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Am „schwarzen Freitag“ auf Schnäppchenjagd

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FOTOS: ADOBE STOCK/@DROBOT DEAN, DPA

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Von Claudia Braun Schon einmal etwas von dem Nebenjob eines Line-Sitters gehört? Zugegeben, in Deutschland ist die Serviceleistung, sich stellvertretend für eine andere Person in eine Schlange zu stellen, noch nicht so bekannt. Ebenso wie der Black Friday (übersetzt der „Schwarze Freitag), der dieses Jahr auf den 29. November fällt. Genau an diesem Tag braucht man eventuell den professionellen „Schlangensteher“ – zumindest in Amerika, wo beides herkommt.Immer am Freitag nach ThanksgivingZur Erinnerung: Zum Black Friday wird in den USA der Freitag nach Thanksgiving, dem großen Erntedank mit Truthahnessen. Und dieses Familienfest wiederum fällt immer auf den vierten Donnerstag im November, an dem fast alle Amis frei haben. Einen Tag später, am besagten Black Friday, läuten dann die Läden und Kaufhäuser den Weihnachtsgeschenkeverkauf mit beträchtlichen Rabatten ein. Was wiederum viele dazu verleitet, das Haus lange vor Öffnung der Geschäfte zu verlassen und sich in die Schlangen vor den Shops einzureihen. So soll der Tag auch seinen Namen erhalten haben: Da die Stadt schwarz vor Menschen war, wurde dies angeblich auch gleich die Bezeichnung für den Tag. Ein Glück, wer dann genug Kohle für einen Line-Sitter hat, der einem die Warterei abnimmt.  

Der Rabatttag Black Friday wird hierzulande immer beliebter

Längst haben auch deutsche Händler erkannt, dass ihre Kunden gut drei Wochen vor dem Weihnachtsfest Lust auf Schnäppchen, Rabattschlachten und Preissenkungen haben. Den Anfang soll 2006 ein Gerätehersteller mit Apfel im Logo gemacht haben. Klar übrigens, dass sich dies die Online-Shops nicht bieten lassen wollten: Sie machten als Antwort auf den Black Friday den auf ihn folgenden Montag zum Cyber Monday – und senkten ihre Preise radikal. In Deutschland ist diese Trennung nicht ganz so streng, wie auch die Zahlen des Handelsverbands Deutschland (HDE) zeigen. Er rechnete im vergangenen Jahr allein an diesen beiden Tagen mit einem Umsatz von 2,4 Milliarden.

Laut HDE haben sich beide Aktionstage über die vergangenen Jahre fest im Einkaufskalender der Schnäppchenjäger etabliert. Unter anderem böten immer mehr stationäre Läden gezielt Aktionsware an. Phillip Haverkamp, Referent beim Handelsverband Berlin-Brandenburg, rechnet in diesem Jahr wieder mit einem Umsatzplus in der Region. „Für uns ist der Black Friday ein erster Gradmesser, wie das Weihnachtsgeschäft laufen könnte“, sagt er. Für das Festtagsgeschäft in der Region prognostiziert er einen Umsatz von 4,5 Milliarden Euro, davon knapp zwei Milliarden Euro im Land Brandenburg. Der HDE nennt „die anhaltend stabile Verbraucherstimmung“ als Grund für die optimistische Schätzung.

20,5 Milliarden Euro für Geschenke

Übrigens erziele der stationäre Handel fast ein Fünftel, der Internethandel etwas mehr als ein Viertel seines Jahresumsatzes in November und Dezember, so der HDE. Die Verbraucher geben zu diesem Weihnachtsfest nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag des HDE 20,5 Milliarden Euro für Geschenke aus. Die Geschenke stammen am häufigsten aus den Bereichen Lebensmittel, Spielwaren, Bücher/Schreibwaren, Parfum/Kosmetik und Elektroartikel. Am meisten ausgegeben wird für Geldgeschenke, Gutscheine und Spielzeug.

Wer sich also schwarz ärgert, wenn er nicht die besten Deals an Land zieht, sollte zum Black Friday bummeln gehen. Darüber freuen sich nicht nur die Beschenkten an Weihnachten. Sich selbst darf man ruhig auch mal verwöhnen, wenn es so preiswert ist.
  

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So erkennen Verbraucher Fake-Shops im Internet 

Spätestens seit US-Präsident Donald Trump den Begriff Fake-News (manipulativ verbreitete, vorgetäuschte Nachrichten) populär gemacht hat, kann auch hierzulande wohl jeder etwas damit anfangen. Neben unwahren Nachrichten machen sich im Internet vor allem auch ganze Fake-Shops breit, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt. „Websites lassen sich nachbauen, Produktbilder kopieren“, warnt Michèle Scherer, Verbraucherrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese Alarmzeichen sollten stutzig machen:

■ Kaufpreis: Ist das Produkt deutlich billiger als bei anderen Anbietern und/oder ist es sonst überall ausverkauft, sollten Interessenten kritisch sein.
■ Internetadresse (URL): Weder garantieren „https“ noch die Endung „de“, dass es sich um eine seriöse und von Deutschland aus operierende Website handelt. Das Kürzel „https://“ und das Bild eines Vorhängeschlosses am Anfang der Adresszeile steht für eine gesicherte Verbindung. Ist dies nicht gegeben, sollte im Shop nichts gekauft werden.
■ Bezahlmöglichkeiten: Wenn es nur die Möglichkeiten „Vorauskasse“, „Sofort-Überweisung“ und „Bezahlung mit einem Gutschein“ gibt, dann sollten die Alarmglocken schrillen. Sind auch „Kauf auf Rechnung“ oder „Kauf per Kreditkarte“ auf der Seite angegeben, stehen aber nach Auswahl nicht mehr zur Verfügung, könnte es sich um eine Täuschung handeln, um vorzugeben, ein vertrauenswürdiger Shop zu sein, warnen die Verbraucherschützer.
■ Bestell-Knopf: Es muss klar sein, dass man etwas bezahlen muss, deshalb sind „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig buchen“ richtig. Heißt es an dieser Stelle „anmelden“, „weiter“ oder nur „bestellen“ – lieber Finger weg.
■ Falsche Gütesiegel: Fake-Shops verwenden Vertrauenssiegel häufig missbräuchlich. Sie werden einfach auf die Seite kopiert. Frei erfundene, nichtssagende Label sollen Vertrauen wecken. Unter der Webseite http://internet-guetesiegel.de findet man eine Zusammenstellung von vertrauenswürdigen Siegeln. Das schützt jedoch nicht vor einer missbräuchlichen Verwendung. In der Regel zeigen Vertrauenssiegel ihr Zertifikat an, wenn man sie anklickt. cb
  

Umtausch von Schnäppchen ausgeschlossen?

„Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“ – dieser Satz ist Schnäppchenjägern bekannt. „Tatsächlich besteht für den Einkauf in einem Ladengeschäft kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch – unabhängig davon, ob die Ware reduziert ist oder nicht. Allerdings bieten viele Läden aus Kulanz einen Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist an“, so Michaela Rassat, Juristin der Ergo-Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Da sie dies freiwillig tun, können sie reduzierte Ware auch vom Umtausch ausschließen.

Anders ist es, wenn die Ware beschädigt oder mangelhaft ist: Dann kann der Käufer Nachbesserung beziehungsweise Austausch verlangen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Kauf zurücktreten.

Ausnahme: Die Ware ist gerade wegen der Beschädigung reduziert worden. cb