E-Paper
Anzeige

Mit besonderem Konzept

Mit besonderem Konzept Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Schule: nicht nur Büffeln, sondern auch Bewegung, etwa beim Sport. FOTOS: MASCHA BRICHTA/DPA-TMN, DPA

Für die Schulreife gilt noch der alte Stichtag

Von Ulrich Nettelstroth  Kinder haben einen inneren Drang, die Welt um sich entdecken und verstehen zu wollen. Diese innere Motivation gilt es, für den Lernprozess in der Schule zu nutzen und aufrecht zu erhalten. Das ist ein Leitsatz der Freien Naturschule im Fürstenberger Land, die im laufenden Schuljahr neu an den Start gegangen ist. Dazu werden unter anderem spielerische Elemente und Naturerlebnisse in Schulgarten und Wald im Unterricht genutzt. Schulträger ist der Verein „Draußen spielend lernen“.       

Schulen in freier Trägerschaft bieten eigene pädagogische Ansätze

Die Einrichtung ist eine von insgesamt 178 Schulen in freier Trägerschaft im Land Brandenburg. Die Freien Schulen ergänzen die Schullandschaft, oft mit spezieller pädagogischer Ausrichtung. Das kann die Naturpädagogik sein, der Waldorf- oder Montessori-Ansatz oder eine konfessionelle Prägung. In diesem Schuljahr neu hinzugekommen ist neben der im Norden des Kreises Oberhavel gelegenen Freien Naturschule auch ein neues Angebot in Ahrensfelde im Landkreis Barnim. Dort ergänzt die Private Fachoberschule den bereits bestehenden Schulcampus, zu dem auch ein Gymnasium und eine Oberschule gehören.
      

Schulen in freier Trägerschaft führen zu den gleichen Schulabschlüssen wie Lehranstalten in staatlicher Regie. Deshalb folgen sie auch den Vorgaben der staatlichen Bildungspolitik und sind an die üblichen Lehrpläne gebunden. Akzente können sie trotzdem bei der Ausgestaltung des Unterrichts und der Vermittlung der Lehrinhalte setzen. Privatschulen erhalten eine Grundfinanzierung aus Steuermitteln. Darüber hinaus erheben sie von den Eltern ein Schulgeld, das nach dem Einkommen gestaffelt ist. „Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig, da der Statt nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, erklärt Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des Verbands deutscher Privatschulen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes an einer Schule in freier Trägerschaft seien aber die individuelle Begabung und das Interesse des Kindes im Zusammenspiel mit dem pädagogischen Konzept der Schule. Eine Auswahl der Schülerinnen und Schüler nach der Finanzkraft der Eltern vorzunehmen, ist den Schulen untersagt. Deshalb werden für Familien mit geringerem Einkommen deutlich ermäßigte Gebührensätze erhoben.

Für die Schulreife gilt noch der alte Stichtag

Anmeldung der neuen Erstklässler bis zum 29. Februar an der zuständigen Grundschule

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2020/21 schulpflichtig. Die Landesregierung hat zwar beschlossen, dass der Stichtag künftig auf den 30. Juni vorgezogen werden soll, wie es bis 2005 die Regel war. Für das laufende Jahr hat das allerdings noch keine Auswirkung. Die Verschiebung ist Wunsch vieler Eltern, die sich gegen eine Einschulung von Kindern bereits mit fünf Jahren wehren. Im Jahr 2019 blieben auf Antrag der Eltern 17,2 Prozent der schulpflichtigen Kinder ein Jahr länger in der Kita.

Eltern, die ihr zwischen Juli und September 2014 geborenes Kind noch nicht einschulen lassen wollen, müssen einen Antrag stellen. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule. Umgekehrt kann auf Antrag auch eine vorzeitige Einschulung von Kindern stattfinden, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2014 geboren wurden, in begründeten Ausnahmefällen auch für Kinder, die zwischen 1. Januar und 31. Juli 2015 zur Welt kamen. Ansprechpartner für die Eltern ist die zuständige Grundschule. Dort ist auch der Wechsel auf eine Schule in freier Trägerschaft zu beantragen. An der bevorzugten Privatschule wird gleichzeitig für das Kind ein Aufnahmeantrag nach den dort geltenden Regularien gestellt.

Bis zum 29. Februar 2020 muss die Anmeldung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Einschulungsfeiern finden in der Regel am Sonnabend vor dem ersten Schultag statt.

Mehr als eine Million Schüler

Im vergangenen Schuljahr haben bundesweit erstmals mehr als eine Millionen Schüler eine Schule in freier Trägerschaft besucht. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Zuwachs um 0,6 Prozent, wie der Bundesverband deutscher Privatschulen mitteilt. Besonders die privaten Grundschulen verzeichneten erneut Zuwächse von zwei Prozent.

Den größten Schüleranteil an privaten Schulen machen nach wie vor die Gymnasien aus. 35,4 Prozent der Schüler an privaten allgemeinbildenden Schulen besuchen diese Schulform. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben. Die berufsbildenden Privatschulen verzeichneten dagegen für das Schuljahr 2018/2019 weniger Schüler als im Vorjahr. Die Anzahl der Schüler sank von 239 960 auf 238 446. Die Entwicklung spiegelt nach Einschätzung des Verbands den demografischen Verlauf: Die geburtenschwachen Jahrgänge verließen die Sekundarstufe I und träten in die Berufsbildung ein. Stark vertreten sind private Träger in Sozial- und Gesundheitsberufen sowie im kreativen Bereich.

Im Land Brandenburg besuchten 33 000 Kinder und Jugendliche Schulen in freier Trägerschaft. Das entspricht einem Anteil von 12,7 Prozent.