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Bauen und Wohnen

Reparatur kann sich lohnen

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Im Schnitt 74 Elektrogeräte benutzt jeder Haushalt in Deutschland. Täglich in Gebrauch ist meist die Kaffeemaschine. FOTOS: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN, JAN WOITAS/DPA, ADOBE STOCK/ELNUR

Umweltbundesamt: Neukauf von Elektrogeräten lässt sich oft vermeiden

In einem Haushalt in Deutschland befinden sich im Durchschnitt 74 elektrische und elektronische Geräte, von der Spülmaschine, dem Kühlschrank, Toaster und Eierkocher über Telefone, PC und Drucker bis zum Haartrockner und zur Bohrmaschine. Die Herstellung aller dieser Geräte ist mit hohem Verbrauch von Energie und Ressourcen verbunden. Trotzdem werden sie, so das Umweltbundesamt, immer früher durch Neugeräte ersetzt. Sind sie defekt und die Garantie- oder Gewährleistungsfrist ist abgelaufen, werden sie oft weggeworfen.

Das muss jedoch nicht so sein. Auch wenn neue Geräte oft einen Gewinn an Effizienz mitbringen, lohnt sich nach Informationen des Amts aus Umweltsicht eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer. Denn bei der Herstellung der Elektrogeräte wird eine große Menge an Ressourcen aufgewandt. Gerade bei Apparaten, die nur gelegentlich benutzt werden schlägt ein eventuell niedrigerer Stromverbrauch des Neugeräts kaum zu Buche.

Manchmal ist es möglich, das Gerät selbst zu reparieren. Auf verschiedenen Onlineportalen wie "kaputt.de" oder "iFixit" stehen Anleitungen dafür bereit, teilweise als Kurzvideo. Eine kostengünstige Möglichkeit bieten außerdem sogenannte Repair-Cafés. Das sind ehrenamtlichen Initiativen, bei denen kaputte Geräte unter Anleitung von Fachleuten gemeinsam repariert werden. Im Land Brandenburg gibt es eine ganze Reihe von Repair-Cafés, zum Beispiel in Potsdam, Brandenburg/Havel, Wildau (Dahme-Spreewald), Falkensee (Havelland) oder Oranienburg (Oberhavel).

Bei größeren Reparaturen führt oft kein Weg an professionellen Handwerkern vorbei. Unabhängige Handwerksbetriebe sind dabei nach Informationen des Umweltbundesamtes oft preisgünstiger als die Werkskundendienste. Es sei empfehlenswert, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Ein Vorteil der professionellen Reparatur: Die Betriebe haften gemäß Werkvertragsrecht für eine mängelfreie Reparatur.

Besteht noch ein Gewährleistungsanspruch gegen Hersteller oder Händler, müssen Verbraucher sich an diese Stelle wenden, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen. Sie müssen sich aber nicht unbedingt darauf einlassen, als Ersatz ein Neugerät zu erhalten. Grundsätzlich können sie wählen, ob das Produkt repariert (Nachbesserung) oder durch ein neues, mangelfreies ersetzt werden soll (Neulieferung). Ist beides nicht möglich, für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, können Verbraucher zwischen einem Rücktritt vom Kauf oder einer Kaufpreisminderung wählen, so das Umweltbundesamt.

Beim Kauf rät das Amt, auf langlebige Geräte zu achten und Informationen von Testmagazinen zu berücksichtigen. Kunden können den Händler auch direkt darauf ansprechen, ob er Reparaturen an den jeweiligen Produkten vornimmt oder ob er Ersatzteile bereithält. Kommen Geräte wie zum Beispiel Bohrmaschinen in einem Haushalt nur selten zum Einsatz, kann man auch den Einsatz von Leihgeräten in Erwägung ziehen oder gebrauchte Geräte kaufen. Ulrich Nettelstroth