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Bauen und Wohnen - Innenraumgestaltung

Der erste Eindruck zählt

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Eine gute Beleuchtung ist im Flur von besonderer Bedeutung. FOTOS: DJD/TOPA TEAM/CILING, FOTOLIA

Neues Jahr, neue Förderung

Von Ulrich Nettelstroth Eng und dunkel sind oft die Eingangsbereiche von Wohnungen. Tageslicht empfängt der Flur meist nur durch Glaselemente in der Haustür. Die Garderobe nimmt Platz und oft noch zusätzlich Licht weg. Dabei sollte das Entree die Visitenkarte des Hauses sein. Hier gewinnen Besucher ihren ersten Eindruck. In der Realität wird dies meist unterschätzt. Oft wird der Flur gar nicht als eigentlicher Wohnbereich, sondern als reine Abstellfläche wahrgenommen. Doch das muss nicht so sein.Der Eingangsbereich der Wohnung lässt sich ganz unterschiedlich einrichten: funktional-nüchtern und damit auch ein wenig unpersönlich oder mit mehr Liebe zum Detail und einer behaglichen Atmosphäre, welche Familie und Gäste auf Anhieb willkommen heißt. In jedem Fall sind praktische Lösungen gefragt, die jede Menge Stauraum für Jacken, Schals, Mützen oder Schuhe bieten.    

Eingangsbereich und Garderobe sollten nicht vernachlässigt werden

Oft keine passenden Möbel aus Serienproduktion

Ein Problem ist häufig der ungünstige Schnitt des Raums, für den es keine Einrichtungsgegenstände von der Stange gibt. Eine Lösung könnte in der Maßanfertigung liegen. „Hochwertige Möbel, lebendige Wandfarben und ein darauf abgestimmter Boden machen aus der Garderobe einen hellen Empfangsbereich“, sagt Einrichtungsexperte Walter Greil vom Hersteller-Verband TopaTeam. Seine Empfehlung: Örtliche Tischler können bei der individuellen Einrichtung unterstützen und mit passgenauen Möbeleinbauten den benötigten Stauraum für jederzeit aufgeräumte Verhältnisse schaffen.

Zur Grundplanung des Flures gehören auch Farben und eine ausreichende Beleuchtung. „Helle Möbel lassen den Raum größer und freundlicher erscheinen. Da Flure oft keine Fenster haben, sollte außerdem für eine gleichmäßige gute Beleuchtung gesorgt werden“, so der Einrichtungsexperte. Da oft das Tageslicht fehlt, sollte bei der Ausstattung mit passenden Lampen nicht gespart werden.
   

Eine praktische Lösung, Ordnung zu halten, sind Multifunktionsschränke, die Garderobe, Spiegel, Sitzbank und Stauraum miteinander kombinieren. Mit passenden Ordnungssystemen findet alles seinen festen Platz, egal ob Schuhe, Jacken, Hüte oder Schirme. Stauraum kann man nie genug haben.

Stauraum gibt es etwa unter der Treppe

Deshalb lohnt es sich, auch in Ecken und Nischen zu schauen: Der bisher in vielen Fällen vernachlässigte Raum unterhalb der Treppe beispielsweise lässt sich häufig nutzen, zum Beispiel mit einem individuell angepassten Einbauschrank. Auch dabei können Tischler und Schreiner mit ihrem Fachwissen unterstützen. Einen Tipp hat Walter Greil noch für alle, deren Flur schlauchartig wirkt. „Bei einem langen, schmalen Grundriss gibt es einen kleinen Trick: Die Seiten hell und die Kopfenden in dunklen Farben gestalten, das lässt den Raum gleich viel großzügiger erscheinen.“

Neues Jahr, neue Förderung

Das ändert sich im Jahr 2020 für Bauherren und Immobilienbesitzer

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Für den Austausch alter Ölheizungen gibt es eine Förderung vom Bund. FOTO: PATRICK PLEUL/DPA

Ab 1. Januar gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Hauseigentümer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer nennt die zentralen Neuerungen für Immobilienbesitzer.

Steuervergünstigung für energetische Sanierungen

Wer als Hauseigentümer das Klima schont, wird zusätzlich belohnt: Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden auch steuerlich gefördert. Davon profitiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40 000 Euro können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbst genutztes Wohneigentum und die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt.

Abwrackprämie für die Ölheizung

Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, etwa eine Luft-Wärmepumpe oder eine Holz-Pelletheizung, erhält eine Förderung vom Bund. Derzeit laufen in Deutschland rund 5,6 Millionen Heizanlagen mit Öl, das ist jede vierte Heizung. Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der sogenannten Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt.

Baukindergeld: Förderung noch bis Ende 2020

Das Baukindergeld fördert Familien, die selbst in ihre erste eigene Immobilie einziehen: Förderberechtigte Eltern können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12 000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Wer den Zuschuss erhalten will, muss den Kaufvertrag bis Ende 2020 beim Notar unterzeichnet haben.

Austauschpflicht für den Kamin

Öfen mit Baujahr 1994 und älter müssen laut Bundesimmissionsschutzverordnung bis Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch die Feinstaubbelastung. „Bei Fragen zur Nachrüstung ihrer Kaminöfen sind die Schornsteinfeger für Hauseigentümer die richtige Adresse“, so Schwäbisch-Hall-Experte Oberländer. net

Gravierende Mängel bei Neubauten

Bei neugebauten Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es oft dramatische Mängel, so der Bauherren-Schutzbund. Bei 100 untersuchten Gebäuden wurden im Durchschnitt 20 Baumängel untersucht. Fast die Hälfte der Mängel sei bereits bis zur Fertigstellung des Rohbaus entstanden. „Diese Baumängel bilden ein hohes finanzielles Risiko“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Würden sie unerkannt überbaut, könnten auch aus kleinen Fehlern schnell immense Schäden entstehen, etwas durch Feuchtigkeit oder Rissbildungen. Oft lägen die Ursachen der Fehler bereits vor Baubeginn, etwa in fehlenden Planungsunterlagen.

Immobilien: hier teuer, dort billig

Wenn es um Wohnimmobilien geht, werden in Deutschland sehr unterschiedliche Quadratmeterpreise verlangt. Am teuersten ist München mit 7558 Euro, am billigsten der Kyffhäuserkreis in Thüringen mit 590 Euro, so eine Aufstellung des Immobiliendienstleisters McMakler. In Brandenburg werden in Potsdam mit 3824 Euro pro Quadratmeter die höchsten Kaufpreise verlangt. Es folgen die Landkreise Potsdam-Mittelmark (2984 Euro) und Havelland (2641 Euro). Am preisgünstigsten ist der Landkreis Elbe-Elster (779 Euro).

Garage fürs Fahrrad teils Antragssache

Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Aber wohin mit dem Gefährt, wenn es gerade nicht im Einsatz ist? Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für eine Fahrradgarage, beobachten Sachverständige des Verbands Privater Bauherren. Gerade wertvolle E-Bikes brauchen sicheren Schutz. Wer sein Fahrrad in einer bestehenden Garage unterbringen kann, muss in der Regel nichts weiter beachten. Die Nutzung der Garage oder eines bestehenden Geräteschuppens für das Zweirad ist keine relevante Nutzungsänderung und damit erlaubt.

Anders verhält es sich möglicherweise, wenn eine Fahrradgarage neu gebaut wird. Dann kommt es dem Verband zufolge auf die jeweilige Landesbauordnung an. Sie regelt, ob Fahrradgaragen genehmigungsfrei sind, aber auch, ob dabei bestimmte bauliche Dimensionen eingehalten werden müssen. Überschreitet der geplante Abstellraum beispielsweise eine bestimmte Grundfläche oder sogar Höhe kann es sein, dass er genehmigt werden muss. Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Bauherren sollten deshalb vor dem Bau oder Kauf einer Fahrradgarage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, was vor Ort gilt. Eventuell gibt es sogar Gestaltungssatzungen der Kommune, die spezielle Vorgaben in dieser Hinsicht beinhalten. Immer mehr Kommunen regeln inzwischen auch die Frage der privaten Fahrradstellplätze in ihren Bebauungsplänen. Wer vorher nachfragt, vermeidet Ärger.