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Brückentage für den Urlaub

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Brückentage sind für die Urlaubsplanung beliebt. Fotos: klose/dpa

Für viele Beschäftigte wird 2022 ein besseres Urlaubsjahr als noch 2021. Nach miesem Start mit Neujahr am Sonnabend kommen sogenannte Brückentage wieder häufiger vor. Es gibt Chancen, sich rund um Feiertage mit relativ wenig Urlaub viel Freizeit zu verschaffen. Aber: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Brückentage sind oft begehrt. „Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wird es sinnvoll sein, sich frühzeitig zu verständigen“, sagt daher der Arbeitsrechtler und Jura-Honorarprofessor an der Universität Potsdam, Robert Steinrück. Auf Gewährung von Brückentagen zur Urlaubsoptimierung bestehe kein Anspruch. Da es sich arbeitsrechtlich um normale Urlaubstage handele, würden die allgemeinen Regeln gelten. Steinrück: „Das heißt die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind bei der Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen. Es sei denn, dass dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.“

Im laufenden Jahr gibt es wieder Chancen auf zusätzliche Freizeit

Nach einer Durststrecke ohne gesetzliche Feiertage in Brandenburg winkt Ostern in einer Auflistung der Arag-Versicherung im April. Es dauert von Karfreitag am 15. bis Ostermontag am 18. April.

Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt leider auch diesmal aufs Wochenende, wird aber 2023 für Beschäftigte wieder als Feiertag an einem Montag interessant. Christi Himmelfahrt – oder auch „Herrentag“ und „Vatertag“, wie er oft genannt wird – am 26. Mai – fällt wie immer auf einen Donnerstag. Der folgende Freitag ist also klassischer Brückentag, an dem viele Väter und Nicht-Väter sich vom Bollerwagen-Ziehen ausruhen und das Wochenende verlängern könnten. Wer noch die drei Tage zuvor Urlaub einreicht, kann neun freie Tage erreichen.

Das nächste lange Wochenende ist im Juni mit Pfingstmontag am 6. Juni. Nach einer längeren Pause winkt Anfang Oktober mit dem Tag der deutschen Einheit am 3. an einem Montag ein XXL-Wochenende. Bleiben noch vier Urlaubstage, um wiederum neun Tage Ferien machen zu können. Genauso sieht es am Reformationstag aus, am 31. Oktober, erneut ein Montag. Weihnachten fällt immerhin der 2. Feiertag am Montag wieder auf einen Werktag. gd

Es kann nur einen geben

Wegen familiärer Probleme wollte ein Mann seinen Vor- und Familiennamen offiziell ablegen. Im Alltag nannte er sich bereits James Bond. Auch Ärzte hielten es für eine gute Idee, aus psychischen Gründen den Namen vollständig zu ändern. Doch Richter in Koblenz sahen den Fall anders. Zum einen sei der Name James Bond literarisch zu bedeutsam, um ihn ein weiteres Mal zu vergeben. Zum anderen konnten die Richter nicht nachvollziehen, wie eine Namensänderung dafür sorgen könnte, familiäre Konflikte beizulegen. Außerdem weisen Fachleute der Arag-Versicherung darauf hin, dass der Möchte-gern-Bond im zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen und strafrechtlich mehrfach aufgefallen sei.

Info VGKO, Az.: 1 K 616/16.KO