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Stille Tage des Gedenkens - Oberhavel

Letzte Ruhe zwischen Baumwurzeln

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Ein Besuch am Baumgrab hilft, die Trauer zu verarbeiten. FOTO: DJD/FRIEDWALD

Bestatter brauchen vielfältige Fähigkeiten

Von Ulrich Nettelstroth Wälder sind für die Menschen gerade in Deutschland ganz besondere Orte. Ein Wald ist nicht bloß eine Plantage zur Holzgewinnung, sondern eine Gemeinschaft von Lebewesen, deren Alter manchmal mehrere hundert Jahre betragen kann. Wie Bäume über Wurzeln und Duftstoffe untereinander kommunizieren, hat Bestsellerautor Peter Wohlleben in seinem Buch „Das geheime Leben der Bäume“ geschildert. Auch die Medizin hat inzwischen den Wald als Therapieraum entdeckt. Das sogenannte Waldbaden hilft gegen Stress und beugt Krankheiten vor. In Japan ist es fester Bestandteil der staatlichen Gesundheitsversorgung.Da ist es kein Wunder, dass der Wald auch als Begräbnisstätte eine wachsende Rolle spielt. Für Trauernde kann es mitunter leichter sein, eine Grabstelle im Wald aufzusuchen, weil die Umgebung in einer besonderen Weise beruhigend wirkt und Trost spendet. Das haben die Menschen schon seit langer Zeit auf Waldfriedhöfen mit altem Baumbestand gespürt. Eine Bestattung direkt im Wald war allerdings noch bis vor kurzer Zeit undenkbar.

In Summt im Mühlenbecker Land gibt es seit 2017 einen Friedwald


Erst im Jahr 2001 war bei Kassel (Hessen) der bundesweit erste Bestattungswald geöffnet wurden. Inzwischen gibt es immer mehr sogenannte Friedwälder, seit dem vergangenen Jahr auch die erste solche Begräbnisstätte im Landkreis Oberhavel, in Summt im Mühlenbecker Land. Im Land Brandenburg existieren weitere Friedwälder in Bernau (Barnim), in Nuthetal-Parforceheide (Potsdam-Mittelmark) und Fürstenwalde (Märkisch Oderland).

Im Friedwald im Mühlenbecker Land deutet für Besucher zunächst einmal nichts darauf hin, dass hier Menschen ihre letzte Ruhe gefunden haben. Der Baumbestand besteht fast ausschließlich aus Buchen, die meist etwa 80 Jahre alt sind. Das ist für Buchen noch ein verhältnismäßig junges Alter, so dass für die gesamte Ruhezeit von 99 Jahren von einem Bestand des Baums ausgegangen werden kann. Es gibt keinen Grabschmuck und keine Grabmale, nur Namensschildchen mit Geburts- und Sterbedatum. Träger des Friedwalds ist die Gemeinde Mühlenbecker Land, betrieben wird er durch das Unternehmen Friedwald GmbH, das seinen Hauptsitz im hessischen Griesheim bei Darmstadt hat und für alle bundesweit inzwischen 63 Friedwald-Standorte verantwortlich ist. Das Unternehmen achtet darauf, dass die Friedwälder nach einheitlichen Kriterien bewirtschaftet werden. Durch die schlichte Gestaltung ohne Schmuck und Blumen, Gestecke oder Kränze soll das natürliche Ambiente des Geländes gewahrt bleiben.

Anonym ist die Bestattung im Friedwald trotzdem nicht, denn Namensplaketten sind erlaubt und jeder Baum ist mit einer Baumnummer versehen und zusätzlich noch in ein Baumregister eingetragen. Dadurch ist die Grabstelle für Angehörige und Freunde jederzeit auffindbar. In einem Friedwald finden nur Urnenbeisetzungen statt, denn Erdbestattungen sind durch das Bestattungsrecht nur auf einem herkömmlichen Friedhof erlaubt.

Bestatter brauchen vielfältige Fähigkeiten

Branche erstmals mit über 200 Azubis

Bestatter setzen in ihrer Branche in besonderem Maße auf Aus- und Fortbildung, so der Bundesverband Deutscher Bestatter. Im aktuellen Ausbildungsjahr haben zum ersten Mal über 200 junge Männer und Frauen die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft begonnen. Anders als in anderen Branchen gebe es für Bestattungsunternehmer keine Probleme, Auszubildende zu finden, so Verbandschef Stephan Neuser. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung lernen sie einen oder mehrere Bestattungsunternehmen als Ausbildungsbetrieb kennen, besuchen die entsprechenden Fachklassen einer Berufsschule und werden schließlich auch im Bundesausbildungszentrum der deutschen Bestatter im unterfränkischen Münnerstadt unterrichtet. Männer und Frauen etwa paritätisch vertreten.


Wer den Bestatterberuf anstrebt, bringt möglichst eine Vielzahl von Fähigkeiten mit. Neben handwerklichem Geschick kommt es insbesondere auf eine menschliche und trauerpsychologische Kompetenz an, die sich im Beratungsgespräch und der Begleitung trauernder Angehörige abbildet. Auch Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen gehören dazu. Durch Zuwanderung von Menschen anderer Kulturen werden Bestatter oft vor neue Fragen gestellt. Sie brauchen kulturelles, religiöses und rituelles Hintergrundwissen, um ihre Arbeit gut zu erledigen. Auch nach Erreichen der Berufsqualifikation werde durch berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen sichergestellt, dass die Qualität im Bestattungsgewerbe gesichert sei, betont Verbandschef Neuser.

Testament vermeidet Erbkonflikte

Mit klaren Regelungen können Erblasser dafür sorgen, Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu verhindern

Beim Thema Geld endet nicht nur die Freundschaft, sondern oftmals auch der Familienfrieden. Missverständnisse, Habgier oder unklare Testamente: Der Streit ums Erbe kann nach einem Todesfall Familien entzweien. Dabei können klare Regelungen, die zu Lebzeiten getroffen werden, solchen Streitigkeiten vorbeugen.

Hat es der Verstorbene nicht anders veranlasst, etwa in einem Testament, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. „Ist der Verstorbene beispielsweise im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat zwei Kinder, erbt die Frau die Hälfte, die beiden Kinder jeweils ein Viertel des Vermögens“, erläutert Roland-Partneranwältin Karen Baas. Sei eines der Kinder oder seien beide Kinder bereits vorher verstorben, würden automatisch die Enkelkinder dessen Anteile erben. Bei Unverheirateten erben die Kinder zu gleichen Teilen.

Wer erbt, kommt nicht immer zu einem beträchtlichen Vermögen, denn auch Schulden können weitervererbt werden. „Es gibt die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen“, so Baas. Allerdings sei die Ausschlagung nur auf die gesamte Erbschaft möglich, nicht beschränkt auf die Schulden. Um das Erbe auszuschlagen, muss im Regelfall eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden.

„Neben Immobilien, Kontoguthaben und Aktiendepots zählen auch Schmuck, Fahrzeuge sowie der gesamte Hausrat zum Vermögen“, erläutert Karen Baas. Auch Firmenanteile könnten weitervererbt werden, je nach Gesellschaftsform falle das Erbe jedoch unterschiedlich aus.

In einem Testament könne man Regelungen über das gesamte eigene Vermögen treffen, so Karen Baas. So könne man Erben benennen, einzelne Gegenstände als Vermächtnisse übertragen, Teilungsanordnungen treffen oder eine Vor- und Nacherbfolge anordnen. Ebenso könne man dem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben seien.

Ein Testament kann entweder notariell oder handschriftlich errichtet werden, erklärt Karen Baas. Auch bei einem handschriftlichen Testament dürfe die Unterschrift nicht fehlen, sonst sei es ungültig. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld der Testamentserstellung von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen: „Die Kosten für ein Erstgespräch beim Anwalt liegen in der Regel bei etwa 250 Euro. Diese Investition kann sich im Streitfall grundsätzlich mehr als rentieren.“

„Sind Kinder oder Eltern durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden, kann man Pflichtteilsansprüche geltend machen“, erklärt Roland-Partneranwältin Karen Baas. Die Pflichtteilsquote liege bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch umfasse dabei zunächst den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspruch gegen den beziehungsweise gegen die Erben. Erst dann könne die Berechnung und darauf die Zahlung erfolgen. Zu Lebzeiten ihrer Eltern können Kinder keine erbrechtlichen Ansprüche geltend machen. „Selbst wenn die Eltern als potenzielle Erblasser ihr Geld für Urlaube oder einen extravaganten Lebensstil ausgeben, haben die möglichen Erben keinerlei Ansprüche“, so Baas.