E-Paper
Anzeige
Ratgeber Recht

Cannabis lässt Fragen offen

Cannabis lässt Fragen offen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Hochbeete für Garten oder Terrasse können mit Einwegpaletten aus Holz selbst gemacht werden. 

Hanfprodukte mit Cannabidiol (CBD) als Bestandteil von Lebensund Nahrungsergänzungsmitteln liegen voll im Trend. Viele Menschen verbinden hohe Erwartungen mit unterstellten oder durch Werbung suggerierten gesundheitlichen Versprechungen, die nicht immer gehalten werden. Rechtlich zugelassen, als Arznei geprüft und genehmigt sind zudem bei Weitem nicht alle der vor allem von Onlinefirmen gehandelten Produkte. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat in ihren Beratungen zunehmend mit den Hanf-Waren und eventuellen Risiken der unterschiedlichen Präparate zu tun. Zuweilen enthalten die Mittel auch nicht unwesentliche Mengen des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC), auf den es auch Drogenkonsumenten abgesehen haben.

Rechtliche Probleme und Risiken von hanfhaltigen Präparaten sind für viele Menschen schwer einzuschätzen

„Die aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit als neuartige Lebensmittel und Zuverlässigkeit von CBD-Produkten zeigt, dass dieses Thema viele Menschen überfordert“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Neben der Unwissenheit und offenen Fragen über die Relevanz von Wirkungsweisen gibt es auch zahlreiche rechtliche Lücken.

Die aktuelle Diskussion zeigt, dass dieses Thema viele Menschen überfordert.

Thorben Krumwiede UPD-Geschäftsführer

CBD-haltige Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß Novel-Food-Katalog der Europäischen Union in der Regel als neuartige Lebensmittel eingestuft und bedürfen einer Zulassung (EU-Verordnung Nummer 2015/2283).

Solange keine Zulassung vorliegt, sind diese Produkte nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht verkehrsfähig. Die Einstufung von Erzeugnissen und Bewertung der Verkehrsfähigkeit ist allerdings Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden. Eine einheitliche Linie gibt es da bislang nicht.

Das andere sind die häufig enttäuschten Erwartungen. Von den Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln auf CBD-Basis erhoffen sich viele der bei der UPD Ratsuchenden medizinische Wirkungen. Oft hat dieser Optimismus keine wissenschaftliche Grundlage. Nahrungsmittel unterliegen ganz anderen Regelungen als Arzneimittel. „Während Hersteller von überzogenen Erwartungen offenbar regelmäßig profitieren, gehen Informationsdefizite schlimmstenfalls zulasten der Gesundheit der Verbraucher“, sagt Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter bei der UPD.

Für Verbraucher ist das Feld entsprechender Waren auch deshalb so schwer zu durchschauen, weil in den vergangenen Jahren in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl an Produkten auf den Markt gekommen ist, die CBD enthalten. So gibt es Kaugummis und Kekse mit Cannabis-Stoffen. Ebenso kommt es bei Bier, Erfrischungsgetränken oder auch in Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz.

Auch die Konzentration psychoaktiver Substanzen wirft Fragen auf. Verkehrsfähige Lebensmittel dürfen höchstens 0,2 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffes THC enthalten, doch dieser Grenzwert wird von vielen Hanf-Lebensmitteln angeblich nicht eingehalten. Hierüber informierte nach Angaben der UPD zuletzt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) anlässlich der Vorstellung aktueller Daten der Lebensmittelüberwachung des Bundeslandes. Demnach wurde mehr als die Hälfte von 49 Lebensmittelproben von CBD-Produkten in seinem Bundesland als nicht sicher eingestuft – in den meisten Fällen aufgrund erhöhter THC-Werte.

Ganz neu sind die Erkenntnisse nicht: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte laut UPD bereits im November 2018 festgestellt, dass die THC-Richtwerte häufig überschritten werden, nicht selten in extrem hohem Maße. Das Amt warnte: „Da in diesem Dosisbereich mit dem Auftreten von psychomotorischen Wirkungen wie verminderte Reaktionsfähigkeit oder Müdigkeit gerechnet werden muss, können mit dem Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel auch Einschränkungen der Tauglichkeit im Straßenverkehr und bei der Bedienung gefährlicher Maschinen verbunden sein. Von Gerald Dietz

Geklautes Obst vom Straßenrand

Jetzt im September sind bei einer Fahrt über Brandenburger Alleen viele reich mit Obst behängte Bäume zu sehen. Oft scheint sich niemand um die Ernte zu kümmern. Ist es da erlaubt, sich selbst zu bedienen? Tatsächlich kann unbewusst eine Straftat begehen, wer sich bei einem scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld bedient, erläutern Experten der Arag-Versicherung.

Dass ein Baum ohne Besitzer ist, sei in Deutschland nahezu ausgeschlossen. Entscheidend für eine legale Ernte sei das Einverständnis des Eigentümers. Dabei reicht es nicht aus, auf Angaben auf Internetseiten wie Mundraub.org zu vertrauen, auf denen Obstbäume gelistet sind, deren Ernte von den Eigentümern angeblich zur freien Verfügung gestellt wurde. Wer sicher gehen will, muss beim Eigentümer persönlich vorsprechen. Im Fall von Bäumen auf öffentlichem Grund kann die Gemeinde kontaktiert werden. Von sich aus werden Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Apfeldiebe übrigens nicht aktiv. Verfolgt wird der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis etwa 50 Euro) nur auf Antrag.

Ausreichend Distanz zum Pferd halten

Fahrradfahrer müssen beim Überholen eines Pferdes Distanz halten. Das Landgericht Frankenthal in RheinlandPfalz hat kürzlich entschieden, dass Radfahrer im Straßenverkehr beim Überholen eines Pferdes einen Zwei-MeterAbstand einhalten müssen, auch wenn Reiter und Tiere den Radweg verbotswidrig nutzen. Zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung. Aber beim Pferd sei immer mit unvorhergesehenen Verhaltensweisen zu rechnen. Der Radler hatte statt der erforderlichen zwei Meter nicht mal einen Meter Abstand gehalten und wurde vom Huf eines Pferdes getroffen. Dabei traf ihn eine Mitschuld.

Info LGFT, Az.: 4 O 10/19