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Bauen und Wohnen

Analyse auf einen Klick

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Monteure für Photovoltaikmodule sind derzeit gut beschäftigt. Fotos: Marijan Murat, Sören Stache/dpa, Jan Woitas/dpa-zb

Daten müssen bis Ende Oktober an die Finanzverwaltungen durchgegeben werden

Brandenburger Solaratlas macht Eigentümern die Entscheidung leicht

Dachflächen mit Ost-West-Ausrichtung werden vom Solaratlas als bedingt für Photovoltaik geeignet eingestuft. Einbezogen werden auch Verschattungen durch Gebäude oder Bäume. In diesen Fällen werden die Flächen als nicht geeignet ausgewiesen. Auch für Gewerbebauten und Freiflächen lässt sich mit dem Online-Tool das Potenzial abfragen. Die Analyse der Energieagentur Brandenburg wurde wissenschaftlich begleitet von der Technischen Hochschule Brandenburg.

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„Ein verstärkter Zubau ist notwendig.“

Jörg Steinbach
Wirtschaftsminister Brandenburg

Die Photovoltaik leiste einen großen Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft, so Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). Das Ziel der brandenburgischen Energiestrategie 2030, insgesamt 3,5 Gigawatt an Photovoltaik zu installieren, sei mit aktuell 4,5 Gigawatt bereits übererfüllt. sagte er. „Ein verstärkter Zubau ist notwendig“, ergänzte er aber mit Blick auf die angestrebte Klimaneutralität bis 2045. „Als Energieagentur des Landes möchten wir so viele Gebäudeeigentümer wie möglich – ob Unternehmen, Kommunen oder Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – motivieren, ihre Dachflächen für die Stromerzeugung vor Ort zu nutzen“, so Sebastian Saule, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB). Ulrich Nettelstroth

Info https://solaratlas-brandenburg.de

Die Grundsteuer wird reformiert

Daten müssen bis Ende Oktober an die Finanzverwaltungen durchgegeben werden

Die Reform der Grundsteuer tritt 2025 in Kraft. Das klingt nach viel Zeit. Aber bis dahin hat die Finanzverwaltung für gut 36 Millionen Objekte die neuen Bescheide zu erlassen. Die dafür nötigen Daten mit Stand 1. Januar 2022 müssen die Grundeigentümer daher nach derzeitigem Stand schon zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 angeben. Und das elektronisch per Elster, dem digitalen Steuerportal.

Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren, erläutert dies: „Wer die Frist verpasst, hat damit eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben. Das kann zu Schätzungen der Behörden führen, die zu Gunsten des Fiskus ausfallen.“ Freitag weist darauf hin, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, dass die Behörden ab Juli erst einmal reichlich Datensätze zum Verarbeiten haben und mit säumigen Nachmeldern zunächst einmal nachsichtig umgehen werden. Besser, so Freitag, man stellt die nötigen Daten jetzt zügig zusammen und meldet sie digital vor Ende Oktober.

Wer die Wohnfläche nicht parat hat, muss im Zweifel messen. Gefragt sind außerdem Grundbuchangaben und Bodenrichtwerte. Auch wenn die Abgabefrist noch verschoben oder verlängert werden sollte: Die Daten müssen absehbar elektronisch mitgeteilt werden.

Je früher man alles zusammenstellt, desto stressfreier läuft es. Ziel der Reform ist eine gerechtere Behandlung der Steuerschuldner – manche werden also ab 2025 auch entlastet werden, so die Erwartung. net