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Stille Tage des Gedenkens

Aus Trauer wird Wehmut

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Im November erhellen Grablichter die Friedhöfe. FOTOS: BDF, DPA

Grüner Schmuck im November

Von Ulrich Nettelstrot  Für die Trauer um einen Verstorbenen gibt es keine festen Regeln. Die meisten Hinterbliebenen stehen beim Verlust eines nahen Angehörigen mehrere Monate unter einem spürbaren Schock, bei manchen dauert es ein Jahr oder auch länger. Danach verwandelt sich die intensive Trauer oft in eine weniger schmerzhafte Wehmut, die dauerhaft zurückbleibt, so der Psychologe Roland Kachler.  Wehmut, das ist dem Duden zufolge ein stiller Schmerz bei der Erinnerung an etwas Vergangenes, Unwiederbringliches. Der Blick geht zurück in die Vergangenheit, die aber – anders als in der unmittelbaren Trauerphase – als abgeschlossen erlebt wird, als ein akzeptierter Verlust. Wie schnell diese Trauerverarbeitung abläuft, hängt natürlich auch davon ab, wie eng die Beziehung zum Verstorbenen war und unter welchen Umständen der Tod eintrat.Friedhof hilft beim Umgang mit der TrauerAber auch wenn der Tod eines geliebten Menschen schon sehr lange zurückliegt, spielt die Erinnerung an ihn eine große Rolle. Der Friedhof als Ort der Trauer kann den Betroffenen helfen. Gerade die Gedenktage im November bieten für viele einen Anlass, die Gräber von Eltern, Großeltern oder früh verstorbenen Partnern aufzusuchen und Blumen oder Gestecke mitzubringen. Traditionell im Zeichen der Trauer stehen die letzten beiden Sonntage vor dem Beginn der Adventszeit. Am Volkstrauertag, in diesem Jahr am 17. November, wird der Toten der Kriege gedacht. Der Totensonntag am 24. November, auch Ewigkeitssonntag genannt, ist einer der wichtigsten Feiertage der evangelischen Kirche. Es geht an diesem Tag um die Vergänglichkeit menschlichen Lebens und um Ewigkeit Gottes. Für gläubige Menschen ist der Gedanke an die Ewigkeit tröstend.  

Gedenktage im November bieten Raum zur Erinnerung an die Verstorbenen

Auch die Gottesdienste zum Totensonntag sind teilweise gut besucht, wie der Evangelische Pressedienst meldet. In vielen Gemeinden werden dann für alle im Verlauf des Kirchenjahres verstorbenen Gemeindemitglieder Kerzen angezündet. Teilweise gibt es auch das Angebot von Gottesdiensten in der Friedhofskapelle. Erstmals wurde der Totensonntag im Jahr 1816 begangen. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen hatte damals den letzten Sonntag des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen ausgerufen. Er ist damit so etwas wie ein evangelisches Pendant zu Allerseelen am 2. November, dem katholischen Gedenktag für die Verstorbenen. Hintergrund für die Ausrufung des Feiertags waren insbesondere die 1815 mit der Schlacht von Waterloo beendeten napoleonischen Kriege, denen viele Menschen zum Opfer gefallen waren. Wahrscheinlich spielte auch Friedrich Wilhelms Trauer um seine jung verstorbene Ehefrau, die im Volk sehr beliebte Königin Luise, eine Rolle.

Der Totensonntag ist ein „stiller Feiertag“

Der Totensonntag ist in allen Bundesländern als sogenannter „stiller Feiertag“ geschützt. Das bedeutet, dass im öffentlichen Leben von lauten Feiern Abstand genommen werden sollte. Die Kirchen bitten deshalb darum, Weihnachtsmärkte und Weihnachtsbeleuchtung erst nach diesem Tag beginnen zu lassen. Am Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Totensonntag begeht die evangelische Kirche außerdem den Buß- und Bettag. Dabei geht es darum, eine Jahresbilanz zu ziehen und um Vergebung für die Sünden zu bitten.
     

Grüner Schmuck im November

Bodendecker beleben das Grab auch in den Wintermonaten

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Tannenzweige schützen Stauden vor dem Frost. FOTO: BDF

Spätestens zum Totensonntag ist es Zeit, die Bepflanzung der Grabstelle auf die kalte Jahreszeit umzustellen, mit Herbstblumen, frostharten Pflanzen oder einer Abdeckung mit Tannenzweigen. Pflegeleicht und winterfest sollte der Grabschmuck jetzt sein. Immergrüne Bodendecker wie Efeu, Zwergmispel oder Sternmoos sehen auch im Winter schön aus. Winterfest sind auch Scheinbeeren und Heidepflanzen. Hübsch wirken die Zweige der Stechpalme, etwa als Zentrum einer Pflanzschale. Ihre glänzenden roten Früchte strahlen auch an dunklen Tagen.

Bei der Auswahl von Pflanzen für die Grabbepflanzung ist zu beachten, wie viel Licht sie an dem Standort bekommen. Oft gibt es einen alten Baumbestand auf den Friedhöfen, so dass nur Sorten in Frage kommen, die schattige oder halbschattige Plätze lieben. Das gilt gerade in der dunklen Jahreszeit, in der das Tageslicht ohnehin zur Mangelware wird. Neben dem Efeu kommen beispielsweise Maiglöckchen, Buschwindröschen, Günsel, Hundszahn oder Taubnessel sehr gut mit wenig Licht zurecht.

Schöne Akzente für den Herbst können die in diesem Jahr besonders beliebten Alpenveilchen setzen, die mit Blüten in Weiß, Rosa, Rot oder leuchtendem Pink erhältlich sind. Auch die schön gezeichneten, herzförmigen Blätter sind dekorativ. Winterfest sind etwa die Besenheide, die bis in den späten Herbst hinein weiße, rosafarbene oder purpurne Blüten ausbildet, der Winterschneeball und Spindelsträucher wie das Pfaffenhütchen mit seinem leuchtend roten Herbstlaub. Auch eine Christrose kann in der kalten Jahreszeit für Blüten auf dem Grab sorgen. Ihre Blütezeit beginnt bei einigen Sorten bereits im Dezember und zieht sich bis in den Februar hinein. Auch im Herbst gepflanzte Christrosen können unter günstigen Umständen schon im Winter zur Blüte kommen. Gegossen werden müssen die Pflanzen auf dem Friedhof auch in Herbst und Winter. Gerade immergrüne Bodendecker leiden, wenn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt längere Zeit die Sonne scheint und kein Regen fällt. net

Gewappnet für den Todesfall

Für Hinterbliebene ist die Organisation einer Bestattung eine Herausforderung. Mit dem neuen Informationsportal „Gewappnet für…“ stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) jetzt wichtige Fakten zu Vorsorge, Tod und Bestattung bereit. „Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich mit diesem Thema frühzeitig zu befassen und Vorstellungen zur eigenen Bestattung mündlich oder im Rahmen einer Bestattungsverfügung schriftlich zu formulieren“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Hinterbliebene fragen sich etwa, was mit Verträgen des Verstorbenen geschieht: Wird der Mietvertrag automatisch beendet? Kann der Erbe den Telefonvertrag vorzeitig kündigen und wer darf auf das Bankkonto zuzugreifen?

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer