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Freie Schulen und Internate

Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Brandenburg: Laut Potsdamer Bildungsministerium 175 Schulen in privater Trägerschaft

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Freie Schulen verfolgen eine eigene pädagogische Ausrichtung. FOTO: DPA

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Von Ulrich Nettelstroth  Raum für eigene Bildungskonzepte – darum geht es den freien Schulen in Brandenburg. Ob Naturpädagogik, konfessionelle Ausrichtung oder Montessori-Ansatz, die privaten Schulträger verfolgen eigene Ideen. Und bei den Eltern kommt das oft gut an. Viele freie Schulen haben weit mehr Bewerber als Plätze.Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 175 Schulen in privater Trägerschaft, so die aktuellen Zahlen des Bildungsministeriums in Potsdam. Darunter befinden sich 61 Grundschulen, 31 Oberschulen, 17 Gesamtschulen und 25 Gymnasien, außerdem 32 Berufsschulen und 9 Förderschulen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg (AGFS) besuchen mehr als 30 000 Schülerinnen und Schüler die Privatschulen im Land. Die AGFS sieht im Engagement der privaten Schulträger auch einen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines wohnortnahen Schulangebots. Seit 2001 seien im Land Brandenburg 30 Prozent der staatlichen Schulen wegen sinkender Schülerzahlen geschlossen worden. An vielen Stellen hätten freie Schulen die Lücke geschlossen.Stark vertreten sind in Brandenburg evangelische Schulträger, wie zum Beispiel die Hoffbauer-Stiftung mit den Standorten Potsdam-Hermannswerder, Babelsberg und Kleinmachnow. Evangelische Schulen gibt es auch etwa in Brandenburg/Havel, Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin), in Jüterbog (Teltow-Fläming), in Wriezen (Märkisch Oderland), in Finsterwalde (Elbe-Elster), Frankfurt (Oder) und Forst (Spree-Neiße). Dem Ansatz der Waldorfpädagogik folgen Schulträger in Potsdam, Werder/Havel, Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark), Frankfurt (Oder) und Cottbus.Gibt es wohnortnah kein passendes Schulangebot, kann ein Internat die Alternative sein. Die Kinder verbringen dort den gesamten Tag gemeinsam und werden auch in der Freizeit betreut. Nur für die Wochenenden fahren sie in der Regel zu ihren Eltern nach Hause. In Brandenburg bieten unter andrem die Seeschule in Rangsdorf (Teltow-Fläming), der Leonardo da Vinci Campus in Nauen (Havelland) und der Schulcampus im Stift Neuzelle (Oder-Spree) diese Möglichkeit. Hier müssen zusätzlich zu den nach Einkommen gestaffelten Schulgebühren von den Eltern noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung getragen werden.

Artikel veröffentlicht: Dienstag, 30.01.2018 17:00 Uhr

Anmeldung für das Schuljahr 2018/2019

Für die Anmeldung der Erstklässler ist in jedem Fall die zuständige staatliche Grundschule zuständig. Dort wird der Wechsel an eine gewünschte Schule in freier Trägerschaft beantragt.

Gleichzeitig wird an der gewünschten Privatschule nach den dort geltenden Regularien ein Aufnahmeantrag gestellt.

Bis zum 28. Februar 2018 muss die Anmeldung erfolgen. Schulpflichtig zum Schuljahr 2018/2019 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden.

Für Schulen der Sekundarstufe I erfolgt in der besuchten Grundschule am 2. Februar die Ausgabe der Grundschulgutachten und Anmeldeformulare. Ab dem 12. Februar sind die Unterlagen in der Grundschule abzugeben.

Für die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien erfolgt in der Zeit vom 19. bis zum 23. Februar die Anmeldung an der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule.

Klarheit rund um das Schulgeld

Gutachten stärkt Privatschulen

Ein im vergangenen Sommer vorgelegtes Rechtsgutachten der FDP-nahen „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“ zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft hat aus Sicht des Verbands Deutscher Privatschulverbände (VDP) für Rechtsklarheit gesorgt. Das von der renommierten Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf erarbeitete Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft erfüllen müssen. Freie Schulen sind bei der Aufnahme von Bewerbern frei und können ihre Schüler nach Eignung, Befähigung und Leistung aufnehmen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler muss jedoch unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern erfolgen.

Nach Aussage von VDP-Präsident Klaus Vogt ist das bei den privaten Schulen seit Jahren gelebte Praxis. Damit Schulgelder niedrig gehalten werden können, sind die Länder dazu verpflichtet, sowohl die Kosten für Unterricht und Lernmittel als auch sämtliche Gründungs- und Betriebskosten durch Finanzhilfe zu decken. Im Gutachten wird auch die Pflicht der privaten Schulen erörtert, Kindern von einkommens- und vermögensschwachen Eltern den Zugang zu ermöglichen. Laut VDP-Bundesgeschäftsführer Dietmar Schlömp stellen Privatschulen in diesen Fällen in der Regel Freiplätze zur Verfügung. Diese Plätze müssten aber mit zusätzlichen Finanzhilfen vom Land finanziert werden, so das Gutachten. Nur mit einer ausreichenden Förderung sei das Grundrecht der Eltern auf freie Schulwahl gewährleistet, so Schlömp.