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Ratgeber für Recht und Steuern

Das große Warten auf die Nebenkosten

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Nebenkosten können ins Geld gehen. 

Ratgeber zur individuellen Vorsorge

Meist ist es jedes Jahr das gleiche Lied: Nebenkosten, die ins Geld gehen, sind beim Fiskus für Wohnungseigentümer und Mieter absetzbar. Doch Vermieter und Hausverwaltungen haben ein Jahr Zeit, Nebenkostenabrechnungen zu präsentieren. Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung gleich im ersten Halbjahr abgeben möchten, ist das ein Problem. Doch Nebenkosten können auch nachträglich beim Finanzamt eingereicht oder geschätzt werden. Ja, auch „Pi mal Daumen“ sei zulässig, heißt es bei Fachleuten der Arag-Versicherung. Mieter, die von ungefähr gleichbleibenden Nebenkosten etwa für Gartenpflege, Hausmeister-, Schornsteinfeger- oder Wartungsarbeiten ausgehen, können dem Finanzamt demnach zunächst einfach die Abrechnung aus dem Vorjahr, also in diesem Fall aus 2018, einreichen. Ein formloser Einzeiler, in dem kurz darüber informiert wird, soll als Zusatz reichen. Eigentümer haben auch die Möglichkeit, entsprechende Zahlen aus dem Wirtschaftsplan 2019 als Grundlage für die Nebenkostenberechnung einzureichen.

Für die Steuererklärung können auch erst einmal nur Schätzungen eingereicht werden

Zum vorläufigen Schätzen der Nebenkosten dürfen auch vorliegende Kostenvoranschläge herangezogen werden. Auch darüber muss aber das Finanzamt kurz schriftlich informiert werden. Der Steuerbescheid wird dann unter Vorbehalt erstellt und, sobald alle Rechnungen vorliegen, richtig nachgeprüft.

Wer es indes nicht so eilig hat, seine Steuer einzureichen, und gleichzeitig weiß, dass die Nebenkostenabrechnung noch etwas dauert, kann das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dies scheint angesichts eines relativ überschaubaren Postens wie Nebenkosten vielleicht etwas übertrieben, aber manche Finanzämter sind chronisch überlastet und mitunter dankbar für den Aufschub.

Wer seine Steuererklärung zunächst einmal ganz ohne Nebenkosten machen möchte, sollte gegen einen möglichen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen mit der Bitte, diesen nach Eingang der Nebenkostenabrechnung zu bearbeiten. gd

Immer im Sinne des Patienten

Ratgeber zur individuellen Vorsorge

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Hilfe, um bis zuletzt selbstbestimmt zu leben: Ratgeber der Verbraucherzentrale. FOTO: VZ

Drei Viertel aller Deutschen sterben letztlich in stationären Einrichtungen – vor allem in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Krankheit und Tod sind so immer weniger Teil des alltäglichen Lebens. Gleichzeitig ist es uns wichtig, bis zum Ende selbstbestimmt über unser Leben zu entscheiden. Ängste und unrealistische Erwartungen sind dabei schlechte Berater. Der jetzt in einer neuen Auflage herausgebrachte und komplett aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ soll helfen, sich mit diesen Themen eingehend zu beschäftigen.

Dem Willen des Patienten wird mit der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung eine hohe Bedeutung zugemessen. Da dieser Wille allerdings nur gelten soll, wenn der Betroffene sich erkennbar mit der Lebens- und Behandlungssituation auseinandergesetzt hat, ist es wichtig, eine individuelle Verfügung zu schreiben. Damit die persönliche Vorsorge alle Bereiche abdeckt, sollte die Patientenverfügung zudem mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kombiniert werden. Der Ratgeber informiert über gesetzliche Grundlagen, beantwortet wichtige Fragen, bietet Fallbeispiele, Checklisten und Beispiele sowie Formulierungshilfen, die dabei unterstützen, den eigenen Vorsorgewunsch festzuhalten.

Info Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro. Er ist im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de, unter 0211/ 38 09 555 oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Buchhandel erhältlich.