld mitbringen und einen vollen Handyakku, da hier oft langes Durchtelefonieren angesagt ist. Angehörige können den Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung für pflegebedürftige Versicherte nutzen, um Ersatzpflege zu finden. Jessica Kliem/dpa-tmn


Tägliche Besuche ermöglichen

Warnung vor erneuter Isolation

Die Bagso-Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen - fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die eine Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Amtskollegen in den Ländern hat die Bagso dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflegeheimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich bleiben.

Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäuser weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. Hier werden Testmöglichkeiten aber häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können", heißt es in dem Schreiben.

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