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Kopfweh nach Schmerzmittel

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Frauen leiden häufig unter Kopfschmerzen. Die Einnahme mancher Mittel kann chronische Folgen haben. fotos: Oliver Killig/dpa; dpa

Grenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens

Es pocht, sticht, zieht oder wird als schwer erträglicher Druck empfunden. Kopfschmerzen zählen zu den häufigsten Beschwerden. Bis zu 70 Prozent der Menschen in Deutschland sind Umfragen zufolge von anfallsweise auftauchenden oder chronisch wiederkehrenden Kopfschmerzen betroffen. In Brandenburg waren 2019 nach aktuellen Angaben der Krankenkasse Barmer 107 000 Menschen wegen Kopfschmerzen und 125 000 wegen Migräne in ärztlicher Behandlung.Schmerzmittel, ob verschrieben oder frei erhältlich, sind an der Tagesordnung. Doch Vorsicht: Manche speziellen Migränemittel können bei falscher Anwendung nach Angaben der Barmer zu chronischen Kopfschmerzen führen. „Patientinnen und Patienten sollten sich bei Wahl und Dosierung des Schmerzmittels strengstens an ärztliche Verordnungen halten. Denn manche Migränepräparate haben ausgerechnet Dauerkopfschmerzen als Nebenwirkung“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Brandenburg.

Migräne-Präparate können zu Beschwerden führen

Im Gegensatz zu Spannungskopfschmerzen tritt eine Migräne meist plötzlich als einseitiger, pochender oder stechender Kopfschmerz auf, häufig in Verbindung mit Übelkeit und Erbrechen. Daneben gibt es noch sogenannte sekundäre Kopfschmerzen, die Begleiterscheinungen oder Folge anderer Erkrankungen sind. Je nach Schweregrad kann eine Migräne über Stunden oder gar Tage andauern. „Bei Migräne führt meist kein Weg an Schmerzmitteln vorbei“, weiß Leyh.

Bei Migräne werden häufig sogenannte Triptane verordnet. Sie wirken gut gegen Migräne, aber nicht gegen Spannungskopfschmerzen. Daher ist es wichtig, dass ein Hausarzt zunächst diagnostiziert, um welche Art von Kopfschmerz es sich handelt. Außerdem sollten Triptane genauestens nach ärztlicher Anweisung eingenommen werden. Entsprechende Präparate sind dafür bekannt, dass sie als Nebenwirkung auch Kopfweh entfalten können. Auch in der Apotheke freiverkäufliche Präparate eignen sich wegen ihren Neben- und Wechselwirkungen nicht für einen Dauereinsatz.

Frauen neigen besonders unter Migräne bedingten Kopfschmerzen. In Brandenburg waren laut Barmer 2019 bald acht Prozent der Frauen in ärztlicher Behandlung. Bei den Männern waren es zwei Prozent. Die Ursachen für eine Migräne sind noch nicht bis ins Letzte erforscht. Genetische Vorbelastungen spielen dabei eine Rolle. „Es können alltägliche Situationen oder Gewohnheiten wie Stress bei der Arbeit oder ein Glas Rotwein am Abend sein, die einen Migräneanfall begünstigen“, so Leyh. Wer sich täglich Notizen über Vorkommnisse, Ess- und Trinkverhalten oder Wetterfühligkeit mache, könne „persönliche Risikofaktoren besser identifizieren“. Gerald Dietz

Befreit von Zuzahlungen

Grenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens

Zuzahlungen sind für viele gesetzlich Versicherte ein leidiges Thema. In der Apotheke werden für Medikamente oftmals fünf oder zehn Euro fällig; für einen Krankenhausaufenthalt oder in der Reha liegt die Zuzahlung sogar bei zehn Euro täglich. Insbesondere bei der Einnahme mehrerer Medikamente oder längeren Behandlungen werden die anfallenden Zuzahlungskosten zu einer größeren finanziellen Belastung.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist darauf hin, dass Versicherte nicht alle Zuzahlungen selbst tragen müssen. Wenn die Kosten für Zuzahlungen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen, können sich Versicherte auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse von weiteren Eigenbeiträgen befreien lassen. Für nachweislich chronisch Kranke liegt die Grenze bei nur einem Prozent. Die Befreiung von Zuzahlungen lässt sich sogar noch für vier Jahre rückwirkend beantragen. Die UPD berät nach rechtlicher Vorgabe – finanziert durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Patienten kostenlos und unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

Um die Folgen der Zuzahlungen abzufedern, hat der Gesetzgeber laut UPD sogenannte Belastungsgrenzen festgesetzt, die sich nach dem jeweiligen Bruttoeinkommen richten. Die Beantragung auf Befreiung erfolgt über die zuständige Krankenkasse. Neben den Belegen für Zuzahlungen gehören auch Einkommensnachweise in den Antrag und gegebenenfalls ein vom Arzt ausgestellter Nachweis über eine chronische Erkrankung. Sobald der Antrag geprüft und bewilligt ist, sind Versicherte laut UPD von weiteren Zuzahlungen befreit. gd