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Bauen und Wohnen

Ladestation: Vermieter hat letztes Wort

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Sicher und schnell laden: Am besten geht das über eine Wallbox daheim und spezielle Ladesäulen. foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Mieter kann nicht bestimmen, welche Firma die Anlage installiert

Mieter haben inzwischen einen Rechtsanspruch darauf, an ihrem Stellplatz eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug schaffen zu lassen. Allerdings dürfen sie sich dabei nicht unbedingt selbst aussuchen, welche Firma die Installation vornimmt. Hier hat der Vermieter das letzte Wort, damit die Interessen aller Hausbewohner gewahrt werden können. So entschied es jedenfalls das Amtsgericht München (Urteil vom 01.09.2021, Az.: 416 C 6002/21).

Im konkreten Fall ging es um ein Mieter-Ehepaar, dass sich für die Anschaffung eines Plug-In-Hybrid-Autos eine Wallbox an seinem Tiefgaragenstellplatz installieren lassen wollte. Der Wohnkomplex mit rund 200 Wohnungen wird über zwei Hausanschlüsse mit Strom versorgt. Die Mieter wollten selbst eine Fachfirma beauftragen, um sich an die vorhandenen Anschlüsse anschließen zu lassen. Doch die Vermieterin lehnte ab: Es hätten bereits 27 andere Mietparteien den Wunsch nach einer Ladestation geäußert, doch könnten an den beiden Hausanschlüssen insgesamt maximal 20 Ladestationen installiert werden, ansonsten drohe eine Überlastung. Das Ehepaar solle sich für die Installation der Wallbox vielmehr an die örtlichen Stadtwerke wenden. Nur diese könnten einen neuen Trafo errichten, neue Zu- und Brückenleitungen verlegen und neue Zähler installieren. Nur durch diese Maßnahmen könnten so viele Ladestationen in den Komplex geschaffen werden, wie die Mieter sich insgesamt wünschten, stellte die Vermieterin fest. Allerdings war das Angebot der Stadtwerke finanziell weniger attraktiv als jenes, dass die Mieter selbst eingeholt hatten.

Die Mieter versuchten vor Gericht durchzusetzen, dass die Vermieterin ihnen den Bau der Ladestation durch ihren selbstgewählten Anbieter erlaubt. Damit scheiterten sie aber. Laut Gericht sei es sinnvoll, wenn ein Vermieter zur Wahrung des Hausfriedens eine Gleichbehandlung der Mietparteien anstrebe. Genau diesen Fall sah das Gericht hier vorliegen. Es läge im Interesse aller Mieter, eine Lösung zu finden, die eine Überlastung der Hausanschlüsse vermeide und auch anderen Mietern den Bau einer Ladestation ermögliche. net