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Bauen und Wohnen

Mängel sind nicht selten

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Neubau: Kontrolle ist wichtig. FOTOS: JENS SCHIERENBECK/DPA-TMN; DPA

Verbraucherschützer warnen vor steigenden Schadenkosten

Das Thema „Pfusch am Bau" begleitet Bauherren seit vielen Jahren. Doch immerhin weist die Entwicklung der absolut gemeldeten Schadenzahlen aktuell eine leicht rückläufige Tendenz auf. Das zeigt der Bauschadenbericht, den das Institut für Bauforschung in diesem Jahr zum dritten Mal nach 2015 und 2018 im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) vorgelegt hat. In über 8000 ausgewerteten Bauvorhaben ist die Zahl der gemeldeten Schadenzahlen von gut 2000 Fällen im Zeitraum von 2012 bis 2016 auf rund 1770 Fälle von 2017 bis 2021 zurückgegangen. Entwarnung mag Florian BSB-Geschäftsführer Becker dennoch nicht geben, denn für die letzten Jahre könnten einige Fälle hinzukommen, die bisher noch nicht gemeldet wurden.

Einen Rückgang von etwa 50 Prozent beobachtet der Bericht bei den Bauschadenkosten. Doch hier warnt der BSB-Geschäftsführer ebenso vor voreiligen Schlüssen: „Die Schadenkosten werden aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten und durch den hohen Anteil aktuell noch offener Schäden und Nachmeldungen noch deutlich zunehmen." Gerade komplexe Schadensbilder, die in energetisch anspruchsvollen Häusern gehäufter auftreten können und deren Aufarbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt, verursachen oft hohe Kosten.

Fehler am Bau können in Materialschäden ihre Ursache haben, aber auch in schlecht ausgeführten Arbeiten. Die Fehler können dabei schon beim Rohbau bis hin zum Dach durch Dachdeckerpfusch entstehen oder auch erst bei den letzten Handgriffen. Die Folgen hingegen sind entweder gleich sichtbar oder zu einem späteren Zeitpunkt. Verantwortlich ist nach Auskunft von Experten der Arag-Versicherung aber immer der Betrieb, der den Pfusch verursacht hat. Stockende Arbeiten können ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Haftbar ist dann letztlich der Verursacher.

Je früher Baumängel entdeckt werden, desto größer die Chance, dass sie schnell Schaden und kostengünstig behoben werden können. Zudem ist ein zeitnah entdeckter leichter zuzuordnen, als wenn es sich um einen Folgeschaden handelt, für den sich im Zweifel keins der ausführenden Gewerke zuständig fühlt. Neben regelmäßigen Kontrollen auf der Baustelleam besten durch einen Profi - raten Experten, bei der Abnahme das gesamte Gebäude unter die Lupe zunehmen und sämtliche technischen Anlagen einmal komplett laufen zu lassen, um mögliche Fehler zu entdecken. In den ersten Monaten nach Einzug sollte verstärkt auf Rissbildungen in Wänden geachtet werden.

Ein Baumangel ist jede Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung. Es muss also noch kein Folgeschaden entstanden sein und es ist auch nicht erheblich, ob daraus überhaupt ein Schaden entstehen kann. Ein typisches Beispiel dafür ist die Fehllieferung von minderwertigerem Material, das nicht grundsätzlich untauglich ist, das die Bauherren aber so nicht gewählt haben. Auch das sind Mängel, für die der beauftragte Betrieb haftet.

Sobald ein Mangel entdeckt wurde, muss der Handwerksbetrieb umgehend informiert werden. Die Experten der Arag-Versicherung raten Bauherren, die Schäden möglichst detailliert und umfassend zu dokumentieren, damit sie schnell behoben werden können.

Auch Fotos können helfen, Schäden zu erfassen. Die Rechnungen der Betriebe können helfen, dem Verursacher die Schuld nachzuweisen. Auf den Rechnungen finden sich die Auflistungen der geleisteten Arbeiten und der verwendeten Materialien. Beseitigt der Betrieb den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist, dürfen Bauherren einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen. Ulrich Nettelstroth