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Größter Risikofaktor: Kippen

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Waldbrände (hier in der Lieberoser Heide) werden oft durch weggeworfene Zigarettenkippen ausgelöst.           FOTOS: PATRICK PLEUL/DPA; DPA

Nahrung für die Mülltonne

Von Gerald Dietz Waldbrände wüteten in den vergangenen Wochen vor allem in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Lebensraum auf Arealen von hunderten Hektar wurde zerstört. Einige Gemeinden mussten evakuiert werden. Die Rauchschwaden waren noch in vielen Kilometern Entfernung wahrzunehmen. Einsatzkräfte kämpften tagelang gegen die Brände und versuchten, Gefahren einzudämmen.In einigen Fällen schloss die Polizei Brandstiftung als Auslöser nicht aus. Neben gezielten Aktionen ist Achtlosigkeit eigentlicher Grund auch weiter drohender Brände. Risikofaktor Nummer 1 bei Waldbrandgefahr bleibt die weggeworfene Zigarettenkippe, berichten Fachleute der Arag-Versicherungsgruppe. Schon kleine Glutreste reichen, um einen Brand zu entfachen.

Achtloses Wegwerfen von Zigarettenresten oft Waldbrandursache

Das teils geltende Rauchverbot im Wald wird intensiv überwacht. Ein achtloses Wegwerfen von Kippen kann laut Angaben zuständiger Behörden bis zu 25 000 Euro kosten. Neben dem Rauchverbot gilt im Wald außerdem:

■ Kein offenes Feuer, genauso wie auf Wiesen; nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
■ Parken nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen, niemals auf Wiesen und Feldern. Der heiße Katalysator eines Kfz kann trockenes Gras schnell entzünden.
■ Kein Glas oder Scherben im Wald liegen lassen; der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.

5,6 Billionen Zigaretten werden jedes Jahr weltweit geraucht, 4,5 Billionen davon achtlos weggeworfen. Viele deutsche Innenstädte gleichen schon großen Aschenbechern. Dabei sind die Kippen weit mehr als nur ein ästhetisches Problem. Durch weggeworfene Zigarettenreste werden nicht nur zahlreiche Waldbrände ausgelöst. Über die Stummel geraten hunderte schädlicher Chemikalien in die Umwelt. Filterkippen sind besonders giftig. Ordnungshüter gehen darum gegen allzu sorglose Schnipser vor.

Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit, bezeichnet als „unzulässige Abfallentsorgung“. Und die wird geahndet. Wer seine Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert in manchen Städten zweistellige Verwarngelder. Teils wachen Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass das Abfallgesetz eingehalten wird.

Es existieren aber nicht überall einheitliche Regeln. Die Gemeinden bleiben bei der Festlegung der Bußgelder autark. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, entscheiden auch die Beamten des Ordnungsamts laut Arag im gewissen Rahmen selbst.

Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, macht sich, auch ohne einen Waldbrand auszulösen, der unzulässigen Abfallentsorgung strafbar. Bußgelder wegen Umweltverschmutzung können aber nur erhoben werden, wenn er identifiziert wird. Der Kippenwurf kann auch ein Strafverfahren zur Folge haben – wenn jemand zu Schaden kommt, etwa ein Zweiradfahrer, der erschrickt und stürzt.

Nahrung für die Mülltonne

Gesetze machen aus Speisen Abfall

Ein Drittel aller Lebensmittel weltweit wird vergeudet oder landet auf dem Müll – während 820 Millionen Menschen unterernährt sind. Dies ist nur einer der Gründe, warum die Weltgemeinschaft an den selbst gesteckten UN-Nachhaltigkeitszielen scheitern könnte, wie Autoren einer Studie der Vereinten Nationen kürzlich mitteilten.

Auch in deutschen Haushalten werden laut Bundesernährungsministerium pro Kopf und Jahr 81 Kilo Lebensmittel weggeworfen. Grund: neben Achtlosigkeit missverstandene Regeln zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) im Lebensmittelrecht. Viele Konsumenten wüssten nicht, dass das MHD nicht gleichbedeutend mit dem Verbrauchsdatum ist, so der Tüv Süd. Vier Millionen Tonnen zu Müll degradierte Nahrung werden pro Jahr von deutschen Haushalten verantwortet – bald ein Zehntel wegen MHD-Ablauf. Dies zu vermeiden, „wäre ein Beitrag für nachhaltigen Lebensmittelkonsum“, so die Prüforganisation. Ähnlich argumentieren Verbraucherzentralen. Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Mit der Angabe geben Hersteller seit 1981 nur eine gesetzliche Orientierung, wie lange Produkte bei ordnungsgemäßen Verpackungs-, Transport- und Lagerbedingungen ihre Genuss- und Qualitätseigenschaften wenigstens behalten. Ist das MHD erst kurz abgelaufen, sind sie meist unbedenklich verzehrbar.

Nur bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird das Mindesthaltbarkeits- durch ein Verbrauchsdatum ersetzt, nach dessen Ablauf sie nicht mehr verkauft werden dürfen. Bei frischen Produkten mit MHD (etwa Milchprodukte) kann der Verbraucher laut Tüv selbst prüfen, ob sie noch verzehrt werden können: Ist kein abweichender Geruch oder Schimmelbildung feststellbar, ist es meist unbedenklich. gd

Rente bleibt häufig steuerfrei

Erhöhung ruft nicht automatisch den Fiskus auf den Plan

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Viele Rentner freuen sich über eine Erhöhung ihrer Bezüge. Oft bleibt sie auch steuerfrei FOTO: STOCK ADOBE

Nach der Rentenerhöhung zu Beginn des Monats fragen sich viele Rentner, ob sie künftig doch Geld an den Fiskus abführen müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kann da ein wenig beruhigen. „Allein durch die jährliche Anpassung kommen nur wenige Rentner in die Steuerzahlung“, erläutert Geschäftsführer Uwe Rauhöft.

Das hänge vor allem damit zusammen, dass auch der steuerfreie Grundfreibetrag jährlich steigt. Bis zu welcher Höhe eine Rente steuerfrei bleibt, hängt vor allem vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs ab. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher wird ein Freibetrag in Höhe von 50 Prozent dieser Einkünfte gewährt. Er errechnet sich aus der Rente 2005. Alle späteren Jahrgänge haben geringere Freibeträge.

Für eine monatliche Einkunft etwas oberhalb des sogenannten Standardrente hat der BVL ein Beispiel aufgeführt. Ein alleinstehender Rentner im Rentengebiet Ost etwa, der seit 2005 die gesetzliche Altersversorgung bezieht, erhielt im vergangenen Jahr dabei eine Monatsrente von 1506 Euro. Mit der Erhöhung um 3,91 Prozent sind es nun 1565 Euro.

Bei unveränderten Bedingungen ergäbe sich für das Jahr 2019 daraus nunmehr eine Steuerbelastung von 52 Euro, wenn ausschließlich die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. In der Regel können Rentner jedoch weitere Aufwendungen steuermindernd abziehen.

Für andere Rentenhöhen findet sich auf der Internetseite des BVL eine Tabelle, bis zu welchem Niveau auch nach der Steigerung keine Steuern anfallen.

Info www.bvl-verband.de

Spenden ohne Steuer

Wer spendet, darf den Betrag von der Einkommenssteuer abziehen. So weit so gut. Doch wie sieht es aus, wenn man Geld geschenkt bekommt, aber nur mit der Auflage, davon etwas zu spenden? Senkt auch dies die Steuerlast? Nach Auskunft der Arag-Versicherung ist das zumindest für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner möglich: Dann, wenn man steuerlich zusammen veranlagt ist und es einen Schenkungsvertrag mit der Auflage gibt, einen festgelegten Betrag an einen gemeinnützigen Verein zu spenden.

Bußgelder für das Schnipsen

Gemeinden sind bei eventuellen Bußgeldern für das achtlose Wegwerfen von Müll autark. So kostet laut Arag eine weggeschnipste Kippe in Düsseldorf, Hannover und Dresden 10 Euro.

In Dortmund und Nürnberg wird es mit bis zu 35 Euro teurer. In Hamburg und München kostet das Schnipsen 55, in Stuttgart 75 Euro. In Berlin sind Bußgelder je nach Bezirk unterschiedlich.