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In guten Händen

Hilfe für Pflege daheim neu organisieren

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Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen betreut. FOTOS: MASCHA BRICHTA/DPA; DPA

In der Pflegezeit aus dem Job aussteigen

Unterstützungsgeld für Angehörige im Zuge der Pandemie erhöht

„Wir begrüßen, dass die Regierung für kurzfristige Unterstützung gesorgt hat, denn pflegende Angehörige sind eine wichtige systemrelevante Säule unseres Pflegesystems“, lobt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der Krankenkasse KKH. Wer sich für einen längeren Zeitraum um einen Angehörigen kümmern muss, kann für sechs Monate aus dem Job aussteigen und Pflegezeit beantragen.

20 Tage erhält ein pflegender Angehöriger Unterstützungsgeld

Noch weitere Erleichterungen sollen Angehörigen helfen, eventuelle Probleme bei der Betreuung von Pflegebedürftigen besser zu meistern: Wer etwa auf stationäre Kurzzeitpflege angewiesen ist, findet solche Adhoc-Pflegeplätze jetzt auch in Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern. Außerdem können noch nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 bis Ende September 2020 genutzt werden – drei Monate länger als bisher. Von diesen Unterstützungsgeldern kann unter anderem eine stundenweise Betreuung durch Pflege- oder Betreuungsdienste mitfinanziert werden. Voraussetzung für die Zahlung des Entlastungsbetrags ist mindestens der Pflegegrad eins. Die Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie gelten zunächst bis zum 30. September.

Bereits mehr als 70 Prozent der zu Pflegenden werden in der eigenen Wohnung betreut. Oft übernehmen dies Pflegedienste, vielfach aber auch zum Teil oder komplett Angehörige. Bei der KKH etwa ist die registrierte Zahl derjenigen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, allein im vergangenen halben Jahr – vor allem seit Anfang März – um fast zwölf Prozent gestiegen.

Vor allem seit der Neuorganisation der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegrade 2017 haben Kassen einen Anstieg der Anzahl der Pflegepersonen teils um 40 Prozent und mehr verzeichnet. Bei den KKH-Versicherten kümmern sich mehr als 70 000 Angehörige um die Pflege Verwandter. 2017 waren es noch 50 000.

Betroffenen wird geraten, in Absprache mit der Pflegekasse Versorgungsmöglichkeiten zu prüfen. War ein Pflegedienst involviert, der aktuell keine freien Kapazitäten hat, versuchen die Kassen bei der Suche nach Alternativen zu helfen.

Info www.kkh.de/leistungen/pflege/pflege-corona

In der Pflegezeit aus dem Job aussteigen

Bereits vor der Pandemie konnten Arbeitnehmer bis zu 6 Monate in der sogenannten Pflegezeit vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen.

Generell gilt laut Verbraucherschutzzentrale: Wenn sechs Monate Pflegezeit nicht ausreichen, können Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre teilweise aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen.

Dies gilt für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern. Es nennt sich Familienpflegezeit. Der Beschäftigte wird hier für höchstens 24 Monate teils von der Arbeit freigestellt.

Mit den neuen Regeln kann die Familienpflegezeit flexibler genutzt werden. So kann etwa die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche der Pflegezeit für einen Monat unterschritten werden.