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Stall statt Freilandidylle

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Verbraucher erwarten Infos zur Tierhaltung. FOTOS: DPA

Das Bewusstsein von Konsumenten gegenüber den Haltebedingungen von Tieren, deren Bestandteile als Fleischpodukte im Lebensmittelhandel vermarktet werden, ist zunehmend gestiegen. Auch die Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie werben immer häufiger mit entsprechenden Verkündigungen. Doch die Botschaften entsprechen nicht immer der Realität, wie Verbraucherzentralen (VZB) jetzt feststellen mussten und eine entsprechende Abmahnung aussprachen.Auf Schweinefleischverpackungen hatte nach VZB-Angaben der Netto Marken-Discount Schweine auf einer grünen Wiese abgebildet. Direkt daneben: das Tierhaltungskennzeichen mit der (niedrigsten) Stufe 1, das für die konventionelle Stallhaltung steht. Die VZB Brandenburg stuft diese Aufmachung als Verbrauchertäuschung ein und leitete entsprechende Schritte ein. Statt einer bei der vorgenommenen Abmahnung üblichen Unterlassungserklärung änderte der Discounter laut VZB nur plötzlich die Produktverpackung: Das Haltungszeugnis der Stufe 1 verschwand, die Schweine-Freilandidylle aber blieb. Diese Marketing-Tricks bei der Fleischwerbung will die VZB nun juristisch prüfen lassen. Die Organisation hat dem Netto Marken-Discount gegenüber die Verpackungen von zwei Fleischprodukten beanstandet: von Schweine-Minutensteaks sowie von Schweine-Schinken-Gulasch. „Eine Abbildung von Schweinen in Freilandidylle neben dem Hinweis zum Haltungszeugnis der Stufe 1 auf der Verpackungsvorderseite zu platzieren, ist unserer Ansicht nach irreführend und damit Verbrauchertäuschung“, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der VZB Brandenburg. „Die Abbildung vermittele den Eindruck, dass die Schweine zumindest teilweise Zugang ins Freie und ein unbegrenztes Platzangebot hätten“, so Reinke. Das stehe in krassem Widerspruch zu dem ebenso aufgedruckten „Haltungszeugnis Stufe 1 – Konventionelle Stallhaltung“. Solche Haltungsbedingungen entsprechen nur gesetzlichen Mindeststandards. Hier haben die Tiere keinen Auslauf ins Freie und nur begrenzte Platzangebote. gd

Verbraucherzentrale mahnt Unternehmen der Lebensmittelindustrie ab