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Bauen und Wohnen - Garagen und Carports

Am Anfang stand die Remise

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Ein Carport bietet trotz einfacher Konstruktion Schutz gegen Wind und Witterung. Fotos: epr/capotec, fotolia

Eine Kutsche war im 19. Jahrhundert ein wertvoller Gegenstand, über den meist nur wohlhabende Haushalte verfügten. Zu ihrem Schutz wurden für die Pferdewagen deshalb häufig einfache Unterstände oder ganze Gebäude errichtet, die als Remise bezeichnet wurden und zu der manchmal auch ein Stall oder Wohnräume für Kutscher gehörten.Deutlich jüngeren Ursprungs ist der Carport. Der US-amerikanische Architekt Frank Lloyd Wright versah die von ihm in den 1920er-Jahren konstruierten Häuser erstmals mit dem markanten Unterstand für Automobile. Autohafen, so lässt sich das Wort Carport übersetzen. Im Unterschied zur geschlossenen Garage ist der Carport seitlich offen. Vor Einbruch oder Vandalismus schützt er anders als die abschließbare Garage nicht. Dafür ist er wesentlich einfacher in der Konstruktion und benötigt meist auch kein aufwendiges Genehmigungsverfahren. Der Unterstand kann direkt ans Haus angebaut werden oder freistehend errichtet werden. Zur Konstruktion wird meist Holz, Stahl oder Aluminium verwendet.

Der überdachte Fahrzeugstellplatz hat eine lange Geschichte

Ob nun Garage oder Carport – spätestens in den ersten frostigen Herbstnächsten sehnen sich Laternenparker nach einem solchen Unterstand, denn auch ein Carport bietet Schutz gegen zugefrorene Fensterscheiben. Der Grund dafür liegt im physikalischen Phänomen der Wärmestrahlung. Feste Körper wie die Glasscheibe des Autos strahlen in klaren, kalten Nächten Wärme ab. In der Luft enthaltene Feuchtigkeit kondensiert daher an der kalten Scheibe, bei Minustemperaturen gefriert sie. Eine Wolkendecke verhindert die Wärmeabstrahlung, ein Carportdach wirkt genauso. Die Autoscheiben werden nicht kälter als die Umgebung, der Eiskratzer kann stecken bleiben. Von Ulrich Nettelstroth

Autowäsche in der Regel nicht erlaubt

Autowaschen auf dem Grundstück ist in der Regel verboten, so Experten der Ergo Versicherung. Grund ist die Verunreinigung des Grundwassers. Wird der Wagen mit dem Gartenschlauch abgespritzt, versickern hochproblematische Stoffe wie Ölrückstände oder Bremsstaub. Welche Regelungen im Detail gelten, ist Sache der Gemeinde und im Ordnungsamt zu erfragen. Während die Autowäsche auf öffentlichem Straßenland oder einem Stellplatz mit Rasengittersteinen grundsätzlich untersagt ist, können Waschaktionen mit klarem Wasser auf einer komplett asphaltierten Einfahrt teils genehmigt werden, wenn die Rückstände vollständig in einen Schmutzwasserkanal gelangen.