E-Paper
Anzeige
Bauen und Wohnen

Digitalisierung mit Anspruch

Digitalisierung mit Anspruch Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Ein Smarthome bringt Sicherheit, wenn es fachmännisch installiert wird. fotos: djd/roth Massivhaus, jan woitas/dpa

Höhere Sicherheit nur, wenn grundlegende Regeln beachtet werden

Mehr Komfort, mehr Effizienz und gleichzeitig mehr Überblick über die vernetzten Hausgeräte - das ist das Versprechen von Smarthome-Anwendungen. Zwei Drittel der Menschen in Deutschland sind überzeugt, dass sich die Technik für das intelligente Zuhause durchsetzen wird. Mehr als 40 Prozent nutzen schon zumindest einzelne Smarthome-Anwendungen, so eine Erhebung des Digital-Branchenverbands Bitkom. Wer die Anwendungen nutzen will, sollte sich allerdings auch über Grenzen und Risiken der Technik Gedanken machen.

Ein Smarthome-System kann im Grunde alle technischen Geräte, die zuhause genutzt werden, vernetzen und für die Steuerung aus der Ferne oder über automatisierte Programme zugänglich machen. Ob es nun um Beleuchtung geht, um Fenster und Türen, Heizung, Lüftung und Klimatisierung, Rollläden und Markisen, Saug- und Mähroboter, Gartenbewässerung und vieles mehr – die Steuerung übernimmt das Haussystem. Von unterwegs aus ist es möglich, mit dem Smartphone zu kontrollieren, ob die Lichter aus oder die Fenster geschlossen sind. Sicherheitstechnik überwacht die Wege zum Haus und schlägt Alarm, wenn sie verdächtige Bewegungen bemerkt.

Die intelligente Vernetzung kann helfen, das Zuhause bequemer und sicherer zu machen, heißt es in der Information der Verbraucherzentrale. Ein Smarthome-System besteht aus den Endgeräten, die über eine Schnittstelle zur Vernetzung verfügen müssen, aus Bediengeräten wie Tablet, Smartphone oder Touchdisplay, aus Sensoren sowie einem zentralen Steuergerät, dem sogenannten Gateway. Es ist das Gehirn des Smarthome-Systems. Die Verbindung zwischen den einzelnen Elementen kann über Kabelverbindungen oder drahtlos, beispielsweise über das WLAN, erfolgen.

Gesteuert wird zum Beispiel per Touch-Display.

Bei der Anschaffung ist es wichtig, sich vorab genau zu informieren, so die Verbraucherzentrale. So gebe es offene und geschlossene Systeme. Während in einem offenen System Produkte verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden können, ist das bei geschlossenen Systemen nicht möglich. Die Installation kabelgebundener Systeme bietet sich vor allem bei Neubauvorhaben an, während bei der nachträglichen Installation eine Steuerung über Funk sinnvoller ist. Einzelne Smarthome-Geräte können in der Regel selbst installiert werden, für den Aufbau eines vernetzten Smarthome-Systems rät die Verbraucherzentrale dagegen, die Dienste eines Fachhandwerkers in Anspruch zu nehmen.

Von einer Haustürsteuerung per Smartphone raten die Verbraucherschützer ab, weil dabei die Sicherheitsrisiken zu groß seien, etwa bei Verlust des Handys oder wenn die Verbindung gehackt wird. Sehr viel Aufmerksamkeit müssen Nutzer auch auf die Vergabe von Passwörtern für die einzelnen Geräte legen. Diese sollten in regelmäßigen Abständen gewechselt werden. Für die Geräte und die genutzten Apps sollten zudem verfügbare Updates immer zeitnah installiert werden.


Ladestation: Vermieter entscheidet

Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, an ihrem Stellplatz eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug schaffen zu lassen. Allerdings dürfen sie sich dabei nicht unbedingt selbst aussuchen, welche Firma die Installation vornimmt. Hier hat der Vermieter das letzte Wort, damit die Interessen aller Hausbewohner gewahrt werden können. So hat es jedenfalls das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 01.09.2021, Az.: 416 C 6002/21).

Im konkreten Fall ging es um ein Mieter-Ehepaar in München, dass sich für die Anschaffung eines Plug-In-Hybrid-Autos von einer Fachfirma eine Wallbox am Tiefgaragenstellplatz installieren lassen wollte. Doch die Vermieterin lehnte ab: Es hätten bereits 27 andere Mietparteien den Wunsch nach einer Ladestation geäußert, doch könnten an den beiden Hausanschlüssen insgesamt maximal 20 Ladestationen installiert werden, ansonsten drohe eine Überlastung. Die Mieter wurden auf ein teureres Angebot der Stadtwerke verwiesen, bei dem alle interessierten Mietparteien berücksichtigt werden könnten. Dem folgte das Gericht. Im Sinne des Hausfriedens sei eine Gleichbehandlung der Mieter geboten.