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Brücke für die Betreuung von Angehörigen

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Anträge auf Brückenteilzeit sollten schriftlich gestellt werden. FOTOS: JAN-PHILIPP STROBEL/DPA; DPA

Flexi-Rente möglich

Aktuelle Umfragen belegen: Die meisten Deutschen sind bereit, nahe Verwandte zu Hause zu pflegen, sollte dies notwendig werden. Viele nehmen dafür auch eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit oder sogar eine längere berufliche Auszeit in Kauf.Bislang riskierten sie dadurch, in der Teilzeitfalle zu landen, also auf Dauer keine Vollzeitstelle mehr zu bekommen. Um die Vereinbarkeit von Pflege oder Familie und Beruf zu stärken, hat der Bundestag daher eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verabschiedet. Beschäftigte können damit seit 2019 die sogenannte Brückenteilzeit für einen festgelegten Zeitraum wählen. Fachleute der Arag-Versicherung warnen allerdings vor übereilten Entscheidungen.

Bundesregierung schließt die Teilzeitfalle – Rückkehrrecht in den Volljob – Dauer bis zu fünf Jahren möglich

Das neue Recht auf Brückenteilzeit gilt seit 2019 für alle, die in Stundenreduzierung gehen wollen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Betroffene mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Ein entsprechender Antrag bei der Firma oder Behörde sollte mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform schriftlich oder per Mail gestellt werden. Die Teilzeitphase darf zwischen einem und fünf Jahren liegen. Gründe für den Wunsch nach Brückenteilzeit müssen dabei nicht genannt werden.

Die neue Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 45 Angestellten. Bei Beschäftigtenzahlen zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze. Insgesamt muss auf 15 Arbeitnehmer nur einem der Anspruch gewährt werden.

Das seit Januar geltende Recht auf befristete Brückenteilzeit umfasst den Anspruch auf anschließende Rückkehr in den Vollzeitjob. Das gilt zumindest für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Für Unternehmen, die 46 bis 200 Mitarbeiter haben, wurde eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt.

Beschäftigte können frühestens ein Jahr nach dem Ende der befristeten Teilzeit eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Hat das Unternehmen den Antrag auf Brückenteilzeit unter Verweis auf die Zumutbarkeitsgrenze abgelehnt, müssen Beschäftigte ebenfalls ein Jahr warten, bevor das Anliegen erneut möglich ist. Wurde die erste Anfrage aus betrieblichen Gründen abgelehnt, gilt eine Frist von zwei Jahren, nach der man erneut anfragen darf.

Unternehmen dürfen den Wunsch nach Teilzeit nur abschlagen, wenn es plausible betriebliche Gründe gibt, die dagegensprechen: etwa hohe Mehrkosten oder Produktionsabläufe in Schichtarbeit, die in Teilzeit nicht gewährleistet werden könnten. Außerdem darf der Betrieb ablehnen, wenn die Brückenteilzeit ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Mögliche Ablehnungsgründe können auch in einem beschlossenen Tarifvertrag der Firma festgelegt sein.

Wird der Teilzeitwunsch in der Elternzeit geäußert, müssen für eine Ablehnung sogar dringende betriebliche Gründe vorliegen. Notfalls muss das Unternehmen die Ablehnung vor Gericht begründen. Bis einen Monat vor Wunschtermin darf der Chef schriftlich widersprechen. Danach gilt der Antrag als genehmigt.

Die Arag-Experten raten Beschäftigten, die beruflich kürzer treten möchten, sich vorher genau zu erkundigen, welche Auswirkungen eine Verringerung der Stundenzahl auf das Gehalt haben würde. Denn wer in Teilzeit arbeitet, verdient natürlich weniger und zahlt auch weniger in die gesetzliche Rente ein. Der Steuerberater oder die Rentenversicherung können hier verlässliche Angaben machen. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es einen Teilzeit-Rechner für einen ersten Überblick. gd

Flexi-Rente möglich

Wer Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegt, kann dadurch auch seine monatliche Rente aufbessern. Das gilt seit dem Inkrafttreten der Flexi-Rente auch für Betreuenende, die selbst bereits Rentner sind.

Selbst Rentenbeiträge zahlen müssen Betroffene nicht. Das übernimmt die Pflegekasse für. Wie viel die Pflegenden an zusätzlicher Rente erhalten, hängt von zweierlei ab: dem Pflegegrad der gepflegten Person (mindestens 2) und dem Umfang an Leistungen, die diese Person sonst noch erhält.

Jogging für das Gehirn

Mit auf Vielfalt ausgerichtetem Training lässt sich die geistige Fitness erhalten

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Auch die ehrenamtliche Hausaufgabenhilfe kann eine Form des Gehirnjoggings sein. FOTO: MICHAEL LÖWA/DPA

Geistig fit bis ins hohe Alter zu bleiben, das wird der Wunsch vieler der 600 000 Senioren in Berlin und Brandenburg sein. Geistige Anregung bieten Spiele wie Sudoku und Kreuzworträtsel. Sie können helfen, die geistige Spannkraft zu erhalten. Doch effizientes Gehirntraining sollte abwechslungsreich sein.

„Wer geistig fit bleiben will, kann sein Gehirn mit Denksportaufgaben trainieren, es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Geist wachzuhalten“, so Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Eine effiziente Variante des sogenannten Gehirnjoggings sei etwa „von täglichen Routinen abzuweichen und soziale Kontakte zu pflegen“.

Die Zahl intakter Gehirnzellen nimmt mit steigendem Alter ab. Das Gehirn kann diesen Verlust teilweise kompensieren, da es die Fähigkeit hat, dank spezieller Übungen neue Verknüpfungen zwischen den verbleibenden Zellen aufzubauen. Das ist die Hoffnung, auf der Gehirnjogging beruht.

Wer mit Übungen trainieren will, sollte dabei auf eine gewisse Vielfalt achten, ansonsten wird, je nach Übung, immer nur eine einzelne Fähigkeit verbessert. Wer beispielsweise häufig das Lösen von Sudokus trainiert, wird darin tatsächlich besser und schneller, allerdings werden andere Hirnfunktionen nicht gefördert. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen dies.

Neben Denksportaufgaben ist es für das Gehirn auch besonders anregend, wenn im Alltag mal etwas Neues ausprobiert und für ein wenig Abwechslung gesorgt wird. „Es belebt den Geist, wenn zum Beispiel mal ein neues Kochrezept getestet, auf dem Weg zum Supermarkt eine andere Strecke gewählt oder eine andere Tageszeitung gelesen wird,“ sagt Leyh.

Ebenso das Erlernen einer Fremdsprache oder auch körperliche Aktivitäten wie Tanzen, belebten das Gehirn. Dies gelte umso mehr, wenn diese Aktivitäten zu zweit oder in einer Gruppe stattfänden. Denn das Gehirn sei ein soziales Organ und entwickele sich mit sozialen Kontakten, so Leyh. Das alles sei kein Garant für lebenslange geistige Fitness, aber eine gute Voraussetzung.