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Gesundheit & Pflege

Schutzlos droht Hautkrebs

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Ein Hautarzt untersucht die Haut einer Patientin bei einer Hautkrebs-Früherkennung. FOTOS: KARL-JOSEFHILDENBRAND/DPA

Früherkennungsuntersuchungen sind dramatisch eingebrochen

Innerhalb nur eines Jahrzehnts haben die Diagnosen für hellen Hautkrebs in Brandenburg um bald ein Drittel zugenommen. Das geht aus einer Analyse der Barmer-Krankenversicherung hervor. Demnach wurde die Hauterkrankung 2010 noch in rund 52000 Fällen festgestellt. Zehn Jahre später waren es schon 67000. Hauptursache für diesen gerade in der Frühphase relativ gut behandelbaren Hautkrebs ist UV-Strahlung übermäßige durch die Sonne, der sich wohl auch in dieser Urlaubssaison wieder viele Menschen unzureichend geschützt aussetzen.

Vor allem ausbleibende Vorsorge mit Sonnencreme oder Kleidung begünstigt die Entwicklung der Hautkrankheit. Hautärzte warnen, dass sie durch das veränderte Freizeit- und Reiseverhalten immer mehr zunimmt und meist unterschätzt wird.

„Angesichts der Tatsache, dass sich das Risiko für hellen Hautkrebs durch Sonnenschutz erheblich reduzieren lässt, sind die Betroffenenzahlen viel zu hoch", sagt die Barmer-Landesgeschäftsführerin Gabriela Leyh.

Sie empfiehlt Frühuntersuchungen, um die Erkrankung vor einer gefährlichen Ausbreitung festzustellen. Diese sind in Brandenburg indes dramatisch zurückgegangen. Das alle zwei Jahre als Kassenleistung mögliche Hautkrebsscreening soll helfen, Krebsvorstufen zu erkennen und Tumore zu entdecken, bevor sie in umliegendes Gewebe eingewachsen sind oder Metastasen gebildet haben.

Für eine sorgfältige Untersuchung von Kopf bis Fuß müssen auch Hautfalten und Schleimhäute betrachtet werden. Versicherte können sich als Teil der allgemeinen ,,Check-up"-Vorsorge auf Hautkrebs hin untersuchen lassen. Die Inanspruchnahme solcher Inspektionen ist nach Angaben der Barmer durch die Pandemie drastisch eingebrochen. Nahmen im Jahr 2019 in Brandenburg noch rund 92700 gesetzlich Versicherte dieses Vorsorgeangebot an, waren es im Jahr 2020 nur 49200. Das entspricht einem Rückgang von 47 Prozent. Leyh regt an, Untersuchungen. auf die verzichtet wurde, schnell nachzuholen. Gerald Dietz

Mythen zum richtigen Eincremen in der Sonne

Über den richtigen Umgang mit Sonnencreme kursieren viele Mythen. Oft erfolgt der Rat, sich 20 Minuten vor dem Sonnenbad einzucremen. Das muss nicht unbedingt sein, heißt es seitens Herstellern. Sonnencremes schützen demnach sofort, da mineralische wie chemische Filter physikalische Effekte der Reflexion nutzen.

Oft wird wasserfeste Sonnencreme gekauft im Glauben, die Eincreme-Prozedur nach dem Baden nicht wiederholen zu müssen. Irrtum, denn Wasserkontakt kann Schutzwirkungen um bis zu 50 Prozent verringern.

Kleidung schützt vor Sonne, aber je nach Material und Fertigung durchdringen Sonnenstrahlen auch Stoffe.

Im Schatten ist Sonnenschutz ebenfalls hilfreich, denn UV-Strahlen machen hier nicht Halt. Am Strand etwa werden sie bis zu 80 Prozent reflektiert.

Badekur mit Kasse

Mit den Erfahrungen der Pandemie ist eine zuvor ins Ermessen der Versicherung gestellte gesundheitliche Maßnahme Pflichtleistung mit Zuschüssen der Kassen geworden: die gern als Badekur bezeichnete ambulante Vorsorgeleistung.

Seit dem vergangenen Sommer haben Versicherte in der Bundesrepublik bei medizinischem Bedarf gesetzlichen Anspruch auf einen dreiwöchigen Aufenthalt mit Präventionsmaßnahmen in Kureinrichtungen. Neben den therapeutischen Anwendungen steht so auch der Kururlaub auf der Maßnahmenliste um folgenschwere Erkrankungen zu vermeiden, wie sie oft durch Stress, unausgewogene Ernährung oder Bewegungsmangel ausgelöst werden. Gerade Anspannung und Bewegungsarmut haben in Pandemiezeiten zugenommen.