Von Gerald Dietz Erfolg im Beruf basiert vielfach auf der Bereitschaft, sich weiterzuqualifizieren. „Darauf fußt die Karriereleiter“, sagt Wolfgang Spieß, Geschäftsführer Bildung der Industrie- und Handelskammer Potsdam und Vorstand des Netzwerks Zukunft, Schule und Wirtschaft im Land. Doch Aufstiegs- und Weiterbildungen sind nicht selten mit Kosten verbunden. Einerseits erfordern die Maßnahmen selbst oft finanzielle Aufwendungen – etwa Teilnahmegebühren. Andererseits sind für die Dauer die Möglichkeiten zum Geld verdienen eingeschränkt. Doch es gibt viele Fördermaßnahmen, die zum Teil Ausgleich bringen. „Neben der Güte und Wertigkeit von Qualifizierungen sollten Interessenten auch über die Unterstützungsmöglichkeiten gut informiert sein“, rät Spieß.
Für Qualifizierungen gibt es zahlreiche Unterstützungen
■ Das Aufstiegs-Bafög: Wer eine abgeschlossene Erstausbildung hat und sich etwa zum Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, -kaufmann oder -krankenpfleger qualifiziert, kann die „Aufstiegsförderung“ bei seinem Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren kann einkommens- und vermögensunabhängig ein Beitrag in Höhe der Kosten in Anspruch genommen werden (maximal 15 000 Euro). 40 Prozent der Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Für den Rest der Fördersumme gibt es das Angebot eines zinsgünstigen Darlehens.
■ Der Bildungsscheck: Das Land fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die betriebliche und individuelle Kompetenzentwicklung von Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie anderen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in Brandenburg. Die Höhe der Förderung beträgt bei Bildungsschecks 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Ein Bildungsscheck wird einmal pro Kalenderjahr gewährt. Der Zuschuss ist auf maximal 3000 Euro begrenzt.
■ Die Bildungsprämie: Die Bildungsprämie setzt sich zusammen aus einem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr für alle, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20 000 Euro nicht übersteigen. Mit dem Gutschein ist eine Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich.
■ Die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen: Diese Unterstützung zur Förderung der Weiterbildung in Brandenburg gilt der Qualifizierung von Beschäftigten auf Basis begründeter Weiterbildungsbedürfnisse mit mindestens 500 und maximal 3000 Euro.
■ Aufstiegsstipendium: Hiermit werden Beschäftigte gefördert, die in Ausbildung und Beruf zwei Jahre Erfahrungen gesammelt und ihr Talent bewiesen haben. Mit Unterstützung des Stipendiums können Menschen ein Studium aufnehmen. gd
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