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In guten Händen

Krankenhaus soll Übergangspflege stellen

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Grundversorgung und -pflege sind Bestandteil der Übergangspflege. Fotos: Kamman/Dpa; dpa

Die Organisation einer unerwartet notwendig gewordenen Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt stellt viele Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen. Gesetzlich Versicherte haben inzwischen einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus.Wenn die reguläre Krankenbehandlung etwa nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung abgeschlossen ist, drängen die Kliniken eigentlich auf Entlassung. Auf Seite der Patienten und ihrer Angehörigen kann aber eine eigenständige Versorgung zu Hause noch nicht oder nicht mehr möglich sein. Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit, ein Pflegedienst für die Unterstützung oder ein Pflegeheim sind vielfach nicht ad hoc zu finden. Eine Begutachtung zur Festsetzung der Pflegebedürftigkeit liegt meist noch nicht vor. Ähnliche Schwierigkeiten tauchen auf, wenn ein nötiger Reha-Platz nicht zur Verfügung steht.

Patientenberatung lobt gesetzlichen Anspruch für Versicherte

Hier soll der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus greifen. Die neue Form der maximal zehntägigen Betreuung, die im Anschluss an eine Behandlung nötig werden kann, wenn häusliche Pflege nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann, war im Sommer eingeführt worden. Im November gab es weitere Konkretisierungen.

In der Realität scheint aber die Umsetzung nicht immer problemlos. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) begrüßt die Entscheidung, ruft aber gleichzeitig dringend dazu auf, Kliniken auf einen solchen Bedarf auch aufmerksam zu machen. Ratsuchende würden immer wieder berichten, dass Krankenhäuser Entlassungen vorbereiten, obwohl die Weiterversorgung der Patienten nicht gewährleistet ist.

Betroffene hätten häufig „von erheblichen Problemen berichtet, einen Pflegedienst für sich oder ihre Angehörigen zu finden, wenn sie aus der Klinik entlassen werden“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Mit der neuen Regelung sei ihnen „eine große Last von den Schultern genommen“ worden.

Der Anspruch auf eine Übergangspflege im Krankenhaus, wenn häusliche Betreuung noch nicht möglich ist, wurde mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verankert. In entsprechenden Fällen, bei denen im Anschluss an eine Therapie Pflegebedarf besteht, muss das Krankenhaus auch nach Abschluss der Behandlung für bis zu zehn Tage vollumfänglich die Versorgung des gesetzlich Versicherten übernehmen. Dazu gehören etwa Unterkunft und Verpflegung, Gabe von Arzneien, Grund- und Behandlungspflege sowie erforderliche ärztliche Behandlungen.

Dem Krankenhaus obliegt zudem die Pflicht, die notwendigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangspflege nachprüfbar zu dokumentieren. Die Anforderungen an einen solchen Bericht, der Voraussetzung für die Vergütung durch die Krankenkassen ist, waren vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kürzlich vereinbart worden. Die Dokumentation muss demnach die individuell erforderliche Anschlussversorgung, also etwa eine medizinische Reha, häusliche Krankenpflege oder Kurzzeitpflege benennen. Als Nachweis für den Anspruch gilt ein Pflegegrad oder ein gestellter Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit.

„Die Dokumentationsvereinbarung schafft Klarheit sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen, wann die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. Aus Patientensicht freue das die Organisation sehr.

„Wichtig ist, dass das Krankenhaus die Patienten über ihren Anspruch auf Übergangspflege informiert, wenn die Anschlussversorgung noch nicht ausreichend sichergestellt ist“, so UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Ratsuchende hätten der Organisation berichtet, dass Krankenhäuser nicht selten versuchen würden, die Regelung zu ignorieren. Gerald Dietz
 

Beratung zur Übergangspflege

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet zum Thema Übergangspflege im Krankenhaus nach Behandlungen auch Beratungen an.

Die Organisation informiert nach rechtlicher Vorgabe – finanziert durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Patienten kostenlos und unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

Info www.patientenberatung.de