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Bauen und Wohnen

Gemütlich durch die kalte Jahreszeit

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Kissen in Herbstfarben geben der Wohnung eine sanfte und warme Anmutung. FOTOS: GIB DIR STOFF/AKZ-O, FOTOLIA

Bauschäden: Geduld ist gefordert

Von Ulrich Nettelstroth Der Herbst hat Brandenburg im Griff, mit Regen, Kälte und den ersten Stürmen. Nach den langen Sommertagen fällt den meisten die Umstellung auf Dunkelheit und niedrigere Temperaturen schwer. Leichter wird es, wenn es zu Hause Wohlfühlplätze gibt – zum Beispiel ein Sofa mit weichen Kissen. Die Füße hoch legen, sich in eine Decke einkuscheln, in der einen Hand ein gutes Buch, in der anderen eine Tasse mit warmem Tee.So richtig gemütlich wird es zu Hause mit Stoff. Textilien erzeugen eine behagliche Atmosphäre. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, mit jahreszeitlich passenden Kissen, Plaids, Tagesdecken und Vorhängen zu dekorieren. Dazu ein Sofa mit einem warmen Stoffbezug oder einer lässigen Husse und ein Langflor-Teppich, fertig ist das „hyggelige“ Zuhause. Die herbstliche Natur bietet eine prachtvolle Palette an Tönen, von sonnigem Gelb über leuchtendes Orange, Kupfer und Weinrot bis zu erdigem Ocker und Braun. Diese Farben wirken heimelig und machen gute Laune, sie sind ideal fürs Wohn- und Esszimmer. Später im Jahr zeigen sich draußen feinere Nuancen in Schwarz, Grau und Weiß – das erzeugt eine entspannende Atmosphäre, die etwa für das Schlafzimmer gut geeignet ist.

Kissen und Stoffe sind im Herbst besonders wichtig für die Wohlfühl-Atmosphäre in den eigenen vier Wänden

Grundsätzlich gilt: Bei der textilen Einrichtung der Wohnräume können Muster und Materialien beliebig gemischt werden, solange sich alles innerhalb einer Farbwelt abspielt. Dann ist ein harmonischer Gesamteindruck gewahrt.

Wenn es am Abend früh dunkel wird und man in die beleuchteten Wohnungen schauen kann, sieht das total gemütlich aus. Manchmal möchte man allerdings unbeobachtet sein, dann zieht man einfach den Vorhang zu. Eine Alternative oder Ergänzung sind Rollos und Plisseestores. Wer beim Schlafen empfindlich auf Licht reagiert, kann spezielle Verdunklungsstoffe wählen und bleibt ungestört von der Straßenlaterne oder der Morgensonne.

Textilien dämpfen Halleffekte

Es ist angesagt, Räume puristisch zu möblieren, dazu gibt es Holzdielen und verputzte Wände. Das sieht schön aus, aber es kann vorkommen, dass es ein wenig hallt. In diesem Fall verändern Textilien den Raumklang positiv, das können Vorhänge, Kissen oder ein Sofa mit Stoffbezug sein. Die Schallwellen reflektieren nicht an den glatten Flächen, sondern werden von der Struktur des Stoffes aufgenommen, man spricht von Schallabsorption. Spezielle Akustikstoffe verstärken den Effekt – alles für ein angenehmes Wohngefühl.

Bauschäden: Geduld ist gefordert

Eine sogenannte Selbstvornahme sollte gut vorbereitet sein

Manchem Bauherrn juckt es in den Fingern, wenn ein Baumangel festgestellt ist, der Bauunternehmer aber der Mängelbeseitigung nicht nachkommt.

Eine sogenannte Selbstvornahme – also die Beseitigung des Mangels durch den Bauherrn auf Kosten des Bauunternehmers – sollte jedoch gründlich vorbereitet sein. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Mit dem Eingreifen des Bauherrn und der Beauftragung von Handwerkern wird zwar der Mangel beseitigt, aber damit auch der Beweis, dass ein Mangel bestanden hat. Die Beweissicherung ist daher zwingend erforderlich – bei kleineren Schäden durch einen privat beauftragten Sachverständigen, bei größeren Mängeln durch ein gerichtliches Beweisverfahren mit einem vom Gericht bestellten Sachverständigen.

Den Aufwand sollte ein Gutachter feststellen

Um die voraussichtlichen Kosten zu belegen, sollte der Aufwand durch einen Gutachter festgestellt oder durch einen Fachunternehmer in einem Kostenvoranschlag aufgeführt werden. Der Bauherr hat einen Anspruch auf einen Vorschuss für die Mängelbeseitigung. Verweigert der Bauunternehmer diese Zahlung, muss das Gericht den Streitfall klären. Alternativ kann der Bauherr auch seine Forderung mit noch offenen Zahlungsansprüchen des Unternehmers verrechnen und einen entsprechend geringeren Betrag überweisen.