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Bauen und Wohnen - Carports und Garagen

Am Anfang war die Remise

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Ein Carport bietet Schutz vor Wind und Witterung. fotos: epr/capotec, fotolia

Bauamt ist zuständig

Eine Kutsche war im 19. Jahrhundert ein wertvoller Gegenstand, über den meist nur wohlhabende Haushalte verfügten. Zu ihrem Schutz wurden die Pferdewagen deshalb häufig einfache Unterstände oder ganze Gebäude errichtet, die als Remise bezeichnet wurden. Das Wort ist vom französischen Wort remettre für wieder hinstellen oder versorgen abgeleitet. Bis ins 20. Jahrhundert blieb die Remise, zu der manchmal auch ein Stall oder Wohnräume für Kutscher gehörten, ein Bestandteil auch des städtischen Wohnens.

Der überdachte Fahrzeugabstellplatz hat eine lange Geschichte

Deutlich jüngeren Ursprungs ist der Carport. Der US-amerikanische Architekt Frank Lloyd Wright versah die von ihm in den 1920er-Jahren konstruierten Häuser mit dem markanten Unterstand für die zu diesem Zeitpunkt erstmals in großer Stückzahl verfügbaren Automobile. Autohafen, so lässt sich das Wort Carport übersetzen. Im Unterschied zur geschlossenen Garage ist der Carport seitlich offen. Die Überdachung schützt das Fahrzeug trotzdem vor Regen und Schnee genauso wie vor direkter Sonneneinstrahlung.

Vor Einbruch oder Vandalismus schützt ein Carport anders als die abschließbare Garage nicht. Dafür ist er wesentlich einfacher in der Konstruktion und benötigt meist auch kein aufwendiges Genehmigungsverfahren. Der Unterstand kann direkt ans Haus angebaut werden oder freistehend errichtet werden. Zur Konstruktion wird meist Holz, Stahl oder Aluminium verwendet. Oft gibt es einen integrierten Geräteraum, in dem Autozubehör, Gartenwerkzeug oder Fahrräder gelagert werden können.

Ob nun Garage oder Carport – spätestens in den ersten frostigen Herbstnächsten sehnen sich Laternenparker nach einem solchen Unterstand. Schließlich müssen deren Besitzer nicht den Scheibenkratzer hervorholen. Tatsächlich bietet in der Regel auch ein Carport zuverlässigen Schutz gegen zugefrorene Fensterscheiben. Der Grund dafür liegt im physikalischen Phänomen der Wärmestrahlung. Feste Körper wie die Glasscheibe des Autos strahlen in klaren, kalten Nächten mehr Wärme ab als die gasförmigen Luftbestandteile. In der Luft enthaltene Feuchtigkeit kondensiert aus diesem Grund an der kalten Scheibe, bei Minustemperaturen gefriert sie. Eine Wolkendecke verhindert die Wärmeabstrahlung, ein Carportdach wirkt genauso. Die Autoscheiben werden nicht kälter als die Umgebung, der Eiskratzer kann stecken bleiben. Von Ulrich Nettelstroth

Autowäsche in der Regel nicht erlaubt

Auf meinem eigenen Grundstück kann ich machen, was ich will? Von wegen: Autowaschen zum Beispiel ist in den meisten Fällen verboten. In früheren Zeiten noch allgemein üblich, ist die Autowäsche außerhalb einer geschlossenen Waschanlage heute in der Regel verboten, so Experten der Ergo Versicherung. Grund ist die dadurch drohende Verunreinigung des Grundwassers. Wird der Wagen mit dem Gartenschlauch abgespritzt, versickern schließlich auch hochproblematische Stoffe wie Ölrückstände oder Bremsstaub. Welche Regelungen im Detail gelten, ist Sache der Gemeinde und im Ordnungsamt zu erfragen. Während die Autowäsche auf öffentlichem Straßenland oder einem Stellplatz etwa mit Rasengittersteinen grundsätzlich untersagt ist, können Waschaktionen auf einer komplett asphaltierten Einfahrt manchmal genehmigt werden, wenn gewährleistet ist, dass die Rückstände vollständig in einen Schmutzwasserkanal gelangen. Aber auch dann gibt es die Genehmigung meist nur, wenn klares Wasser ohne Reinigungsmittel verwendet wird. Unproblematisch ist es dagegen, die Scheiben mit etwas Wasser zu reinigen und den Innenraum mit dem Staubsauger zu säubern.
    

Bauamt ist zuständig

Carports oder Garagen können in Brandenburg bis zu einer bestimmten Größe teils ohne Genehmigung errichtet werden.

Auskunft erteilt das Bauamt, dem das Vorhaben auf jeden Fall angezeigt werden muss.