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Bauen und Wohnen

Schutz für freiwillige Helfer

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Auf der Baustelle geht es nicht ohne Unfallversicherung. FOTO: DJD/NÜRNBERGER VERSICHERUNG

Mitarbeitende Freunde und Verwandte sind bei der BG Bau anzumelden

Bauen wird in Deutschland immer teurer. Zuletzt schossen die Baukosten in die Höhe, weil wichtige Materialien wie Kunststoffe, Stahl und Holz knapp waren. Parallel dazu steigen die Grundstückspreise immer weiter, dazu kommen hohe energetische Anforderungen. Und wo wird gespart? Beliebt ist die Muskelhypothek, der Einsatz von Verwandten, Freunden und Nachbar. Doch wenn man hier nicht aufpasst, kann der Bau des Traumhauses schnell zum Albtraum werden. Denn Bauarbeiten sind nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Häufige Unfallursachen sind herabfallende Gegenstände oder elektrische Anlagen und Maschinen. Das sollten Bauherren und Helfer wissen:

- Wenn Verwandte, Nachbarn und Freunde helfen, besteht für sie grundsätzlich Versicherungspflicht. Alle privaten Helfer müssen deshalb bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Unabhängig davon muss der Bauherr für ausreichenden Arbeitsschutz sorgen, sonst haftet er einem Unfall.

- Bauherren und Ehepartner, die auf der Baustelle tätig werden, können bei der Bauberufsgenossenschaft gegen Unfallschäden nicht pflichtversichert werden. Hier ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung anzuraten. Auch freiwillige Helfer lassen sich mit privater Unfallversicherung zusätzlich absichern.

- Bau-Unfallversicherungen kann man bei vielen Versicherern abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Baustelle.